Reinigungsfirma nach Abmahnung

Diskutiere Reinigungsfirma nach Abmahnung im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich bin neu hier und entschuldige mich schon mal, dass ich wieder auf das leidige Thema Kehrwoche kommen muss. Ich habe folgendes Problem. Bin ...


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  1. Reinigungsfirma nach Abmahnung #1

    Reinigungsfirma nach Abmahnung

    Hallo, ich bin neu hier und entschuldige mich schon mal, dass ich wieder auf das leidige Thema Kehrwoche kommen muss. Ich habe folgendes Problem. Bin Eigentümer eines 3-Familienhauses. Im EG wohne ich, die anderen 2 Wohnungen sind vermietet. Im Standardmietvertrag ist eine Hausordnung angefügt. Zum Mietvertrag gab es noch einen Reinigungsplan, der von den Mietern unterschrieben wurde. Leider wird dieser nicht oder nur sehr sporadisch eingehalten. Vor 3 Monaten habe ich allen Parteien geschrieben, dass ich einen Hausmeisterservice beauftragen werde um diese Arbeiten zu übernehmen, wenn die Hausordnung nicht erfüllt wird. Habe auch die voraussichtlich anfallenden Kosten aufgelistet. Leider sieht das Treppenhaus und der Gehweg nicht danach aus, als ob das funktioniert hätte. Nun meine Frage: Kann ich nun ohne weiteres einen Service mit der Reinigung beauftragen? Oder muss ich noch etwas beachten?

    Vielen Dank

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  2. Reinigungsfirma nach Abmahnung #2
    Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn die Reinigungskosten als Betriebskosten aufgeführt werden, kann man sie auch umlegen. Ansonsten nicht.

    Danach richtet sich wohl auch die Beauftragung, oder?

    Also mal die Textstelle posten, in der Renigungskosten im MV aufgeführt werden (oder die II.BV bzw BetrKV)

  3. Reinigungsfirma nach Abmahnung #3
    Original von Capo
    Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn die Reinigungskosten als Betriebskosten aufgeführt werden, kann man sie auch umlegen. Ansonsten nicht.
    Das ist beim hier in Rede stehenden Sachverhalt keineswegs gewiss. Die Mieter sind zur Erbringung gewisser Leistungen verpflichtet. Werden die Leistungen nicht erbracht, kommt eine Ersatzvornnahme und in der Folge ein Anspruch des Vermieters auf Kostenerstattung durchaus in Betracht. Wir hätten in diesem Fall zwar Schadenersatz und nicht Betriebskostenumlage, der fällige Betrag wäre allerdings gleich.

    Das Grundsätzliche Problem ist, dass der Mieter nach dem Mietvertrag zur Hausreinigung nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt ist.

    Vermutlich wird sich das Problem - unabhängig von einer Umlagevereinbarung - nur durch eine fristlose Kündigung nach ergebnisloser Abmahnung und Abschluss eines neuen Mietvertrags lösen lassen, mit dem dann die Hausreinigung durch ein Serviceunternehmen vereinbart ist.

  4. Reinigungsfirma nach Abmahnung #4
    Danke für die bisherige Hilfe. Ich habe einen Standardmietvertrag von Siegel verwendet. Dort wird aufgeführt, dass das Grundstück in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten ist. Es wird ebenfalls auf den Reinigungsplan des Vermieters verwiesen. Dort steht drinnen, dass die Reinigung und Pflege des Treppenvorplatzes und des Hausgangfensters, die Kellertreppe, der Kellervorraum, der Heizraum, die Fenster im Keller durch die Mieter im Wechsel (monatsweise) zu reinigen sind. Das gleiche gilt für die Reinigung des Gehweges. Die Schneeräumung und Streupflicht wechselt wöchentlich. Der Garagenstellplatz ist vom jeweiligen Mieter zu säubern (wurde noch nie gemacht).

    Falls ich einen Hausmeisterdienst beauftragen sollte, muss ich da jeden Mietvertrag kündigen ? Ist diese Änderungskündigung gefährlich ? Kann man gegen diese gerichtlich vorgehen? Zur Info die eine Mietpartei ist erst sein 01.02. im Haus und die andere hat zu diesem Zeitpunkt in dem Haus die Wohnungen gewechselt. Gilt dort auch die 15 monatige Mietbindung ?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Gruss Uli

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