Balkon reinigen

Diskutiere Balkon reinigen im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen! Der Balkon meines Mieters wird gerade von Grund auf "renoviert". Neuer Fliesenbelag mit Feinsteinzeug-Platten, neues Geländer, neuer Sichtschutz usw. Der Balkon ist vorher ...


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  1. Balkon reinigen #1

    Balkon reinigen

    Hallo zusammen!

    Der Balkon meines Mieters wird gerade von Grund auf "renoviert".
    Neuer Fliesenbelag mit Feinsteinzeug-Platten, neues Geländer, neuer Sichtschutz usw.

    Der Balkon ist vorher vom Mieter nicht pfleglich behandelt worden. Es wuchs Unkraut, der Bodenbelag war sehr dreckig (geputzt hat er nie), er hat auf dem Balkon etwas mit Sprühdosen lackiert und der Farbnebel war auf dem Bodenbelag deutlichst zu sehen, usw.

    Nach der Renovierung möchte ich ein Schreiben für den Mieter aufsetzen, dass der Balkon zukünftig zweimal pro Jahr mit "Feinsteinzeug-Reiniger" zu putzen ist, nicht mit handelsüblichen Reinigern (also "Ajax" oder "Frosch" oder so), da diese die Oberfläche des Feinsteinzeug angreifen bzw. dort eine Art "Schmierfilm" hinterlassen (hab mich extra bei der Balkonfirma schlau gemacht).

    Kann mein Mieter diese Reinigung verweigern, oder kann er von mir verlagen, dass ich ihm diesen Feinsteinzeug-Reiniger zur Verfügung stellen muss?

    Danke für eure Antworten!

    MfG
    Dirk

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  2. Balkon reinigen #2

    RE: Balkon reinigen

    *lach* - sorry, aber ich hege den schweren verdacht dass es mit dem feinsteinzeugreiniger ähnlich ausgehen wird wie mit diversen spezialmittelchen für andere luxusbodenbeläge oder edelstahlreiniger für die spüle usw.
    es würde mich sehr wundern, wenn die mieter sich dauerhaft daran halten.
    und ob man den mieter überhaupt vorschreiben kann wie oft und mit was sie putzen sollen ist ja ohnehin fraglich...

    verzeih meine blöde frage, aber warum hast du nicht einen "einfacheren" bodenbelag für den balkon einer mietwohnung gewählt?

  3. Balkon reinigen #3

    RE: Balkon reinigen

    Hallo lostcontrol!

    Also Feinsteinzeug ist sehr wasserundurchlässig (in Gegensatz zu "normalen" Fliesen, mindert also das Risiko des Aufplatzens bei Frost) und hat dazu eine extrem harte Oberfläche. Vom Preis her ist es auch nicht teurer als ein anderer Belag, dafür hält es bedeutend länger.
    Von einem Luxusbodenbelag kann in keinem Fall die Rede sein.
    Wichtig ist nur die Pflege, bei üblichen Haushaltsreinigern kann evtl. vorhandener Schmutz quasi auf dem Feinsteinzeug versiegelt werden und geht somit nicht mehr weg.

    Wenn laut Mietvertrag die Mietsache "pfleglich" zu behandeln ist, gehört ja wohl automatisch das putzen dazu - mit dem passenden Reiniger. Du würdest deine Badewanne ja auch nicht mit Schleifpaste putzen. Und zur Mietsache gehört auch der Balkon.
    Bisher hat der Mieter auf seinem Balkon Unkraut wachsen lassen (teilweise hing es zwischen dem Sichtschutz hindurch, war also sehr lange gewachsen).

    LG
    Dirk

  4. Balkon reinigen #4

    RE: Balkon reinigen

    hi neuervermieter,

    danke für die aufklärung, aber ich hab selbst feinsteinzeug in küche und flur verlegt.
    drum weiss ich auch, wie das da mit dem reinigen funktioniert (oder auch nicht).
    mein feinsteinzeug von V&B war deutlich teurer als "normale" fliesen, aber das mag auch an V&B gelegen haben (ich war stilistisch sehr festgelegt und das gabs eben nicht von "billigeren" firmen).

    Original von NeuerVermieter
    Wichtig ist nur die Pflege, bei üblichen Haushaltsreinigern kann evtl. vorhandener Schmutz quasi auf dem Feinsteinzeug versiegelt werden und geht somit nicht mehr weg.

    Wenn laut Mietvertrag die Mietsache "pfleglich" zu behandeln ist, gehört ja wohl automatisch das putzen dazu - mit dem passenden Reiniger.
    das mag sein.
    nur: meine erfahrung sagt, das klappt nicht.
    du kannst mietern noch so viele vorgaben bezüglich pflege, wartung etc. machen - ob sie sich daran halten steht in den sternen.
    ich bin da mittlerweile hartgesotten und berücksichtige bei der auswahl der materialien für mietwohnungen vor allem eines: robustheit, pflegeleichtigkeit und deppen-verträglichkeit.

    seit mir mal 'ne mieterin ein nagelneues backblech mit schutzfolie (ja, so 'ne blaue mit aufdruck "bitte vor gebrauch entfernen") in den backofen gesteckt hat und hinterher von mir ersatz haben wollte, weil ich sie ja nicht aufgeklärt hätte dass man das entfernen muss rechne ich täglich mit amerikanischen verhältnissen.
    nein, wir vermieten keine mikrowellen mit - könnte ja jemand auf die idee kommen seinen hund darin zu trocknen.
    ich erkläre mietern auch gerne zum hundertsten mal dass man laminat nicht mal eben abschleifen kann wenn ein kratzer drin ist.

    und wenn du jetzt sagst "dann musst du bei der auswahl deiner mieter eben mehr auf deren intelligenz achten" kann ich dir nur sagen: die übelsten und teuersten fehler haben bei mir interessanterweise gerade die akademiker und ingenieure gemacht.

    Original von NeuerVermieter
    Du würdest deine Badewanne ja auch nicht mit Schleifpaste putzen.
    solange in baumärkten schleifpaste angeboten wird mit der anleitung, wie man damit badewannen putzen kann, wirst du das immer wieder erleben, dass genau das geschieht. verlass dich bloss nicht darauf, was "man" nicht tun würde. mieter tun alles mögliche mit dem du nicht rechnest. da hilft auch keine individual-klausel im mietvertrag.

    Original von NeuerVermieter
    Bisher hat der Mieter auf seinem Balkon Unkraut wachsen lassen (teilweise hing es zwischen dem Sichtschutz hindurch, war also sehr lange gewachsen).
    du weisst ja, was "kraut" und was "unkraut" ist eine individuelle entscheidung.
    der mieter könnte diesbezüglich auf sein recht zur freien entfaltung bestehen und du kannst ihm nicht verbieten auf seinem balkon eine '"naturnahe" bepflanzung zu haben.

    ich selbst hege und pflege übrigens auch das eine oder andere "unkraut" - allerdings im garten. auf dem balkon hab ich allerdings auch diverse "kräuter" - durchaus auch welche die in älteren pflanzenbüchern als "unkraut" liefen, heute aber eher als "heilkraut" bezeichnet werden.

    ich wollte dich auch keinesfalls angreifen.
    eigentlich wollte ich dir nur sagen, dass du dir nicht allzu grosse hoffnungen machen sollst dass das funktioniert, was du dir da so vorstellst. nicht dass du hinterher enttäuscht bist.

  5. Balkon reinigen #5

    RE: Balkon reinigen

    Hallo lostcontrol!

    Ich fühle mich von dir nicht angegriffen. Die große Hoffnung, dass der Mieter nun besser mit dem Balkon umgeht, habe ich leider auch nicht. Da habe ich inzwischen auch so meine schlechten Erfahrungen gemacht.
    Ich wollte nur besser vorbereitet sein, wenn blöde Kommentare oder Fragen von ihm auftauchen (und sie werden auftauchen!!!).

    LG
    Dirk

  6. Balkon reinigen #6

    RE: Balkon reinigen

    für das laufende mietverhältnis sehe ich auch schwarz. zwar ist jeder mieter verpflichtet, die mietsache pfleglich zu behandeln (also das parkett nicht mit ATA oder sowas abzureiben, weil das kratzer macht). aber bei besonderen oberflächen hat der vermieter eine aufklärungspflicht (die tunlichst schon im vertrag schriftlich formuliert wird) in welcher man erklärt, wie der boden zu pflegen ist und das bei verstoß un dschäden der mieter haftet. also für die zukunft: das in den mietvertrag aufnehmen.

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