Kurz und bündig unser Vermieter hat uns eine Frist gesetzt bis 31.12.2011.
Am Anfang hat das Jobcenter immer pünktlich bezahlt, als mein Partner dann arbeit hatte, mußte das Jobcenter immer Neuberechnungen machen, das dazu führte das sie einfach die Miete nicht mehr bezahlten. Es kam dazu das uns der Vermieter fristlos und ordentlich zum 31.12.2011 kündigte. Das Versäumnisurteil haben wir schon hier. Wir waren auch beim amt für Existenzsicherung diese uns die Mietrückstände übernehmen wollten, dazu wollten sie aber vom Vermieter eine genaue Auflistung. Als wir dies dem Vermieter mitteilten, sagte er zu uns. Er gibt uns keine Auflistung er will das Geld von uns und wir sollen zum 31.12.11 draussen sein. Seit November zahlt das Jobcenter wieder regelmäßig die Miete, dafür bekommen wir nichts mehr vom Amt. Ist denen egal wie wir über die Runden kommen und ob die Kinder was zu essen haben. Sie haben nur gesagt wenn wir ne neue Wohnung haben sollen wir sie zur überbrüfung rein bringen. Sie sehen auch nicht ein das es Ihr verschulden is. Seit 3 Monaten suchen wir eine Wohnung bisher ohne Erfolg. Jetzt aber zu der Hauptfrage. Darf der Vermieter die Zahlung der Mietrückstände vom Amt für Existenzsicherung ablehnen? Oder hätte er sie annehmen müssen ???