Räumungsklage nach "Berliner Modell"
Diskutiere Räumungsklage nach "Berliner Modell" im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich strebe bei meinem Mieter einen Rauswurf nach dem "Berliner Modell" an, da er mir einige Tausende schulden wird. Nun wird im www doch ...
- 23.02.2012 02:15 Räumungsklage nach "Berliner Modell" #1
Räumungsklage nach "Berliner Modell"
Hallo,
ich strebe bei meinem Mieter einen Rauswurf nach dem "Berliner Modell" an, da er mir einige Tausende schulden wird. Nun wird im www doch davor gewarnt, die Situation aber anders dargestellt, wie sie bei mir sein wird. Mein Mieter ist absolut ordentlich und sauber und hat auch ordentliche Möbel. Der Müll können nur die vielen Schnapsflaschen sein, die ich dann aber entsorgen kann.
Wenn ich normal räumen lasse, dann muß ich an die 5000.- € für den Gerichtsvollzieher bezahlen, bzw. für Verpackung und Transport, wenn er nicht freiwillig die Sachen rausnimmt.
Dann verklage ich ihn und er macht den OE oder Insolvenz - und ich hab nix.
Nach dem "Berliner Modell" hab ich wenigstens die Hände auf seinen Sachen, außer den unpfändbaren. Ich kann dann versuchen, Teile zu versteigern. Wenn ich Glück habe, sind sogar seine kostbaren Werkzeuge noch da. Da er nicht selbständig ist, sind sie vielleicht auch pfändbar. Und ich bekomme vielleicht einen Teil der Miete, Nebenkosten und Anwaltskosten wieder.
Nun aber die eigentliche Frage.
Sollte es dazu kommen und er muß aus der Wohnung raus und hat seine Sachen nicht gepackt, darf ich die Sachen dann eigentlich selbst benutzen? wenn er sie nicht abholt? zumindest, bis der Versteigerungstermin bekannt ist und ich pfleglich damit umgehe.
Die Waschmaschine, die Möbel, die Küche usw. weil ich ja selbst dort einziehen will und verständlicherweise sind da ja zur Zeit nicht meine sondern seine Möbel drin.
Ach, wäre das alles doch schon längst Geschichte.
Ich werde nie verstehen, was es an "schützenswertem Gut" gibt für Menschen, die bewußt und gewollt ander besch....
Die Gesetzgeber müssen damals alle in Mietwohnungen mit gräuslichen Vermietern gewohnt haben - sonst können solche Gesetze doch gar nicht gemacht worden sein.
Liebe Grüße
Töffel
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