Hallo an Alle!
Ich bin seit letzten Herbst Eigentümerin einer 3 Zimmerwohnung, die zu diesem Zeitpunkt auch schon bewohnt war.
Ich möchte mit meinem Kind (geht noch nicht zur Schule) dort einziehen und habe auf Eigenbedarf gekündigt.
Diese Leute, Mitte 40 (Er arbeitet wenn er Lust hat und Sie ist Rentnerin mit Schwerbehinderung) wohnen seit 1999 in dieser Wohnung.
Habe alles fristgemäß gemacht (9 Monate durften die noch drin wohnen etc.)
Nun musste es nach Mietrückständen dazu kommen, dass ich im Juni in einer Güteverhandlung mit diesen Leuten sitzen musste.
Das Mietverhältnis wurde von der Richterin zum 30.6.2011 beendet (so war es ja auch anfänglich gedacht) mit 2 Monaten Verlängerung, weil die Leute es ja so schwer haben eine angemessene Bleibe zu finden.
Des weiteren sollte der 'Mietzins' bei meiner Anwältin abgegeben werden.
Nun haben Sie auch wieder diesen Mietzins nicht pünktlich bei meiner Anwältin abgegeben und wir haben jetzt die Zwangsräumung beim GV angefordert.
Meine Frage:
Wie erfolgreich wird das alles sein?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Gruß Gargele




werde das mal versuchen!