Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung
Diskutiere Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, in unser vermieteten Wohnung war innerhalb von vier Wochen zweimal der Küchenabfluss verstopft.Das von mir beauftragte Rohrreinigungsunternehmen konnte beim der ersten Reinigung nicht ...
- 20.06.2011 20:04 Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung #1
Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung
Hallo zusammen,
in unser vermieteten Wohnung war innerhalb von vier Wochen zweimal der Küchenabfluss verstopft.Das von mir beauftragte Rohrreinigungsunternehmen konnte beim der ersten Reinigung nicht feststellen wodurch die Verstopfung verursacht wurde. Mein zweiten Rohrreinigungsvorgang wurde dann eine Verstopfung durch Küchenabfälle auf dem Teilstück der Abflussleitung zwischen Küche und Bad des Mieters festgestellt ( es handelte sich um eine Ansammlung von Körnern und ähnlichen Dingen, welche vielfach beim Brotbacken verwendet werden). Diese wurde beseitigt.
Ich habe zwei Rechnungen von jeweils ca. 100,-Euro erhalten. Da die Verstopfung eindeutig vom Mieter verursacht wurde, möchte ich die Kosten selbstverständlich ersetzt bekommen. Ist dies über die Betriebskostenabrechnung möglich? Kann mir jemand von Euch hierzu einen Tip geben?
Vielen Dank!
lg
daylight
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Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung
- 21.06.2011 00:50 Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung #2
Hallo daylight,
Du hättest zunächst den Verursacher auffordern müssen, die Vestopfung zu beseitigen.
Dadurch, dass Du selbst gehandelt hast, bist Du der Schadensminderungspflicht ggü dem Mieter nicht nachgekommen.
Die entstandenen Kosten sind keine auf die Mieter abwälzbaren NEBENkosten.
- 21.06.2011 08:38 Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung #3
"Versuch macht kluch."
Welche Schadenminderungsmöglichkeiten hatte der Mieter denn? - Er hätte mit einer Spirale versuchen können, die Verstopfung zu beseitigen, bevor er die Beseitigung vom Vermieter einfordert.
Er hat dem Vermieter die zwei Verstopfungen gemeldet. Welche Möglichkeiten hat ein Vermieter in einem solchen Fall ? - Er kann nur einen Rohrreiniger bestellen und dabei vielleicht noch den Mieter auf die Möglichkeit hinweisen, dass dieser die Kosten zu tragen hat, sollte sich herausstellen, dass der Mieter die Verstopfung selbst verursacht hat. D
Ich würde die beiden Rechnungen gegenüber dem Rohrreiniger begleichen und die Rechnungsbeträge vom Mieter mit Hinweis auf das Eigenverschulden einfordern. Dann wird man ja sehen, wie der Mieter reagiert.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
- 24.06.2011 21:41 Kostenumlage bei wiederholter Rohrreinigung #4Hallo
@Berny...der Mieter hatte bevor ich das Rohrreinigungsunternehmen beauftragt habe wohl bereits versucht die Verstopfung mittels einer handelsüblichen Spirale zu beseitigen, welches aber nicht zum Erfolg geführt hat. Ich bin ja auch durchaus bereit eine der beiden Rechnungen selbst zu tragen.
@Kitzblitz...Ich habe beide Rechnungen bezahlt und werde es so machen, wie Du vorgeschlagen hast. Da die Verstopfung eindeutig vom Mieter verursacht wurde und nur in dem Bereich der Rohrleitung aufgetreten ist, welche eindeutig der Mietwohnung zuzuordnen ist, werde ich den Betrag wohl hoffentlich zurückerhalten.Hätte das gerne zusammen mit der Nebenkostenabrechnung erledigt. Wenn das aber nicht möglich ist, werde ich deinen Ratschlag befolgen.
Vielen Dank!
lieben Gruss
daylight
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