Fristlose Kündigung,Räumung und Heilung

Diskutiere Fristlose Kündigung,Räumung und Heilung im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo nur eine kurze Frage. Der säumige Mieter kann ja bis 2 Monate nach Einreichung der Räumungsklage durch vollständige Zahlung ausstehender Miete dieses ungeschehen machen. ...


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  1. Fristlose Kündigung,Räumung und Heilung #1

    Fristlose Kündigung,Räumung und Heilung

    Hallo

    nur eine kurze Frage.


    Der säumige Mieter kann ja bis 2 Monate nach Einreichung der Räumungsklage durch vollständige Zahlung ausstehender Miete dieses ungeschehen machen.

    Meine Frage lautet:
    Handelt es sich bei dieser vollständigen Zahlung nur um den angelaufenden Mietzins - 4 1/2 Monatsmieten - oder auch um die nicht beglichenden Betriebskostennachzahlungen.

    In meinem Fall sind die nachgeforderten Betriebskosten im Verhältnis zur Warmmiete eher hoch.

    Ich habe nicht unüblich angesetzt,aber der Mieter hat anscheinend im Winter bei geöffnetem Fenster geheizt.Nur zur Info.

    Mir gehts nur darum,ab welcher Zahlung die fristlose & Räumungsklage unwirksam wird.

    Grüsse

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  2. Fristlose Kündigung,Räumung und Heilung #2

    Hi

    hat da keiner eine Antwort drauf

  3. Fristlose Kündigung,Räumung und Heilung #3
    Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube dass der Mieter die Kündigung und Räumung durch Zahlung der aussenstehenden Mieten abwenden kann.

    Die nicht geleistete Betreibskostennachzahlung ist kein Kündigungsgrund.

    Aber hier am besten einen Fachanwalt befragen.

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