Räumungsklage - Jobcenter

Diskutiere Räumungsklage - Jobcenter im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe im November die Hausverwaltung für das Mehrfamilienhaus meiner Eltern übernommen, weil sie mit den Mietern nicht mehr zurecht kamen. - Haben ...


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  1. Räumungsklage - Jobcenter #1

    Räumungsklage - Jobcenter

    Hallo zusammen,

    ich habe im November die Hausverwaltung für das Mehrfamilienhaus meiner Eltern übernommen, weil sie mit den Mietern nicht mehr zurecht kamen. - Haben nie was gesagt, und jetzt wussten sie nicht weiter.
    Ein Mieter hat seit Jan. 11 keine Miete überwiesen. Zudem handelt er mit schweren Drogen (entsprechendes Publikum, zerstörtes Treppenhaus etc.). Die anderen Mieter wollten ausziehen. Nu habe ich das an mich gerissen juhu..
    Soweit zum Hintergrund.

    Ich habe dem Nomaden Anfang November gekündigt und um Räumung zum 15.11. gebeten. Dann bin ich zum Anwalt, jetzt ist die Räumung beim AG anhängig. Mieter hat zuerst einen Anwalt aufgesucht, der nach Kenntnis der Umstände das Mandat zurückgegeben hat. Heute rief mich das Jobcenter von Mieter an und bat um eine Kontoverbindung, um die Miete für Dezember(!) zu überweisen, da es erst durch die Räumungsklage Kenntnis von der Situation hat - Mieter hatte Miete von Arge bekommen und behalten (über 3000 €). Die Dame meinte, dass Mieter angegeben hat, im Dezember noch in der Wohnung gewesen zu sein und sie die Miete deswegen zahlen wolle. Ich habe ihr die Kontonr. nicht gegeben und sie an den RA verwiesen. Soll das eine krumme Nr. werden, um den Kunden in der Wohnung zu halten und die Räumung zu känzeln? Sie wirkte ein wenig beleidigt.

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  2. Räumungsklage - Jobcenter #2
    tolle geschichte (ernsthaft) halte uns da bitte auf dem laufenden!

    eigentlich gibt es kein problem. selbst wenn die miete für 12/11 noch kommt, sind ja alle anderen mieten noch rückständig. von daher kannst du deine fristlose kündigung aufrecht halten.
    ich würde dem jobcenter aber die kontonr geben, damit du wenigstens ein bischen miete bekommst. wie schon oben geschrieben, schlieest die zahlung die kündigung nicht aus

  3. Räumungsklage - Jobcenter #3
    Ist das mit den Drogen eine bloße Vermutung oder gesicherte Erkenntnis.

    In letzterem Fall würde mich nämlich mal interessieren, was die Polizei gegen den Verstoß gegen das BtMG sagt.

  4. Räumungsklage - Jobcenter #4
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    ... Soll das eine krumme Nr. werden, um den Kunden in der Wohnung zu halten und die Räumung zu känzeln?
    Die Zahlung einer einzigen Miete ist beim genannten Rückstand nun keinesfalls geeignet, eine fristlose Kündigung unwirksam zu machen. Dazu wäre der vollständige Ausgleich der Vermieterforderungen erforderlich. Wenn der Kandidat die Miete bereits vom Job-Center kassiert hat wird man davon ausgehen können, dass er den erfordelichen Betrag nicht noch einmal erhalten wird.

    Der Vermieter kann allerdings auch nicht verhindern, dass eine fristlose Kündigung durch Zahlung unwirksam wird. Das ist keineswegs eine krumme Nr., sondern die gesetzliche Regelung. Genau aus diesem Grund wird - hier im Forum gefühlt schon mindestens 10000 mal - ständig darauf hingewiesen, dass man sinnvollerweise gleichzeit hilfsweise ordentlich kündigen sollte.

  5. Räumungsklage - Jobcenter #5
    So, ich bin nun einen Schritt weiter.
    Das Job-Center hat die Mietzahlung an Mieter mit Kenntnis der fristlosen Kündigung Mitte November 2011 (das war ich - Kündigung in Kopie an Arge) eingestellt. Ich habe die Mitarbeiterin der Arge jetzt über die Räumungsklage in Kenntnis gesetzt, den gesamten Schuldenstand mitgeteilt und erwarte Eingang von "Entschädigungszahlung" i.H.v. monatlicher Miete bis zur Räumung.
    Die Miete von Jan bis Nov hat der Mieter wohl selbst verkleckert.
    Für den Fall, dass der Staat die gesamte Mietschuld seit Jan 2011 überweist (was ich nicht denke), ist in der Klageschrift noch der zweite Kündigungsgrund - Drogenhandel - aufgeführt. Dieser ist der Polizei bekannt (Kripo stöhnt über Personalmangel für lange Observierung, noch so ein Unding). Abgesehen vom Zustand des Treppenhauses (Wände beschmiert, Klingelanlage kaputt, Türrahmen abgeflext damit Tür nicht abschließbar, Lärmbelästigung bei Tag und Nacht durch Drogis, immer wieder aufgebrochene Briefkästen usw usw..)
    Alles eben mit RA besprochen. Hoffentlich dauert die Klage nicht zu lange, sonst kündigen die anderen Mieter und sind weg - was ich durchaus nachvollziehen könnte.
    Toll ist auch, dass sich Arge jetzt auf ein Schreiben vom November bei mir meldet! Mal gucken, wie lange ich jetzt auf eine Antwort/Zahlung warte. Man man. So viel zum Thema Altersvorsorge durch Immobilien.

  6. Räumungsklage - Jobcenter #6
    Zitat Zitat von Sonne40
    Das Job-Center hat die Mietzahlung an Mieter mit Kenntnis der fristlosen Kündigung Mitte November 2011 (das war ich - Kündigung in Kopie an Arge) eingestellt. Ich habe die Mitarbeiterin der Arge jetzt über die Räumungsklage in Kenntnis gesetzt, den gesamten Schuldenstand mitgeteilt und erwarte Eingang von "Entschädigungszahlung" i.H.v. monatlicher Miete bis zur Räumung.
    Hi,

    mal so nebenbei angemerkt, die Arge gibt es nicht mehr.

    Ansonsten freu dich nicht zu früh das du diesen Mieter los wirst, denn die Räumungsklage kann er noch abwehren, wenn er die rückständigen Beträge bis zu zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt. Und das JobCenter hat dafür sorge zu tragen, das Obdachlosigkeit abgewehrt wird bzw Wohnungsverlust vermieden wird. D.h. evtl zahlt das JobCenter hier den ausstehenden Betrag und dann bleibt der Mieter erstmal bei dir weiter wohnen. Aber keine Angst, dieses Spiel geht für den Mieter auch nicht ewig.

    Sollte der Wohnungsverlust für den Mieter nicht abwendbar sein, dann wird das JobCenter auch nicht zahlen, da es die Zahlungen ja schon getätigt hat an den "Kunden". Hier müsstest du m.E. die Rückstände Einklagen vom Mieter und bei Alg2 denke ich mal, das es da nix zu holen gibt.
    zweite Kündigungsgrund - Drogenhandel
    Da bin ich mir jetzt nicht sicher. Wenn er im Hausflur hier tätig war, dann hast du sicherlich gute Chancen. Wenn das allerdings wo anders war, dann glaube ich eher nicht, das du damit durchkommst.

    UPS, ich sehe gerade das Datum ..... warum ist das bei mir unter neuen Beirtägen gewesen ?

  7. Räumungsklage - Jobcenter #7
    Was stimmt denn mit dem Datum nicht?

  8. Räumungsklage - Jobcenter #8
    Der Beitrag ist ja schon Uralt und ich glaube nicht das ich dem Fragesteller hier noch helfen kann mit meinem Beitrag.

    Aber irgendwie passiert mir das hier öfters in dem Forum. Muss umbedingt hier wohl mehr auf`s Datum gucken. Das Forum bedient sich doch etwas anders, als das wo ich vorab unterwegs war.

  9. Räumungsklage - Jobcenter #9
    Der Beitrag ist doch von gestern.

    Sollte ich etwa einen Termin beim Augenarzt machen müssen ?? ;-))

  10. Räumungsklage - Jobcenter #10
    Ja das Jobcenter (so richtig?) will ab Kündigung - also ab Dez. das Nutzungsentgelt zahlen. RA sagt, dass das Amt dazu verpflichtet ist, solange er sich da aufhält. Für die Zeit davor wird Mieter wohl eine Anzeige wegen Veruntreuung von Sozialleistungen bekommen, allerdings ist das nicht mein Problem, das macht Vater Staat. Dass meine Eltern von dem Geld nix sehen, ist ihnen inzwischen auch klar..

    Ja, der Drogenhandel. Ein anderer Mieter schläft an der Treppenhauswand zur Wohnungstür vom Dealer und freut sich über "Ey mach auf, ich brauch was - klopfhämmerjammer" - Lärm bei Tag und Nacht nicht so wahnsinnig. Auch die anderen Mieter bezeugen das Treiben gern. Dazu war der dort neuerdings mithausende Sohn gerade wegen BTM-Missbrauch in der JVA. Das sollte kein Problem sein.
    Wenn die beiden §&%$!-Leutchen nicht geräumt werden würden, könnte das Jobcenter (bzw. Sozialamt) meine armen Eltern in ihre Kartei aufnehmen, weil die ihren eigenen Lebensunterhalt dann nicht mehr bestreiten könnten.

    PS: Das Thema ist von gestern??!!

  11. Räumungsklage - Jobcenter #11
    Ohman

    Wenn man natürlich vom Registierdatum ausgeht ....... Sorry, es ist alles noch soooo neu hier. Danke aber für den Hinweis.

  12. Räumungsklage - Jobcenter #12
    ...hihi...

  13. Räumungsklage - Jobcenter #13
    Zitat Zitat von Sonne40
    Für die Zeit davor wird Mieter wohl eine Anzeige wegen Veruntreuung von Sozialleistungen bekommen, allerdings ist das nicht mein Problem, das macht Vater Staat.
    Hi,

    das kommt drauf an. Zurückfodern wird man zuunrecht erhaltene Leistungen auf jeden Fall vom Kunden. Sehr wahrscheinlich gibt`s dann noch ein Bußgeld oben drauf und nur im schlimmen Fällen (zB bei Vorsatz) satt Bußgeld dann eine Strafanzeige. Aber das ist nun wahrlich nicht dein Problem.
    Wenn die beiden §&%$!-Leutchen nicht geräumt werden würden, könnte das Jobcenter (bzw. Sozialamt) meine armen Eltern in ihre Kartei aufnehmen, weil die ihren eigenen Lebensunterhalt dann nicht mehr bestreiten könnten.
    Ganz so einfach wird das nicht sein, denn Alg2 bekommt man nur wenn man Bedürftig ist, aber ich weis was du damit sagen willst und verstehe durchaus deinen unmut.

  14. Räumungsklage - Jobcenter #14
    Naja, dumme Sache. Meine Mutter ist inzwischen schwerstpflegebedürftig und zahlt trotz Pflegekasse gut 1200,00 Euronen an den Pflegedienst.
    Ohne die Mieteinnahmen könnte sie das nicht leisten. Da meine Eltern beide Mitte 70 sind, müssten sie das Super-Miethaus versteigern lassen, dann ihr eigenes und schließlich Sozialhilfe beantragen. Wer dafür dann mit aufkommen darf, ist mir auch klar. (Kopfkino)
    Das ist toll und man freut sich schon auf das eigene Alter..

    Dass der Mieter Irgendetwas an Irgendjemanden zurückzahlen kann und wird, kann ich mir nicht vorstellen - laut RA zahlt er noch wegen einer Körperverletzung vor zwei Jahren das Schmerzensgeld in 5-€-Raten ab. Meine Eltern haben somit den Hauptgewinn in der Wohnung. Seufz.

  15. Räumungsklage - Jobcenter #15
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    laut RA zahlt er noch wegen einer Körperverletzung vor zwei Jahren das Schmerzensgeld in 5-€-Raten ab. Meine Eltern haben somit den Hauptgewinn in der Wohnung. Seufz.
    Hi,

    da liegst du wohl mit deiner Einschätzung richtig. Drum prüfe wer sich ewig bindet oder wie war das ?

  16. Räumungsklage - Jobcenter #16
    Zum Loswerden:

    Vielleicht macht der Mieter, der alles mitkriegt, mit, dass er Dich anruft und Dir sagt, wenn ein Kunde reingegangen ist. Dann sofort Polizei anrufen, dass einer rein ist.
    Falls die Polizei flink genug ist, halbe Stunde oder so, und das 3x innerhalb kurzer Zeit mitmacht, zieht er aus, weils ihm zu heiss wird.
    Ansonsten: Selber observieren mit Kamera und jedesmal, wenn Kundschaft anmarschiert, innerhalb von 20 min auf der Matte stehen, auch das reicht.
    Das wird dem zu heiss !
    Falls er zum Bunkern rausgeht, verfolgen, Bunker ausfindig machen, leerräumen.
    Aber aufpassen, Alter !

    Gruss,
    P.

  17. Räumungsklage - Jobcenter #17
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    Vielleicht macht der Mieter, der alles mitkriegt, mit, dass er Dich anruft und Dir sagt, wenn ein Kunde reingegangen ist......
    Hi,

    das jemand diesen "Mieter" besucht, das ist nicht verboten !

    Wenn man hier also nur auf Grund weil jemand besuch bekommt, den bei der Polizei anschwärzt, dann kann das auch ganz schön nach hinten los gehen ! So ganz ohne bestätigten Verdacht, sollte man sowas lassen.

  18. Räumungsklage - Jobcenter #18
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    So ganz ohne bestätigten Verdacht, sollte man sowas lassen.
    Da stimme ich zu! Wenn die Schmiere anrauscht, landet der Stoff schneller im Klo als die gucken können ... da müsstest Du schon vorab ein Sieb in die Kanalisation einbauen und zwar so, daß evtl. vorgefundene Substanzen nur dieser einen Wohnung zugeordnet werden können ... was quasi unmöglich ist.

  19. Räumungsklage - Jobcenter #19
    das mit dem bunker leerräumen, halte ich für eine sehr gute idee. wenn dir das ein paar mal gelingt, wird ihm eure wohngegend "zu unsicher ", und er zieht in eine "bessere" gegend um.
    du kannst auch das treppenhaus (mit den anderen mietern vorher absprechen) videoüberwachen (oder nur billige atrappe), mit dickem schild - wirkt auch abschreckend für seine kunden.

  20. Räumungsklage - Jobcenter #20
    Wie jetzt ... Bunker leerräumen ... und dann? Selber rauchen? --> Alternativ kann man übrigens auch leckere Plätzchen damit backen. Das beseitigt das Problem zwar nicht ... aber dann interessiert´s einen nicht mehr.

    Neene, wenn man ein Versteck mit illegalen Substanzen findet, wird selbstverständlich SOFORT die Polizei angerufen.

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