Räumungsklage und Reparaturen

Diskutiere Räumungsklage und Reparaturen im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, Ich habe meiner Mieterin ordnungsgemäß durch fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarf zum 31.12.2010 gekündigt. Die Mieterin hatte Kündigung widersprochen und wir darauf Räumungsklage eingereicht. ...


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  1. Räumungsklage und Reparaturen #1

    Räumungsklage und Reparaturen

    Hallo zusammen,
    Ich habe meiner Mieterin ordnungsgemäß durch fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarf zum 31.12.2010 gekündigt. Die Mieterin hatte Kündigung widersprochen und wir darauf Räumungsklage eingereicht.
    Nun meldet sich meine Mieterin, weil das Wohnungseingangstürschloss nicht mehr aufgeht und Türgriff in Wohnzimmer plötzlich kaputt ist. Sie möchte gerne sofort ein neues Türschloss bekommen und, und, und…
    Meine Frage:
    Das Mietverhältnis ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt worden.
    Wer ist in diesen Fall verpflichtet die Reparaturen zu übernehmen?

    Weiß jemand rat. Wie soll ich vorgehen?
    Danke.

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  2. Räumungsklage und Reparaturen #2
    Das Mietverhältnis ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt worden.
    Also wenn danach Räumungsklage eingereicht worden ist, dann scheint das Gericht darüber noch nicht befunden zu haben, obs denn ordnungsgemäß war.

    Nun meldet sich meine Mieterin, weil das Wohnungseingangstürschloss nicht mehr aufgeht und Türgriff in Wohnzimmer plötzlich kaputt ist. Sie möchte gerne sofort ein neues Türschloss bekommen und, und, und…
    Warum geht das denn alles nicht mehr? Habt ihr eine Klausel für Kleinreparaturen drin?

  3. Räumungsklage und Reparaturen #3
    Unregistriert
    Wichtigste Voraussetzung für eine Räumungsklage ist in jedem Fall, dass der Mietvertrag durch fristgerechte oder fristlose Kündigung beendet wurde. Das haben wir getan.
    Das Gericht hat bereits unsere Kündigung für wirksam erklärt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    Zurück zur meine Frage.
    Wenn das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt worden ist und die Kündigung für wirksam erklärt wurde, wer ist in diesem Falle verpflichtet die Reparaturen zu übernehmen?

  4. Räumungsklage und Reparaturen #4
    Wichtigste Voraussetzung für eine Räumungsklage ist in jedem Fall, dass der Mietvertrag durch fristgerechte oder fristlose Kündigung beendet wurde. Das haben wir getan.
    Das Gericht hat bereits unsere Kündigung für wirksam erklärt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    Zurück zur meine Frage.
    Wenn das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt worden ist und die Kündigung für wirksam erklärt wurde, wer ist in diesem Falle verpflichtet die Reparaturen zu übernehmen?

    Weiß jemand rat?

  5. Räumungsklage und Reparaturen #5

    Weiss hier vielleicht jemand Rat, wie ich vorgehen sollte?

  6. Räumungsklage und Reparaturen #6
    Hallo Dina.

    Eine Antwort erhalten Sie bestimmt, sobald Sie sich einen neuen Benutzernamen zugelegt haben.

    Mein Vorschlag: "Mauer" oder "Steinbrecher"; alternativ "Rudi" oder "Heini".

    Beste Grüsse
    elli55

  7. Räumungsklage und Reparaturen #7
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Hallo Dina.

    Eine Antwort erhalten Sie bestimmt, sobald Sie sich einen neuen Benutzernamen zugelegt haben.

    Mein Vorschlag: "Mauer" oder "Steinbrecher"; alternativ "Rudi" oder "Heini".

    Beste Grüsse
    elli55

    Hallo elli55.

    Jeder Mensch glaubt, er sei der wichtigste, der beste;
    aber nur der Narr und der Dummkopf haben den Mut, es auszusprechen.

    Beste Grüsse,
    Dina Bilenky
    Köln

  8. Räumungsklage und Reparaturen #8
    Solange das Mietverhätnis besteht, ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet.

    Ich kenne jetzt die genauen Umstände nicht, aber wenn das Räumungsverfahren nun schon seit fast einem Jahr läuft, ist die Sache vielleicht doch nicht so klar. Und solange im Räumungstitel kein Räumungstermin benannt ist, besteht meiner Ansicht nach, schon noch eine Instandhaltungspflicht.
    Mal abgesehen davon, dass das Schloss und der Türgriff doch sowiso in Ordnung gebracht werden müssen, bevor Sie selbst dort einziehen. Und wenn dies jetzt noch vorgenommen wird, solange der Mieter drin ist, können Sie die Kosten sogar von diesem zurück erstattet bekommen, sofern eine Übernahme der Kleinreperaturen vereinbart wurde.

    Ich würde es also instand setzen lassen.

  9. Räumungsklage und Reparaturen #9

    @Mieter1962
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Sachlich und kompetent.

    Das Mietverhältnis ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt worden.

    Am 30.11.2011 ist Urteil gesprochen worden. Die Mieterin ist vom Gericht zur Räumung der Wohnung verurteilt worden.

    Meine Mieterin hat inzwischen ein neues Schloss gekauft und das alte gegen das neue Schloss ersetzt. Das Geld möchte sie rückerstatten bekommen.

    Im Internet habe ich jetzt folgendes gefunden:
    „Der Vermieter ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr zur Instandhaltung und Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Er darf aber den Besitz des Mieters nicht stören, obwohl er Eigentümer ist. Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und Gas sowie Müllbeseitigung müssen weiter zur Verfügung gestellt werden. Der Mieter ist andererseits verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schönheitsreparaturen durchzuführen.“
    Quelle: Anwaltseiten 24: Räumung, Räumungsklage, Mietwohnung, Mietrecht, Frist, Vermieter

    Kann ich mich darauf beziehen?
    Was sagt der Gesetzgeber dazu?
    Danke.

  10. Räumungsklage und Reparaturen #10
    Zitat Zitat von Dina Beitrag anzeigen
    „Der Vermieter ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr zur Instandhaltung und Beseitigung von Mängeln verpflichtet.
    Weil der § 535 BGB wohl offensichtlich nur für bestehende Mietverhältnisse gilt.

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