Schnee- und Eisbeseitigung
Diskutiere Schnee- und Eisbeseitigung im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Gemeinde, eins "meiner" MFH im schönen Erzgebirge hat ein regelmäßiges Zapfenproblem. Ich musste bereits mehrfach ´nen Dachdecker mit der Beseitigung dieser Eiszapfen beauftragen (der ...
- 02.11.2011 21:20 Schnee- und Eisbeseitigung #1
Schnee- und Eisbeseitigung
Hallo Gemeinde,
eins "meiner" MFH im schönen Erzgebirge hat ein regelmäßiges Zapfenproblem. Ich musste bereits mehrfach ´nen Dachdecker mit der Beseitigung dieser Eiszapfen beauftragen (der örtliche Dachdecker und die Kreisfeuerwehr sind die einzigen in der Gegend, die über geeignete Ausrüstung verfügen).
Im letzten Jahr hatten wir nun zusätzlich - nach langer Zeit mal wieder - solche Schneemassen auf´m Dach, daß der Dachdecker mit der Entlastung beauftragt werden musste.
Sind diese Kosten umlagefähig?
Schnee- und Eisbeseitigung sind mietvertraglich vereinbart ... eine Klausel, wonach sich selbiges nur auf der Straße/dem Bürgersteig befinden darf, finde ich in den Mietverträgen nicht.
Das letzte Mal musste das Dach vor 8 oder 9 Jahren von der Dachlast befreit werden (lt. Erinnerungen älterer Mieter), eine Betriebskostenabrechnung aus jener Zeit liegt mir leider nicht vor. Kann man bei diesem Intervall noch von laufender Entstehung im Sinne des §1 (1) BetrKV sprechen?
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Schnee- und Eisbeseitigung
- 08.12.2011 08:56 Schnee- und Eisbeseitigung #2
- 08.12.2011 11:12 Schnee- und Eisbeseitigung #3
Grundsätzlich ist diese über die Schnee- und Eisbeseitigung abrechenbar. Wir hatten dasselbe letztes Jahr auch gehabt. Allerdings haben wir uns dagegen entschieden diese Kosten umzulegen, da wir einen Großteil der Eiszapfen über den Hauseingängen hatten und dies eine erhebliche Unfallgefahr für unsere Mitglieder darstellte. Und man kann wahrlich diese Art von Verkehrssicherungspflicht nicht auf den Mieter abwälzen, das ist nicht zumutbar in meinen Augen.
- 08.12.2011 12:24 Schnee- und Eisbeseitigung #4
Ich denke nicht dass das über die Nebenkosten abbrechnung einfach so möglich ist, außer es steht explizit im MV drin.
Da dies ja eine besondere Härte ist, ausserdem ist es fahrlässig die Zapfen oben zu lassen und erstmal einen jahrelangen Rechtsstreit ab zu warten, der einen ungewissen Ausgang hat ;9
- 08.12.2011 13:24 Schnee- und Eisbeseitigung #5Wenn die Verkehrssicherung gefährdet ist, wird man die kosten wohl nicht umlegen können.......
Ob 4, 7 oder 9 Jahre spielt keine rolle, die Kosten müssen nur wiederkehrend sein.
Ob man hier von ("sicher") wiederkehrend sprechen kann lasse ich mal offen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man auch hier die kosten nicht umlegen.




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