Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen

Diskutiere Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Ich habe den schlimmsten Mieter in meinem Haus ,habe nach einem Jahr dieRäumungklage gegen den Mieter gewonnen soll bis 30.4.2011 die Wohnung räumen aber ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 19 von 19




  1. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #1

    Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen

    Hallo
    Ich habe den schlimmsten Mieter in meinem Haus ,habe nach einem Jahr dieRäumungklage gegen den Mieter gewonnen soll bis 30.4.2011 die Wohnung räumen
    aber er sagt dass er nicht ausziehen wird.
    Ich habe keine Lust die ganzen Räumungskosten für Ihn zu zahlen da ich weiss ,dass ich mein geld nie wieder sehen werde. Mieter bekommt Hartz4 und gibt Eidesstattliche erklärungen ohne ende.
    Was kann Ich noch machen um diesen Mann endlich loszuwerden.
    Hat aber schon seit Dzember 2010 eine 2.Wohnung was vom Amt bezahlt wird,Amt bezahlt beide Wohnungen aber mir geben sie keine Auskunft wegen Datenschutz warum sie beide Wohnungen bezahlen.
    Bitte um Hilfe.


    MFG

    •   



       

  2. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #2
    Hallo,

    ich würde der ARGE per Einschreiben den Gerichtsbeschluß schicken und anfragen, wann die Wohnung geräumt wird und was mit der Miete bis dato geregelt ist.
    Außerdem würde ich mich telefonisch an das Sozialamt der Gemeinde wenden und mich dort erkundigen, was zu machen ist. Das Sozialamt ist über das Gericht jeweils informiert.
    Vielleicht fehlt dem Mann nur das Geld für den Umzug, den er vlt. aus irgendwelchen Gründen nicht von der ARGE erhält. Vielleicht kann dir dieses Amt über den aktuellen Stand Auskunft geben.

  3. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #3

    Mein Anwalt hat beim Gericht die Zwangsräumung eingereicht und am nächsten Tag bekomme Ich Post, dass der Anwalt vom Mieter gegen das Urteil Berufung eingelegt hat .Im Urteil steht aber nicht vom Berufung.
    Das Gericht hatte dem Mieter bis 30.4.2011 Zeit gegeben gehabt .
    Fängt das Spiel wieder von Vorne an oder ?

    MFG

  4. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #4

    Ist er raus ?

    Ein Mieter der keine Miete zahlt, dem stehen in aller Regel andere auf den Füssen und Forderungen bedient er in Abhängigkeit vom ausgeübten Druck.

    Aber es ist doch einfach auszurechnen, zuwarten ist nach zwei Monaten bereits teurer.
    Wenn du die Räumungsklage selber einreichst (im Internet gibt es genügend vorformulierte Schreiben), dann ist es gar nicht so teuer (Pi mal Daumen so zwischen ein und zwei Monatsmieten). Dafür benötigst du auch keinen Anwalt (bem erstenmal machst du noch ein paar formelle Fehler bei der Klageeinreichung, es sind z.B. Original und zwei Kopien einzureichen, aber die Scheu vor dem Unbekannten legt sich schnell).

    Ich habe in der Vergangenheit es ja auch falsch gemacht und mich von meinen Mietern vertrösten lassen, und bei ausstehenden Mieten nicht sofort reagiert. Die Kreativität der Ausreden ist schon beeindruckend, heute sage ich mir - Zeitverschwedung um mir Dichtung anzuhören gehe ich lieber ins Kabarett, da habe ich wenigstens etwas zum Lachen.

    Ich spare mir also mittlerweile alle Anrufe, die Mieter wissen mittlerweile, wenn die Miete nicht kommt, dann fülle ich online den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides aus - kostet um die 27.50€, und liegt acht tage später beim Mieter im Briefkasten. Im Grunde sogar preiswert, denn zweimal mit dem Auto zur Wohnung gefahren, um mit dem Mieter ergebnislos zu sprechen, kostet das Gleiche, keine Lösung ist in Sicht und das Leiden verlängert sich nur unnötig. Sobald ich den vollstreckbaren Titel habe und der Mieter immer noch bockig wie ein kleines Kind ist und nicht sofort Bares rausrückt
    a) bekommt der Gerichtsvollzieher von mir Post mit der Bitte zu pfänden und ggf. die Eidesstattliche Erklärung abzunehmen (das kann übrigens 6 Monate dauern), deshalb
    b) geht zeitgleich die Räumungsklage raus

    Die ganze Zeit halte auch immer schön brav das Jobcenter und das Sozialamt auf dem Laufenden, die schreiben mir dann immer brav zurück, dass sie mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben dürfen, früher habe ich mich darüber ja mal geärgert.

    Jetzt ärger ich meine säumigen Mieter, denn die Mitteilung dass keine (oder eine reduzierte) Miete gezahlt wird, führt zu einer Kürzung der Wohngeldzahlung (meine Erfahrung ist, dass dieser Kreis an Mietern zwar die Miete kürzt, aber vergisst der Behörde das Einsparpotential mitzuteilen, dies ist dann dumm gelaufen - ich habe zwar die Miete auch nicht, aber es tut dann wenigstens beiden weh - und als braver Bürger fühle ich mich schon etwas besser, dass ich zumindest helfe Steuerausgaben zu reduzieren.).

    Dann geht es an die Eidesstattliche Versicherung, zunächst mal fürchtet diese Klientel die EV entgegen allen Annahmen schon, denn die Konsequenz ist bei weiteren Nichtzahlungen eben schon wegen Lächerlichkeiten eine Anzeige wegen Betruges (Kaufmärkte und Telefonfirmen sind da so zimperlich - EV und Ratenkredit nicht bedient da wird erstmal betrügerische Absicht unterstellt, ist für den Kläger preiswert und für den Beklagten unangenehm und spätestens im Wiederholungsfall teuer, die bekommen dann ), davon bekommst du zwar auch kein Geld, aber es wird für deinen Mieter unbequem und auch wenn der Tagssatz nur 5€ bis 10€ beträgt, bei 30, 50 oder 100 Tagessätzen tut die Kohle, die da auf den Tisch gelegt werden muß doch weh.

    Der Gerichtsvollzieher kann im Rahmen der Abnahme der EV beauftragt werden zusätzliche Fragen zu stellen, z.B. ob der Schuldner Wohngeld bezogen hat - nicht ehrlich beantwortet, so dumm sind die meisten nicht, denn das wäre ein Meineid und das tut weh - ehrlich beantwortet und nicht weitergeleitet - dumm dann unterstelle ich, dass der Antrag auf Wohngeldzuschuss in betrügerischer Absicht gestellt wurde, Aussage verweigert, dann weiss ich wo ich weitersuchen muß (Betrug oder Leistungserschleichung).

    Meine positiven Erfahrungen mit Mahnbescheiden:
    - preiswert und es klärt sich sehr schnell wie renitent der Schuldner ist
    - zwei Mieter hat der Gerichtsvollzieher rausgeworfen
    - einer ist selber bei Nacht und Nebel ausgezogen
    - beim vierten ist die Frau ins Frauenhaus gezogen
    - es hat sich bei den anderen Mietern rumgesprochen, deren Miete kommt deutlich pünktlicher
    - ein Mieter der ausziehen wollte bleibt
    - zwei andere Mieter haben mittlerweile auch ihre Kautionen bezahlt und zahlen deutlich pünktlicher
    - ein Mieter stottert seine Mietschulden jetzt 30€ weise ab

    Noch etwas zu den Titeln:
    Ich sehe immer zu, dass ich zwei Titel bekomme, gell, und immer schön darauf achten, dass das Kreuz für die Geltendmachung der Zinsen auf ausstehende Forderungen gekoppelt an den Basiszinssatz gesetzt wird.
    Den einen (über die kleinene Summe) vollstrecke ich, der andere bleibt in der Schublade liegen. Beide Titel gelten 30 Jahre und überleben auch eine (Privat)Insolvenz, alle 3 jahre werden dann die ausstehenden Zinsen mit einem weiteren Titel geltend gemacht und in die Schublade gesteckt, so wird die Adresse des Schuldners immer aktuell gehalten und geraten nicht in Vergessenheit, die Titel in der Schublade werden nach 29 Jahren rausgeholt und vollstreckt, dann gelten sie nochmal 30 Jahre - manch einer, der in jungen Jahren total beratungsresistent ist, erbt ja eben doch im reifen Alter von 50 oder 60 Jahren etwas von Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Tante, Ehefrau oder bekommt Rente .... tja es klappt nicht bei jedem, aber bei dem einen oder anderen ist dann doch Zahltag, vielleicht ja auch für die Erben, manchmal benötigst du einen langen Atem.

  5. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #5
    Unregistriert

    Wow, das ist mal ein toller Beitrag zum Vorgehen bei Mietverzug

    Hut ab, vor dem kompetenten Bericht. Wie splitten Sie die beiden Titel?

  6. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #6
    Thomas1234
    Schön und gut, aber wie kriegt man die Anschrift heraus, wenn er ohne an- und abzumelden umzieht???

    Die Behörden verschanzen sich hinter "Datenschutz" (Lumpenschutz) und rücken keine Informationen heraus!!

  7. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #7
    Zitat Zitat von Thomas1234 Beitrag anzeigen
    Schön und gut, aber wie kriegt man die Anschrift heraus, wenn er ohne an- und abzumelden umzieht???

    Die Behörden verschanzen sich hinter "Datenschutz" (Lumpenschutz) und rücken keine Informationen heraus!!
    Die Anschriften bekommst du bei Harz4 Empfängern immer raus über die ganz normale kostenpflichtige Meldeauskunft.
    Die melden sich totsicher immer um weil sie sonst keine Knete vom Amt bekommen.

  8. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #8
    Hallo
    Habe den Mieter gestern durch Zwangsräumg raus bekommen ,aber Mieter hat die Schüssel nicht abgeben(schliessanlage) war bei der räumung (Berliner Art)nicht dabei und hat noch die ganzen Sachen in der Wohnung gelassen,sachen die zur Wohnug gehören hat er geklaut(Bedienteil Sprechanlage,Deckenleuchten)
    dann hat die Wohnug zerstört Türen Kaputt getreten Laminat total beschädigt,Gurtspanner Rolladen defekt.1000 Löcher in den Wänden.
    Er har bei mir genug schulden,dann ruft er mich heute an will mir 24 Std Zeit geben um seine Sachen zugeben
    obwohl er vom Gericht 5 Wochen Zeit bekommen hat bis zur Räumung.
    Kann ich vom Amt noch die Miete verlangen,die Wohnung ist nicht geräumt,kann nicht vermieten.
    Was kann ich machen um die Wohnung schnellstens frei zu bekommen und zu vermieten.

    MFG

  9. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #9
    Zitat Zitat von erciyes Beitrag anzeigen
    Kann ich vom Amt noch die Miete verlangen,die Wohnung ist nicht geräumt,kann nicht vermieten.
    Was kann ich machen um die Wohnung schnellstens frei zu bekommen und zu vermieten.
    MFG
    Ich denke nicht, dass Du vom Amt noch Miete "verlangen" kannst für einen Schmarotzer, der nicht (mehr) bei Dir wohnt.
    Das war in diesem Fall wohl der Nachteil der Berlner Räumung. Du musst das Zeugs wohl irgendwo lagern.

  10. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #10
    Zitat Zitat von erciyes Beitrag anzeigen
    ... will mir 24 Std Zeit geben um seine Sachen zugeben obwohl er vom Gericht 5 Wochen Zeit bekommen hat bis zur Räumung.
    Der Normalfall dürfte sein, dass die Hinterlassenschaften des Mieters ohnhin nicht pfändbar sind und bei einer Verwertung darüber hinaus auch keinen relevanten Erlös erbringen würde. In dieser Situation kann es doch nichts besseres geben als dass der Mieer sein Gerümpel schnellstmöglich abholt.

    Zitat Zitat von erciyes Beitrag anzeigen
    Kann ich vom Amt noch die Miete verlangen,die Wohnung ist nicht geräumt,kann nicht vermieten.
    Was kann ich machen um die Wohnung schnellstens frei zu bekommen und zu vermieten.
    Mit welchen Erwartungen wurde denn die "Berliner Räumung" beim Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben? Wenn man aus Kostengründen auf die Räumung durch den Gerichtsvollzieher verzichtet sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass man sich selbst um das Gerümpel kümmern muss.

  11. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #11
    Normale Räumung sollte 5000.- Euro kosten ,bekomme in 2 Mon keine 5000,.- euro miete.
    zu Miete vom Amt. Die sachen sin von Ihm und kann wegen Ihm die Wohnung nicht vermieten 2 mon. mietausfall ,Amt sollte schon bezahlen.
    Die Schäden .2 türen kaputt getreten,Bedienteil von der Sprechanlage mitgenommen,schlüssel nicht abgegeben.
    Kann Ich die schäden über meine Versicherung vielleicht laufen lassen.

    MFG

  12. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #12
    "zu Miete vom Amt. ... 2 mon. mietausfall ,Amt sollte schon bezahlen."
    Wird es aber nicht.

    "Die Schäden .2 türen kaputt getreten,Bedienteil von der Sprechanlage mitgenommen,schlüssel nicht abgegeben.
    Kann Ich die schäden über meine Versicherung vielleicht laufen lassen."
    Du kannst es natürlich versuchen. Vandalismusschäden werden jedoch bei einer Hausratversicherung nur bei Einbrüchen, falls vereinbart, ersetzt. Hier sehe ich keine Chance.

    "Bedienteil von der Sprechanlage mitgenommen"
    Hier könnteste Strafanzeige erstatten wegen Diebstahl.

  13. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #13
    Hallo
    wenigstens die Kaltmiete,habe wegen Ihm doch meinen Mietverlust.
    Ich werde nicht locker lassen.
    Mit der versicherung bin Ich am Kämpfen

  14. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #14
    Hallo
    Jobcenter hat die Miete für Juli bezahlt.
    Weil die Wohnung nicht geräumt und die Schlüssel nicht abgegeben wurde,

  15. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #15
    Zitat Zitat von erciyes Beitrag anzeigen
    Hallo
    Jobcenter hat die Miete für Juli bezahlt.
    Weil die Wohnung nicht geräumt und die Schlüssel nicht abgegeben wurde,
    ... gilt sie noch als an ihn vermietet.

    Meine Meinung, keine Beratung.

  16. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #16
    So lange Ich die Schlüssel nicht habe und die Sachen nicht abgeholt sind .
    Er hat bei mir keine Abnahme protokol unterschrieben.

  17. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #17
    Hallo
    Die Zwangsräumung am 29.6.2011 Mieter war nicht dabei mit Schüssel weg.
    Der Mieter will nach 7 Wochen seine sachen haben per SMS beleidigt und beschimft mich.
    Obwohl mein Anwalt seinen Anwalt angeschrieben hat ,er soll sich schriftlich melden wann er die unpfändbarensachen abholen will.Keine Reaktion vom Anwalt.
    Ich habe schon für 1.9.2011 neuer Mieter
    Muss ich die Sachen trozdem geben ,weil er ist schon fast ein Jahr bei Mir abgemledet und hat schon eine eingerichtete Wohnung,der Mietvrtrag war mit Ihm unterschrieben.
    Er hat 2 Waschmaschine eine darf ich doch behalten oder?
    2 Couchgarnitur,
    4 Schränke
    4 kinderwagen (er ist von seiner Frau getrennt ,Kinder bei der Mutter)
    Küchenzeile mit Hängeschränken ,Herd und Ceranfeld
    1 Kühlschrank
    1 Sitzecke ganz neu bei OTTO auf den Namen vom Sohn bestellt!!!!!!
    1 Doppelbett mit Matratzen und Lattenrost
    1 Kinderbett
    Er ist schon fast ein Jahr abgemeldet.
    Muss ich Ihm doch Sachen zurück geben,
    Weil er mich so sehr beleidigt (Anzeige erstattet) hat ,will ich ihn nichts mehr sehen und habe Angst dass er die Renovierte Wohnung beim wegbringen der Sachen wieder mit Absicht beschädigt

    Bitte um Tipps
    Danke im Voraus

  18. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #18
    Zitat Zitat von erciyes Beitrag anzeigen
    Obwohl mein Anwalt seinen Anwalt angeschrieben hat ,....
    Du solltest Dich weiter an Deinen Anwalt werden. Hier im Forum kannst und darfst Du keine Rechtsberatung erwarten.

  19. Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen #19
    Weil mein Anwalt sich nicht meldet,habe hier Tipps gesucht.

    •   



       


Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen


Ähnliche Themen zu Mieter will nach Räumungsklage nicht ausziehen


  1. vorheriger mieter will nicht ausziehen: hallo ich bin hoch schwanger und habe einen mietvertrag zum 01.06.10 unterschrieben.die noch mieter hatten schon zum 31.03.10 gekündigt.hatten jedoch keine wohnung gefunden...



  2. Mieter will nicht ausziehen: Hallo, Ich hab da ein ernstes Problem mit meinem Mieter. Wir haben ihn jetzt für den 1.09.08 gekündigt (wegen Eigenbedarfs). Und heute sagt er uns, dass er nicht...



  3. Mieter will nicht ausziehen!: Hallo, haben unseren Mietern fristgerecht (6 Monate Kündigungsfrist) zum 31.12.2007 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Unsere Tochter (21Jahre) möchte einziehen. Wohnung befindet...



  4. Was ist wenn die Mieter nicht ausziehen?: Hallo, so nachdem ich länger nichts von mir hören lassen habe, ist hier mal eine kleine Zwischenbilanz. Es geht immer noch um dieses türkische Paar, die seit dem 01.10.06...



  5. Mieter will nicht ausziehen: Hallo, wir haben eine Eigentumswohnung fristgerecht zum 1. Juli gekündigt, da wir gerne selbst in die Wohnung ziehen möchten. (Eigenbedarf) Jetzt haben die jetzigen...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

räumungsklage berufung

mieter raus kriegen

räumungsklage 2011

räumungsklage gewonnen

Reumungsklage

mieter trotz räumungsklage nicht raus
räumungsklage dauer
räumung trotz berufung
wann muss der mieter ausziehen wenn der vermieter räumungsklage gewonnen hat
mieter nicht ausgezogen
mieter sagt das er trotz Räumungsklage nicht auszieht
raeumungsklage wann muss man ausziehen
urteil gegen mietnomaden gewonnen nun wird berufung eingelegt
wann ausziehen nach räumungsklage
räumungsklage mieter will nicht ausziehen
räumungsklage 2011 dauer
räumungsklage gewonnen und nun
wann raus nach räumungsklage
schreiben vom amt dass mieter nicht ausziehen muss
räumungsklage-berufung
mieter geht nach räumungsklage nicht
räumungsklage gewonnen mieter zahlt was nun
der mieter muß nach räumungsklage raus
räumungsklage ein mieter bereits ausgezogen
mieter will nicht ausziehen trotz gericht