Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt

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  1. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #1

    Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt

    Hallo..

    aufgrund persönlicher Gegebenheiten der letzten Monate, was Job und Privatleben durch einen Todesfall betraf, kam ich meiner Miete nicht nach.

    Das Ende vom Lied ist eine Räumungsklage. Da ich die letzten 2 Monate pünktlich meine Miete gezahlt habe und auch die offenen Mietschulden letzte Woche beglichen habe, wollte ich hier nach Rat fragen, ob die Möglichkeit besteht, die Räumungsklage zu kippen?

    Ich würde sehr gerne hier wohnen bleiben und möchte nicht ausziehen. Da mein Vermieter momentan in Urlaub ist und ich ihn nicht erreiche, weiß ich nicht, ob er sch darauf einlassen würde, dass ich bleiben darf.

    Daher meine gestellte Frage.. habe ich rechtlich eine Möglichkeit zu bleiben, da alles bezahlt ist?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

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  2. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #2
    ja, aber das können sie nicht dauernd so machen. in den nächsten 2 jahren müssen sie zahlen, sonst gibt es diesen "ausgleichsbonus" nicht mehr.

  3. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #3
    Unregistriert

    Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt

    Wann haben Sie die Mietschulden vollständig bezahlt?
    Wenn die Räumungsklage bereits seit 2 Monaten anhängig war, bleibt die fristlose Kündigung in jedem Fall wirksam.
    Die Räumungklage war offensichtlich in berechtigt und in diesem Fall haben Sie die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen!

    Wenn der Vermieter fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt hat, werden Sie in jedem Fall die Wohnung räumen müssen!

    Ich bin selbst Vermieter und meine zahlreichen Mietschulder haben immer die gleiche Argumente für Ihre Mietschulden, Tante, Oma, Mutter usw. ist gestorben, Amt ist Schuld, Arbeitgeber ist Schuld usw.

    Es steht jedoch in keinem Mietvertrag, dass keine Miete bezahlt werden muss, wenn die Oma stirbt, wenn der Arbeitgeber zu spät bezahlt oder das Amt die Miete nicht bezahlt!

    Es gibt im tatsächlichen Notfall immer Hilfe beim Sozialamt bzw. beim Amt für Wohnungssicherung, wenn man sich rechtzeitig meldet.

    Ihr Vermieter ist jedenfalls nicht das Sozialamt und meistens auf Ihre pünktliche Mietzahlung angewiesen!

  4. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #4
    Das habe ich definitiv nicht vor. Man kann auch aus Fehlern lernen!

    Haben Sie eine Ahnung, was nun die weitere Vorgehensweise ist? Muss ich dem GV Bescheid geben, mich bei Gericht melden?

  5. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #5
    Unregistriert

    Räumungsklage

    Wenn der Vermieter in seiner Räumungsklage auch noch hilfsweise die ordentliche Kündigung, wegen Verstoß gegen den Mietvertrag vorgelegt hat, dann muss man ausziehen.
    Darum kündigen die Vermieter fristlos also außerordnetlich, weil die Miete nicht bezahlt wurde. gleichzeitig wird zumeinst auch hoch hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen. Somit muß man dann raus, auch wenn man zwischenzeitlich die Mietschulden bezahlt hat

  6. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #6
    Unregistriert

    Mietschulden

    Bei Räumungsklagen gibt es einen Gerichtstermin- Wenn Sie zum Gerichtstermin nicht erscheinen, dann haben Sie Pech gehabt. Bei dem Fernbleiben vom Gericht, da spricht dann der Richter ein Versäumnisutreil, dann sind Sie ganz schnell drausen. Klar müssen Sie bei Gericht vorlegen, wieviel Mietschulden Sie abbezahlt haben.

  7. Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt #7
    Es gab überhaupt keinen Gerichtstermin! Und wenn, wäre ich ihm nicht fern geblieben.

    Aber wie auch immer, ich habe meine Wohnung behalten und dafür bin ich mehr als dankbar.

    Und zum Schluss bedanke ich mich für die hilfreichen Antworten!

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