Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung

Diskutiere Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; @ lost Um Mietnomaden handelt es sich bei unseren Exmietern zum Glück nicht (hatten 5 Jahre Mietzeit). Miete kam immer zu spät, aber sie kam. ...


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  1. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #41
    @ lost
    Um Mietnomaden handelt es sich bei unseren Exmietern zum Glück nicht (hatten 5 Jahre Mietzeit). Miete kam immer zu spät, aber sie kam. Bis sie dann gar nicht mehr kam ohne Grund (günstige Miete, drei Vollverdiener)
    Räumung ist in einer Woche, Mieter ist schon ausgezogen (unbekannt), zweiter erwachsener Bewohner wohnt noch. Das was man von aussen sehen kann, sind bunt gestrichene Wände und teilweise keine Tapete dran (EG).
    Kosten bisher:
    ca. 1300 Gericht und RA
    200 Vorschuss Gerichtsvollzieher
    Schlosser wird selbst bezahlt, wissen wir also noch nicht
    insgesamt 6 fehlende Monatsmieten bisher (da auf schriftliche Besichtigungsterminvorschläge nicht eingegangen wurde, konnten wir die Wohnung noch nicht inserieren, es kommen also wahrscheinlich nochmal 3 Monate dazu)
    Auch ohne mutwillige Zerstörung kommt hier also einiges zusammen.
    Es kann schon sein, dass es Mietverhältnisse gibt, die aufgrund fehlender Mietzahlungen fristlos beendet werden und trotzdem einigermassen kostengünstig enden, wenn der Mieter z.B. nach der fristlosen einfach auszieht. Dürfte aber relativ selten sein.

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  2. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #42
    [quote]Original von kathi
    (günstige Miete, drei Vollverdiener)

    Original von kathi
    Räumung ist in einer Woche, Mieter ist schon ausgezogen (unbekannt),
    ===> einwohnermeldeamt. evtl. kleine bearbeitungsgebühr, aber kein problem. davon abgesehen: vollverdiener? notfalls arbeitgeber kontaktieren.

    Original von kathi
    zweiter erwachsener Bewohner wohnt noch. Das was man von aussen sehen kann, sind bunt gestrichene Wände und teilweise keine Tapete dran (EG).
    darf er ja.
    es bleibt abzuwarten wie übergeben wird bzw. was steht im mietvertrag bezügl. schönheitsreparaturen?

    Original von kathi
    ca. 1300 Gericht und RA
    200 Vorschuss Gerichtsvollzieher
    na der mieter ist ja vollverdiener, da hast du gute chancen das geld zu kriegen.

    Original von kathi
    Schlosser wird selbst bezahlt, wissen wir also noch nicht
    'n fuffi, maximal.

    Original von kathi
    insgesamt 6 fehlende Monatsmieten bisher (da auf schriftliche Besichtigungsterminvorschläge nicht eingegangen wurde, konnten wir die Wohnung noch nicht inserieren, es kommen also wahrscheinlich nochmal 3 Monate dazu)
    Auch ohne mutwillige Zerstörung kommt hier also einiges zusammen.
    bei den besichtigungsterminen hättet ihr mehr druck machen müssen, notfalls per rechtsanwalt mitteilen lassen, dass der mieter die kosten zu tragen hat, wenn nicht gleich im anschluss weitervermietet werden kann.
    und es dauert normalerweise keine 3 monate einen neuen mieter zu finden.

    Original von kathi
    Es kann schon sein, dass es Mietverhältnisse gibt, die aufgrund fehlender Mietzahlungen fristlos beendet werden und trotzdem einigermassen kostengünstig enden, wenn der Mieter z.B. nach der fristlosen einfach auszieht. Dürfte aber relativ selten sein.
    nö, so selten ist das wirklich nicht.
    räumungsklagen sind seltener. die leute wissen ja wie teuer sie das kommen kann.

  3. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #43
    Sehr geehrte Räumungsprofis,
    wir versteigern. Kein Problem. Kontakt unter www.die-auktionsprofis.de. Als öffentlich bestellte vereidigte Versteigerer verfügen wir über die Genehmigung Pfandsachen und dazu gehören ja auch Vermieterpfandrechte öffentlich zu versteigern. Das ist meist kostengünstiger als wenn der GV die Räumung mit Spedition durchführen muß. Der Weg nützt allen Parteien. Der Vermieter verfügt in der Regel so wieder schneller über sein Eigentum, dem Mietschuldner nützt es zumindest auf längere Sicht, weil er ja letztendlich für die aus dem Verfahren entstandenen Kosten gerade stehen muß. Bieher sind wir nur Bayern, Baden Würtemberg, Saarland, Rheinland Pfalz und Hessen tätig. Wenn die Möglichkeit besteht mehrere Fälle zusammen zu legen, kommen auch gerne weiter in den Norden.

  4. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #44
    Hallo lost,
    das mit dem Einwohnermeldeamt wäre schön. Die Frage ist, ob man sich anmeldet bei einigen Tausend Euro Schulden.
    Arbeitgeber müsste man kennen, tun wir aber nicht. Ausserdem ist ja nicht gesagt, dass über der Pfändungsgrenze verdient wird. Glaube das eher nicht.

  5. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #45
    Original von kathi
    das mit dem Einwohnermeldeamt wäre schön. Die Frage ist, ob man sich anmeldet bei einigen Tausend Euro Schulden.
    es gibt in deutschland eine gesetzliche meldePFLICHT. sprich: meldet der mieter sich nicht an bzw. ab, bekommt er ärger. und ohne gültigen ausweis ist man in deutschland ziemlich beschissen dran. hab selbst neulich erst strafe bezahlen müssen weil mein perso abgelaufen ist - ganz abgesehen von dem ärger, den ich deswegen mit diversen ämtern hatte...

    Original von kathi
    Arbeitgeber müsste man kennen, tun wir aber nicht. Ausserdem ist ja nicht gesagt, dass über der Pfändungsgrenze verdient wird. Glaube das eher nicht.
    die pfändungsgrenze liegt meines wissens gleich hoch wie hartz4.
    wenn man als "vollverdiener" da nicht drüber liegt, dann weiss ich auch nicht...

  6. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #46
    Hallo,
    die Pfändungsgrenze liegt bei 989. 99. Dazu käme noch für einen Unterhaltspflichtigen ein Freibetrag von 370 €. Nicht jeder kommt auf diesen Nettolohn. Dürfte jenseits von Hartz IV liegen.

    Und klar besteht in Deutschland Meldepflicht und Ausweispflicht, aber wer einige tausend Euro Schulden hat, der geht wahrscheinlich lieber das sehr geringe Risiko ein, die sehr geringe Geldstrafe für eine einfache Ordnungswidrigkeit zahlen zu müssen, als seine Adresse preiszugeben.
    Ich selber wurde noch nie von den GrünBlauen aufgefordert meinen Ausweis zu zeigen. Man kommt also sehr gut durchs Leben ohne Anmeldung und gültigen Ausweis.

  7. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #47
    Original von kathi
    Ich selber wurde noch nie von den GrünBlauen aufgefordert meinen Ausweis zu zeigen. Man kommt also sehr gut durchs Leben ohne Anmeldung und gültigen Ausweis.
    wann warst du das letzte mal auf irgendeinem amt?
    wann bist du das letzte mal verreist?
    wann hast du das letzte mal ein konto eröffnet bzw. auf einer bank, in der man dich nicht kennt, von deinem konto geld abgehoben?

    die polizei ist das kleinste problem.
    aber es gibt zahlreiche andere gelegenheiten, bei denen man ohne ausweis nicht weiterkommt...
    und in diesem zusammenhang ganz wichtig: das arbeitsamt bzw. die ARGE nehmen keinen antrag entgegen, wenn du dich nicht ausweisen kannst (bzw. eine meldebestätigung vorlegen kannst). auch so unterhalts-geschichten etc. wirst du ohne ausweis nicht gebacken kriegen.

    aber jetzt würd ich einfach mal abwarten - es ist doch immernoch nicht gesagt dass das alles so mies läuft wie ihr es euch ausmalt.

  8. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #48
    ##wann warst du das letzte mal auf irgendeinem amt?##
    Lange her

    ##wann bist du das letzte mal verreist?##
    noch nicht so lange her, aber unsere Mieter sind in den über 5 Jahren, die sie gewohnt haben, noch nie verreist.

    ##wann hast du das letzte mal ein konto eröffnet bzw. auf einer bank, in der man dich nicht kennt, von deinem konto geld abgehoben?##
    Auch schon sehr lange her das erste, das zweite auch schon lang, gibt schliesslich Automaten und Kreditkarten. Ausserdem haben unsere Ex-Mieter scheinbar kein Konto

    ##und in diesem zusammenhang ganz wichtig: das arbeitsamt bzw. die ARGE nehmen keinen antrag entgegen, wenn du dich nicht ausweisen kannst (bzw. eine meldebestätigung vorlegen kannst). auch so unterhalts-geschichten etc. wirst du ohne ausweis nicht gebacken kriegen##
    naja, zum einen arbeiten die ja, zum anderen muss man sich ausweisen können. Das geht auch mit Reisepass und da steht die Adresse nicht drin. Und ein Pass reicht. Pflicht zum Perso gibt es nicht.

    ##aber jetzt würd ich einfach mal abwarten - es ist doch immernoch nicht gesagt dass das alles so mies läuft wie ihr es euch ausmalt.##
    Ich halte ja viel von Optimismus, aber wenn man mit Mietern durch fristlose Kündigung wegen fehlender Mieten, Räumungsklage etc. durch ist, die dann bei Teilauszug auch noch die Haustüre demolieren ohne was zu sagen (nochmal 300 € für die Scheibe) dann ist Optimismus fehl am Platz.
    Wobei zu diesen unseren Ex-Mietern natürlich zu sagen ist, dass wir froh waren endlich einen handfesten Grund für eine sichere Kündigung zu haben.
    Was den Optimismus noch weiter in realistische Bahnen drängt.

  9. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #49
    Hallo

    wir hatten Glück und die Nachbarn haben uns mitgeteilt das die Maden am ausziehen waren.So konnten wir einen Bekannten hinterher schicken und haben so sofort gewußt,wo sie unter geschlüpft sind.
    Leider hat nicht jeder das Glück.

    Mit etwas Aufwand ,natürlich wieder mit Finazen verbunden,kann man schon raus bekommen,wo sie abgeblieben sind. In Deutschland besteht spätestens nach 6 Wochen Meldepflicht danach wird man nicht unerheblich zur Kasse gebeten.

    Die von der ARGE leben, müssen sich eh sofort ummelden,denn sonst gibts keine Kohle mehr!!

  10. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #50
    ##spätestens nach 6 Wochen Meldepflicht danach wird man nicht unerheblich zur Kasse gebeten.##
    ich finde eine Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit in Höhe von maximal 60€ völlig unerheblich, wenn man ansonsten ein paar tausend Euro zahlen müsste und eine Lohnpfändung anstehen könnte.

  11. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #51
    Original von kathi
    naja, zum einen arbeiten die ja, zum anderen muss man sich ausweisen können. Das geht auch mit Reisepass und da steht die Adresse nicht drin. Und ein Pass reicht. Pflicht zum Perso gibt es nicht.
    falsch.
    siehe: http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__5.html
    der pass reicht eben NICHT.
    und für einige der genannten beispiele wird, wenn du "nur" einen pass vorlegen kannst, dann zusätzlich eine meldebestätigung vom einwohnermeldeamt verlangt. womit wir wieder beim thema wären.

    glaub's mir - ich hab das erst vor kurzem schon lang und breit durchgemacht, an meiner eigenen person. ohne meldebestätigung bzw. personalausweis kommst du in deutschland nicht weit. und ersteres reicht für das, um was es dir geht.

    Original von LaLünchen
    In Deutschland besteht spätestens nach 6 Wochen Meldepflicht danach wird man nicht unerheblich zur Kasse gebeten.
    auch nicht ganz korrekt:
    die gesetzliche frist zur meldung beträgt in deutschland gerade mal eine woche.

  12. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #52
    @ lost
    wie leitest du aus dem link die Pflicht zum Perso ab? Hier ist von Ausweis die Rede und Ausweis ist auch ein Pass.
    Hatte nur einmal ein Problem mit dem Pass und das war beim Autokauf. Ging dann aber auch.

  13. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #53
    also wenn dir der link zum bundesministerium der justiz nicht reicht, dann google einfach selbst, vielleicht glaubst du ja anderen quellen eher als dem bundesministerium. mir ist das zu blöde, ehrlich.
    ich weiss was für einen stress ich wegen des fehlenden persos hatte, und das war keine reine behördenwillkür, mich so rumzuschubsen.
    kannst ja auch einfach mal auf euer rathaus zum einwohnermeldeamt gehen und da nachfragen, die sind sicher gerne bereit, dir das lang und breit zu erklären. bei mir haben sie sich jedenfalls dafür gerne mächtig viel zeit genommen.

    es gibt eine gesetzliche meldepflicht.
    und es gibt eine perso-pflicht.
    aber ersteres reicht für deinen fall schon völlig aus, und wenn du glaubst, man käme einfach durchs leben wenn man gegen ersteres verstösst, dann täuschst du dich gewaltig. probier's doch einfach mal aus, wie wär das?

  14. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #54
    die gesetzliche frist zur meldung beträgt in deutschland gerade mal eine woche.

    na um so besser

  15. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #55
    Hallo lost,
    da ich mir verdammt sicher war, dass man nur ein gültiges Ausweisdokument braucht, egal ob Pass oder Perso hab ich grad nochmal bei der Polizei angerufen.
    Der nette Herr hat mir versichert, dass es keine Pflicht zum Personalausweis in Deutschland gibt. Nur die Pflicht eines gültigen Ausweises. Und das ist der Reisepass genauso wie der Personalausweis.
    Und genau das sagt auch der von dir zitierte link: Ausweis ja, muss aber kein Perso sein. Vielleicht hattest du den Stress ja, weil du auch keinen gültigen Pass hattest.
    Habe selber auch nur einen Pass und lebe gut damit.

  16. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #56
    Original von kathi
    Der nette Herr hat mir versichert, dass es keine Pflicht zum Personalausweis in Deutschland gibt. Nur die Pflicht eines gültigen Ausweises. Und das ist der Reisepass genauso wie der Personalausweis.
    also ich war heut auch schon auf dem einwohnermeldeamt (da ich ohnehin ein paar minuten zu früh zur wohnungsübergabe dran war, hab ich mal eben für den neuen mieter ein paar infos sowie formulare für neubürger besorgt) und dort sagte man mir (mal wieder) etwas anderes.
    nun gut, es ändert ohnehin nichts.
    sobald man was von irgendwelchen ämtern möchte, sobald man auf einer bank an sein konto möchte wo man nicht persönlich bekannt ist etc. - es wird der perso bzw. eine meldebestätigung verlangt, denen geht's nämlich nicht nur um den namen sondern eben und explizit auch um die adresse. mit dem pass kommst du da definitiv nicht weiter.
    und 'ne meldebestätigung gibt's halt nicht ohne adresse, und genau darum geht's hier ja.

    also lassen wir die diskussion über die perso-pflicht, die hilft ja nicht weiter.

    Original von kathi
    Vielleicht hattest du den Stress ja, weil du auch keinen gültigen Pass hattest.
    doch, ich hatte und habe einen gültigen pass. aber eben weil da keine adresse drin steht, wurde das auf den ämtern nicht akzeptiert, ich musste erst eine meldebestätigung besorgen und bei der gelegenheit beim einwohnermeldeamt eine strafgebühr (zusätzlich zur perso-gebühr) bezahlen weil mein perso zu lange abgelaufen war.

  17. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #57
    Sei es wie es ist, ich geh davon aus, dass die Herren in GrünBlau schon in der ersten Woche der Ausbildung lernen, wem sie eine Geldstrafe für fehlende Ausweispapiere abnehmen dürfen und wem nicht.

    Aber egal. Zurück zum Thema.

    Hatte heute ein Gespräch mit dem zuständigen GV. Der eigentliche (schon ausgezogene Mieter) hat schon mehrfach die EV abgegeben, der noch wohnende Mitbesitzer der Wohnung hat auch eine.
    Also bye bye liebes Geld.
    Ich seh das jetzt positiv: auch wenn wir Geld verloren haben, stehen wir noch lange nicht vor einer EV. Lieber was zu verlieren haben, als nichts mehr zu verlieren.

  18. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #58
    Unregistriert

    Uns hat es auch erwischt

    Wir haben nun auch die A-karte gezogen.
    3 Jahre lang ging es gut, das Arbeitsamt hat die Miete für den Mega-Looser gezahlt, der im Leben nie was zustande gebracht hat, außer einen Riesenhaufen Schulden anzuhäufen und uns mit seinem Dackelblick dazu zu bewegen, ihm den Zuschlag für unser Appartment zu geben.
    Jetzt ist er in Afrika verschollen und wird auch nicht wiederkommen, weil er kein Geld mehr bekommt von den Ämtern (die Gründe erspare ich euch jetzt mal).
    Uns fehlen 6 Monatsmieten, wir haben einen Vorschuss von 1000 Euro dem Anwalt gezahlt, jetzt müssen wir den Austausch des Türschlosses, die Räumung und die Lagerung für ein paar Monate bezahlen (ca. 1600 Euro)
    Die Wohnung war rappelvoll mit allem möglichen Zeugs, er hatte wohl nie geputzt, weder die Küche noch das Bad, geschweige denn den Fußboden.
    Wollten ihm einen neuen Start ins Leben ermöglichen, weil er sich von seiner langjährigen Freundin getrennt hatte...Naja, ich habe Herzprobleme und mir fehlen die Worte...

  19. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #59
    Unregistriert

    Räumen

    ha ha ha Mieterverein, nein der rät niemals dem Mieter, die Miete zu zahlen. Der Mieterverein spricht dem Mieter immer nach dem Munde, ja keine Miete bezahlen. Räumungsklage und Zwangsräumung ist dem Mieterverein schon immer egal. Es wird den Mietern geraten, Schäden anzurichten und dann wegen der vom Mieter angerichteten Schäden, obendrein keine Miete zu bezahlen. Genau so arbeitet der Mieterverein

  20. Frage zur Lagerung der Sachen des Mieters nach der Räumung #60
    Unregistriert

    erwischt

    So erwischt hatte es mich auch schon, meiner ist in die Türkei abgehauen, hat sein Zeug einfach alles stehen lassen. Keine Miete bezahlt nichts. Nach über einem Jahr, ist er wieder erschienen und wollte wieder in der Wohnung wohnen.

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