Hallo zusammen,
ich benötige Euren fachkundigen Rat.
Ich vermiete einen Altbau mit drei Wohnungen. Aus der ersten Wohnung ( bestehend aus 2 Mietern ) ist ein Mieter ausgezogen. Zum 31.6.2011 wurde der Mietvertrag aufgelöst. Die anteilige Kaution -dummerweise- ausbezahlt. ( Da ich davon ausgegangen bin, dass die Wertsachen Eigentum des noch verbleibenden Mieters sind ).
Nun hat der Ex-Mieter noch Wertgegenstände und wertloses Zeugs ( alte Zeitungen, etc. ) im Kellerraum eingelagert.
Seine Hinterlassenschaften befinden sich teilweise in seinem ehemal. angemieteten Kellerraum und teilweise in nicht angemietetem Kellerraum. ( Also, Heizungsraum, im Kellerflur und teilweise in Kellerräumen anderer Mieter(!) ).
Meine verbleibenden Mieter haben mich am 01.02.2012 unter Fristsetzung zum 30.04.2012 aufgefordert die Kellerräume von den Hinterlassenschaften zu befreien.
Dem will ich selbstverständlich schnellstmöglichst nachkommen. Auch weil ich das eigentlich gute Mieter /Vermieterverhältnis nicht beschädigen will.
Wie kann ich die Entfernung der Gegenstände vom Exmieter verlangen, bzw. ab wann kann ich die Gegenstände selbst entsorgen?
Was ich vom EX-Mieter weiß, sind seine neue Anschrift ( ca. 10km Entfernung von meinem Mietobjekt entfernt ) und das er sich womöglich im Arbeitslosgeld I Bezug befindet.
Ich kann ihn ja zur Räumung schriftlich ermahnen, oder? Haltet Ihr eine 14 tägige Frist mit einer nochmaligen Ermahnung von 14 Tagen für rechtlich wasserdicht? Kann ich dann die Wertsachen entsorgen.
Darf ich ihm die Wertsachen auch vor seine neue Wohnung stellen?
Was ich nicht will: Bei einer etwagigen Entsorgung, die Kosten auf meine anderen Mieter ( die können ja nichts dafür ) umlegen, sondern diese Kosten gerne auf den ExMieter ( Verursachergerecht ) schreiben.

