notlage
Diskutiere notlage im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, tolles forum hier,bin seit Tagen nur am lesen hier. zum Problem. ich habe einem " Kumpel " in einer notlage eine wohnung zur verfügung ...
- 29.02.2012 17:45 notlage #1
notlage
Hallo,
tolles forum hier,bin seit Tagen nur am lesen hier.
zum Problem.
ich habe einem " Kumpel " in einer notlage eine wohnung zur verfügung gestellt,damit er mit seinen 2 kindern ein Dach über dem Kopf hat.
habe aber sofort gesagt,das geht nur im Februar,dann mußt du wieder raus weil ich Vermieten muß.
er wollte sich auch an den nebenkosten beteiligen.
ende vom lied,ich hab den mehrmals aufgefordert die wohnung zu verlassen,nix passiert,der bleibt einfach,und € zur deckung der nebenkosten hab ich auch keine gesehen.
heute war ich bei der Polizei,als ich den Namen sagte,haben die mich sehr bedauert.
fest steht,ich habe nicht genug geld um den rauszuklagen.
ich werde da wohl die verbotene eigenmacht ausüben müssen,um die wohnung zurück zu bekommen.
Welche strafe droht mir,wenn ich den armen kerl mit seinen 2 kindern auf die straße setze ?
gibt es da erfahrungswerte ??
mfg
rob
PS: die wonung muß ich jetzt vermieten,da die bank die darlehn sonst kündigt.
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- 29.02.2012 18:02 notlage #2
moin,
melde Dich hier bitte mal ordentlich an und achte darauf, die Beiträge in einem irgendwie passenden Unterforum zu erstellen (und nicht in den Ankündigungen!).
Christian Martens
- 29.02.2012 18:23 notlage #3
- 29.02.2012 22:31 notlage #4
Hi,
hast du den überhaupt einen Mietvertrag mit deinem "tollen" Freund gemacht ? Hat er überhaupt jemals was überwiesen ?
- 29.02.2012 23:07 notlage #5
hi,
mietvertrag ist keiner vorhanden,und bezahlt wurde auch nix.
es hat aber eben ein streitgespäch gegeben,und er hat mir hoch und heilig versprochen morgen auszuziehen,wohl auch weil seine freundin etwas vernünftiger ist.
wenn es klappt,habe ich glück gehabt.
wenn es nicht klappt,stehen in den nächsten tagen seine sachen draußen und ich wechsel die schlößer.
aber ich würde schon gerne wissen,welche strafe einen vermieter erwarten kann,wenn er sowas macht,gerade wenn da noch 2 kinder im spiel sind.
- 29.02.2012 23:21 notlage #6
Hi,
also in meiner laienhaften Auffassung wäre ich ja der Meinung, das dein "toller" Freund garnicht belegen kann, das er hier irgendein Recht hätte in der Wohnung zu bleiben oder die in irgendeiner Form angemietet hätte. Was mündlich ausgemacht worden ist, kann er ja auch schlecht Beweisen.
Und wenn ich zB einen Freund beauftrage, das er in meinem Urlaub meine Pflanzen mal gießt, dann Rechtfertigt das ja auch nicht, das er einfach dauerhaft einzieht und nicht mehr raus will oder ?
Dazu müsste man jetzt die rechtliche Lage genau wissen. Wenn er rechtmässig in der Wohnung wohnt a`la Mietverhältnis, dann geht das so leider nicht. Hält er sich dagegen aber unrechtmässig auf a´la Hausbesetzer auf, dann müsste die Polizei dir m.E. sogar helfen ihn vor die Türe zu setzen.aber ich würde schon gerne wissen,welche strafe einen vermieter erwarten kann,wenn er sowas macht,gerade wenn da noch 2 kinder im spiel sind
Da es ja keinen Mietvertrag gibt und auch bis Dato keinerlei Zahlungen die auf ein Mietverhältnis schliessen würden, kann ich dir leider nicht sagen, wie die rechtliche Lage hier ist
Sicherlich weis das aber ein anderer User besser oder du informierst dich doch mal bei einem Anwalt. Und für die Zukunfst hast du hoffendlich was gelernt, was "tolle" Freunde sind .......
- 01.03.2012 07:18 notlage #7





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