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Räumungsklage Geht oder geht nicht ?

Diskutiere Räumungsklage Geht oder geht nicht ? im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Mieter und Vermieter, ich habe eine Frage bezüglich eines Rechtsfalles. Ich möchte von euch keine Rechtsberatung , sondern ich möchte gerne von euch ...

  1. Räumungsklage Geht oder geht nicht ? #1

    Räumungsklage Geht oder geht nicht ?

    Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    ich habe eine Frage bezüglich eines Rechtsfalles. Ich möchte von euch keine Rechtsberatung , sondern ich möchte gerne von euch wissen was ihr glaubt wie es geht bzw. ob es geht.

    Bin gespannt was die einzelnen Leute hier denken , zu diesem Thema haben alle unterschiedliche Meinungen.

    Mein Rechtsanwalt sagt: Es geht
    Mein Jura Professor sagt: Es geht nicht
    Mein Freund der Immobilienmakler sagt: Es geht nicht
    DIe Hausverwaltung sagt: Es geht

    Ja was den nun

    Sachverhalt:

    Ich kaufte eine bereits vermietete, private Eigentumswohnung. Zwischenzeitlich bin ich ab dem 01. Dezember 2008 im Grundbuch eingetragen. Das hat echt lange gedauert.

    Die Mieterin hat nach der Grundbucheintragung keine neuen Mietschulden mehr bei mir. Es fehlen aber die Mieten vor der Grundbucheintragung, es fehlen die Mieten für Mai 2008 , August und September 2008.

    Ich habe der Mieterin die fristlose Kündigung gegeben. Begründung waren die fehlenden Mieten für Mai 2008, August und Septenber 2008. Die danach erfolgte Räumungsklage wurde abgewiesen.

    Die Kündigung wegen den alten Mieten wurde nicht akzeptiert.

    Aber das ist doch nicht in Ordnung. Gemäß Kauf bricht nicht Miete trete ich doch in die Rechte und Pflichten des alten MV ein.

    Wichtig:

    Die alten Mietforderungen wurden mir vom Alt Eigentümer schriftlich abgetreten.

    Zitat:

    Hiermiet trete ich " X " Eigentümer der Wohnung XX Straße usw die Mietforderungen samt der Rechte und Pflichten des Mietvertrages vom Monat Mai 2008, August und September 2008 an den neuen Eigentümer ab. Diese Mietzahlungen stehen dem neuen Eigentümer zu.

    Gruss

  2.   

    Räumungsklage Geht oder geht nicht ?


  3. Räumungsklage Geht oder geht nicht ? #2

    RE: Räumungsklage Geht oder geht nicht ?

    Original von lokutus
    ... Die danach erfolgte Räumungsklage wurde abgewiesen.
    Grundsätzlich schließe ich mich der Mehrheitsmeinung an...

    Mit welcher Begründung wurde die Räungungsklage denn abgewiesen?

  4. Räumungsklage Geht oder geht nicht ? #3
    "Die Kündigung wegen den alten Mieten wurde nicht akzeptiert"

    Da muss doch in der Urteilsbegründung ein bisschen mehr stehen


    mE übernimmst du die Rechte und Pflichten des Voreigners und damit auch das Recht bei Nichtzahlung von Mieten die Kündigung auszusprechen und die Räumungsklage einzuleiten und dann bei Nichtzahlung auch zu räumen.
    Wie argumentiert denn das Gericht? Würde mich brennend interessieren.

  5. Räumungsklage Geht oder geht nicht ? #4
    Hallo

    ist doch ganz klar und einfach.
    Die abgetretene Summe mußt du erst einklagen. Inkasso und vollstrecken. Mit dem Vollstreckunstitel wieder Klage erheben. Und jeder Richter gibt dir Recht. Zahlt sie denn jetzt Miete?


Räumungsklage Geht oder geht nicht ?

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