Hab mal ne Frage..

Diskutiere Hab mal ne Frage.. im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; bzw. das schoss mir so bei der Versorgungssituation so durch den Kopf. Was passiert wenn ich als kleiner privater Vermieter die Versorungsrechnungen nicht zahlen kann? ...


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  1. Hab mal ne Frage.. #1

    Hab mal ne Frage..

    bzw. das schoss mir so bei der Versorgungssituation so durch den Kopf.
    Was passiert wenn ich als kleiner privater Vermieter die Versorungsrechnungen nicht zahlen kann?
    Dann werden mir und meiner keine Miete zahlenden Mieterin die Versorgungen-Heizung/Wasser- gesperrt.
    Und dann?
    Schädige ich mich zwar selber aber ....

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  2. Hab mal ne Frage.. #2
    ne so leicht geht das nicht - es wird nicht abgesperrt sondern es läuft dann gegen dich eine Vollstreckung - du bist ja solvent.

    und laut meiner Anwältin kannst du per Gericht gezwungen werden Wasser und Heizung wieder anzustellen

    da gibt es keinen Ausweg - leider - und es kommen nur Kosten auf dich zu

  3. Hab mal ne Frage.. #3

    RE: Hab mal ne Frage..

    Es gibt das Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB.
    Dies gilt auch unabhängig von Deiner privaten finanziellen Situation!
    Ich meine mich an eine Faustregel erinnern zu können, dass der Vermieter ab etwa drei nicht bezahlten MM das Warmwasser und nach etwa einem Jahr die Heizung abstellen kann.

    Habe grad sogar ein Gerichtsurteil vom AG Waldshut-Tiengen gab (Az.: 7 C 131/09) gegoogled, welches dies bestätigt.

    Ist wohl trotzdem rechtliche Grauzone, da es nur ein AG ist, aber warum nicht mal drauf ankommen lassen:-)

    Ich werde nochmal suchen in den Tiefen meiner Festplatte, ob ich da noch was näheres zu finde...

  4. Hab mal ne Frage.. #4
    Original von effe34
    ne so leicht geht das nicht - es wird nicht abgesperrt sondern es läuft dann gegen dich eine Vollstreckung - du bist ja solvent.
    Naja, die ausstehenden Zahlungen werden eingetrieben werden.Darüber hinaus wird aber der Versorger vermutlich die Versorgung einstellen, da er sich sicherlich nicht auf ewig das Geld über den Gerichtsvollzieher wird besorgen wollen.

  5. Hab mal ne Frage.. #5
    Ja, es gibt noch andere Urteile z.B. das hier vom AG Bergheim

    http://www.haus-und-grund-muenchen.d...in_Wasser.html

    Dann gibt es noch was vom BGH, allerdings für gewebliche Vermietung, wobei offenbar
    allgemein davon ausgegangen wird, dass sich die Gerichtsbarkeit in gleicher Weise auch in Richtung des Wohnraummietrechts orientieren wird.
    Das ist aber wohl noch nicht ausgewogen.
    So wie ich das lese ist der Haupttenor, dass das Mietverhältnis "unstreitbar" beendet sein muß und der Vermieter, der in Vorleistung geht mit den Zahlungen, keine Aussicht hat, diese Beträge je vom Mieter zu erhalten.

    http://www.reinelt-bghanwalt.de/vero...n/vo_r67_c.htm


    http://www.kostenlose-urteile.de/BGH...s.news7825.htm

    http://www.kostenlose-urteile.de/Kal...n.news4644.htm

  6. Hab mal ne Frage.. #6
    was sagt eigentlich dein Anwalt dazu?

  7. Hab mal ne Frage.. #7
    Der sagt, wir sind nicht in Berlin, bzgl. des KG Urteils. Bei uns wird anders geurteilt (jedenfalls bis jetzt noch).
    Ich hatte im Dezember aufgrund eines Schadens das Wasser abgestellt und nach der Reparatur nicht wieder an.
    Daraufhin hab ich ne einstweilige Verfügung bekommen.

  8. Hab mal ne Frage.. #8
    Wie viel hat dass dann gekostet für dich (Gericht Anwalt ...) - und wie lange waren sie dann ohne Wasser?

    Damit ich eine Kosten-Nutzen-Abschätzung machen kann

  9. Hab mal ne Frage.. #9
    Das waren gute fünf Tage ohne Wasser. Die Kosten für die Verfügung sind 50€.
    Einen Anwalt habe ich dafür nicht beauftragt, weil er mir nur den Tip gegeben hat und er für mich nicht Einspruch eingelegt hat. Aber, d a s wars mir trotzdem wert...grins..

  10. Hab mal ne Frage.. #10
    Hab heute mit meiner Anwälting gesprochen.

    So einfach ist es wohl nicht - die Kosten die für mich entstehen wenn ich das Wasser abdrehe hängt vom Streitwert ab. Der Streitwert wird vom Richter festgelegt also offen und gibt wohl auch welche die den Streitwert dann mit der gesamten Miete und dass mal 12 also fürs Jahr berechnen - dass wären dann bei mir 11.400,00 EUR - hierfür müßte ich wenn ich meinen Anwalt nicht einbinde - den Anwalt der Gegenpartei bezahlen, da ich ja mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren werde und die Gerichtskosten übernehmen

    Meine Anwältin schätzt so 500 EUR für mich.

    Hatte deine Mieterin keinen Anwalt und wie hoch war bei dir dann der Streitwert wegen dem Wasser abdrehen?

  11. Hab mal ne Frage.. #11
    Das sind wahrscheinlich die Prozesskosten, die Deine Anwältin erwähnt hat, deshalb auch der Streitwert.

    Bei mir wars so, dass ein Schaden hier war und ich das Wasser abdrehen mußte.
    Nach der Schadensreparatur habe ich das Wasser nicht mehr aufgedreht, da ich mir halt gedacht habe, die Frau lebt hier seit 5 Monaten, im Februar 6, komplett auf meine Kosten (außer Strom). Sie sitzt unentgeldlich in meiner Wohnung, ich zahle Heizung, Wasser, alle übrigen NK.
    Und, ich habe keine Möglichkeit, je an dieses Geld zu kommen, wegen Harz und E.V.
    Diese Kosten für die Einstweilige Verfügung betragen ca.50€ - das sagte mir jedenfalls der GV, der mir diese übergeben hat-.
    Hätte ich Einspruch einlegen lassen gegen die Verfügung, die Mieterin hätte sich einen Anwalt genommen, ich hätte den Prozess verloren, wären diese insgesamten Kosten, einschl. Anwalt der Mieterin, auf mich zu gekommen.

    Das ist vlt. das Risiko beim Abdrehen.
    Strengt der Mieter einen Prozess mit Anwalt an, gehen die Kosten dementsprechend in die Höhe.
    Hier gings aber um die sofortige Entscheidung des Gerichtes ( die Einstweilige wird ja ohne Anhörung der Gegenseite "vorerst" entschieden). Dann fallen nur die vergleichbar geringen Kosten an.

  12. Hab mal ne Frage.. #12
    Ich hoffe, da kommt nich noch eine schöne Überraschung auf dich zu.

    Also du hast bis jetzt noch nichts bezahlt oder?

  13. Hab mal ne Frage.. #13
    Original von effe34
    Ich hoffe, da kommt nich noch eine schöne Überraschung auf dich zu.

    Also du hast bis jetzt noch nichts bezahlt oder?
    Ich denke nicht.
    Es war keine Gerichtsverhandlung, sondern nur diese Verfügung.
    Was das kostet, hat mir der GV gesagt.
    Wenn ich den Kostenbescheid habe, schreib ichs hier!

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Hab mal ne Frage..


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