Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen?

Diskutiere Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! Ich bin nun seit zwei Jahren "Glücklicher" Eigentümer eines 6-Parteilen-Hauses, und habe die letzten beiden Jahre viel Zeit und Mühe investiert, die verschiedensten Altlasten ...


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  1. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #1

    Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen?

    Hallo!

    Ich bin nun seit zwei Jahren "Glücklicher" Eigentümer eines 6-Parteilen-Hauses, und habe die letzten beiden Jahre viel Zeit und Mühe investiert, die verschiedensten Altlasten meines Vorgängers zu beseitigen.
    Nun ist einer meiner Mieter wiederum auf mich zugekommen mit der Bitte, die Regelung der Treppenreinigung zu ändern, hinsichtlich einer Minderung der allgemeinen Nebenkosten.
    Derzeit ist die Reinigung des Treppenhauses folgendermaßen geregelt: Eine Mietpartei (also immer der gleiche Mieter) macht Woche für Woche das Treppenhaus sauber, zwar nicht immer optimal aber er macht es eben. Dafür bekommt er (vereinbart mit meinem Vorgänger) zweimal im Jahr 160€, welche dann per NK-Abrechnung auf alle Mieter umgelegt werden.
    Meine Frage: Kann ich es dabei belassen? Oder handelt es sich hierbei um eine Art von Schwarzarbeit? Angemeldet ist der Gute Mann nämlich nicht...
    Außerdem: Eine Mietpartei besitzt einen eigenen Zugang zu Wohnung, und benutzt das Treppenhaus im allgemeinen nicht (höchstens um andere Mieter zu besuchen...). Müssen diese nicht eigentlich von der Umlage der Treppenreinigung befreit werden?

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  2. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #2
    Zitat Zitat von Borsty Beitrag anzeigen
    Ich bin nun seit zwei Jahren "Glücklicher" Eigentümer eines 6-Parteilen-Hauses, und habe die letzten beiden Jahre viel Zeit und Mühe investiert, die verschiedensten Altlasten meines Vorgängers zu beseitigen.
    Nur mal eine Frage am Rande: warum um alles in der Welt ist die vom Vermieter organisierte Treppenhausreinigung ein Altlast, die beseitigt werden muss? Wer "viel Zeit und Mühe investiert" um derartige "Altlasten" zu beseitigen sollte vielleicht erst mal über seine eigenen Bewertungsmaßstäbe nachdenken.

    Zitat Zitat von Borsty Beitrag anzeigen
    Meine Frage: Kann ich es dabei belassen? Oder handelt es sich hierbei um eine Art von Schwarzarbeit? Angemeldet ist der Gute Mann nämlich nicht...
    Ja und ja... Kein Mieter kann verlangen, dass er die Hausreinigung selbst durchführen darf. Wenn also Hausreinigung durch den Vermieter vereinbart ist, kann der Vermieter nicht zur Änderung der bestehenden Vereinbarung gezwungen werden.
    Es ist Schwarzarbeit, was dem Mieter aber keinen Einwand gegen die Umlage der Kosten liefert.
    Ich frage mich allerdings, warum man sich als Vermieter dem Risiko einer Entdeckung und auch noch dem Risiko einer Erpressung durch den Mieter aussetzt. Den Vorteil haben die Mieter, das Risiko trägt ausschließlich der Vermieter.

    Zitat Zitat von Borsty Beitrag anzeigen
    Außerdem: Eine Mietpartei besitzt einen eigenen Zugang zu Wohnung, und benutzt das Treppenhaus im allgemeinen nicht (höchstens um andere Mieter zu besuchen...). Müssen diese nicht eigentlich von der Umlage der Treppenreinigung befreit werden?
    Der zutreffende Umlageschlüssel ergibt sich aus dem Mievertrag oder dem Gesetz, keineswegs aber nach einer Nutzung. Wenn es keine vom Gesetz abweichende Vereinbarung über den Umlageschnlüssel gibt, sehe ich keine sichere Grundlage für einen Anspruch des Mieters auf Freistellung von der Umlage.

  3. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #3
    Verzeihung, ich hätte mich ggf. klarer ausdrücken sollen... Mit Altlasten meine ich Dinge wie etwa gefakte Mietverträge für die Arge, falsche Angaben zu Wohnfläche und Mieteinnahmen beim FA und diverse bauliche Mängel, die, rückführbar auf mangelnde Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen schließlich sogar zum Abriss und Neubau des gesamten Garagenkomplexes geführt hatten. Und nun eben die Sache Treppenreinigung/Schwarzarbeit...
    Soviel mal zu meinen "Bewertungsmaßstäben".

    Mich hätte Interessiert, wie andere Hauseigentümer/WEGs das regeln, die bekannte Kehrwoche ist mir natürlich ein Begriff und ggf. auch eine Option, aber warum ändern, was in der Praxis funktioniert? Kann ich denn meinen Mieter irgendwie anmelden? Wenn ja, wie? Und wie sieht das dann bezogen auf Mindestlöhne oder solche Regelungen aus?
    Habe halt in der Beziehung ganz wenig Erfahrung.

  4. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #4
    320,- Euronen fürs ganze Jahr? Gib deinem Mieter das Geld und lass ihn eine Quittung unterschreiben. Dann bist du schon mal aus der Schwarzarbeit raus. Ich habe bei mir auch Schüler, die in den Häusern putzen. Die machen das auch gegen Quittung. Sollten zwar eher auf Minijob-Basis angestellt werden, aber bis jetzt hat das Finanzamt nicht gemeckert.

  5. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #5
    wat?--------------

  6. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #6
    Unregistriert
    ich kenn dieses problem auch zu genüge.
    wie wär's denn, wenn du den mietern vorschlägst, dass sie das direkt mit den "putz-mietern" abklären, de fakto: sie direkt bezahlen für diese dienstleistung? und wer nicht will soll halt selbst putzen, ansonsten gibt's die offizielle putzfrau mit allem pi-pa-po (üblicherweise macht man sowas über minijob, ist ja kein problem).
    wir hatten das auch jahrelang, offiziell kehrwoche, aber gerade die jungen mieter waren nicht scharf auf's putzen, drum ham sie lieber einer etwas putzwütigeren mieterin einen entsprechenden "obulus" direkt in die hand gedrückt damit die das für sie macht.

  7. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #7
    Und eine Putzfrau kann nur dann eingestellt werden, und über die NK abgedeckt werden, wenn dies laut MV vereinbart wurde.

    Mein VM kam mir auch schon damit an, das der eine putzfrau einstellen wollte.
    Ich bin dann (zuvor schon längst nach ankündigung meines VM's) zum Mieter verein gegangen
    und hab mit denen gesprochen.

    Habe meinen Mietvertrag vorgelegt, und denen den Passus für die NK gezeigt.
    Und "Hausreinigung" wurde VERTRAGSGEMÄS durchgetrichen, d.h. das wir die Putze nicht zahlen müssen.

    Ein Kumpel von mir hat in seinem Mietvertrag auch diese Klausel "Streichung" er ging damit auch zum Mieterverein
    und zu einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Und siehe da: Wen der VM eine Putze einstellen wil, und es im Mietvertrag passagen hierzu gestrichen wurden
    dann hat der VM die kosten zu zahlen, er kann sie nicht auf die Mieter umlegen dessen Klausel für die NK "Hausreinigung" durchgestrichen ist.

  8. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #8
    Unregistriert
    @ baghira:
    wie du dem eingangs-posting entnehmen kannst, wurde das mit der "putzfrau" (findste das nicht ein bisschen sexistisch? normalerweise nennt man das "reinigungskraft" um männer, die diese arbeit ausüben nicht zu diskriminieren) bereits mietvertraglich geregelt.
    der TE macht sich aber eher gedanken ob das jetzt schwarzarbeit ist oder nicht.

    was du und deine freunde da schon alles mit dem mieterverein abgekaspert haben kann also nicht als beispiel dienen. zumal die auskünfte der mietervereine in vielen fällen auch wirklich jenseits von gut und böse sind. wir hatten zwar bisher nur einen einzigen prozess gegen einen mietervereins-anwalt, aber da musste selbst der richter lachen über die argumentation... also vergiss das mal, den mieterverein als irgendeine "höhere instanz" anzusehen, damit kannst du - die du ja selbst 'ne menge an der backe hast - bitterbös auf die nase fallen.

    ich für meinen teil (und die 4 häuser die ich betreue) habe das so geregelt:
    die kehrwoche (ja, wir sind hier im schwabenland) ist von den mietern zu erledigen. und in jedem mietvertrag steht, dass wenn das nicht funktioniert, wir uns das recht vorbehalten eine "reinigungskraft" (!!! - wir würden hierfür auch einen mann einstellen, sind sogar gesetzlich dazu gezwungen) anzustellen und die kosten hierfür über die betriebskosten umzulegen.
    im moment klappt alles prima, aber mein standard-kehrwochen-briefchen, in dem ich die mieter auffordere, der kehrwoche nachzukommen und ihnen die kosten darlege, die auf sie monatlich zukommen, wenn sie's nicht tun, habe ich schon mehrfach versenden müssen. hat danach dann aber immer wieder super geklappt, soviel wollen sie dann doch nicht zahlen, dann putzen sie doch lieber selbst.

  9. Mieter für die Treppenhausreinigung bezahlen? #9
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... was du und deine freunde da schon alles mit dem mieterverein abgekaspert haben kann also nicht als beispiel dienen. zumal die auskünfte der mietervereine in vielen fällen auch wirklich jenseits von gut und böse sind. ...
    Danke Loschdi ... ich kriech so langsam echt schon vom Lesen ´ne Griebe ... (Mein Extremstfall war ein Anwalt des DMB, der seine Zulassung als Anwalt verloren- es aber trotzdem weiter versucht hatte ... hey waren die Mieter happy, als sie davon erfuhren)

    Bei mir hat´s mit der Kehrwoche irgendwann mit Rundschreiben und Hausaushängen auch nicht mehr recht funktioniert - einfach mal einen Reinigungsdienst für einen einzelnen Aufgang beauftragt ... plötzlich kriegen die anderen Hausaufgänge das auch wieder hin. (Tja, ... der Buschfunk ...)

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