Winterdienst und Treppenhausreinigung

Diskutiere Winterdienst und Treppenhausreinigung im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich habe da mal ne Frage: Vom DMB gibt es eine Seite mit Betriebskosten im Überblick. Dort sind auch die Punkte Gebäudereinigung und Straßenreinigung ...


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  1. Winterdienst und Treppenhausreinigung #1

    Winterdienst und Treppenhausreinigung

    Hallo, ich habe da mal ne Frage:
    Vom DMB gibt es eine Seite mit Betriebskosten im Überblick. Dort sind auch die Punkte
    Gebäudereinigung und Straßenreinigung aufgeführt.
    Dort wird angegeben, daß für Gebäudereinigung 0,15€ pro Monat/qm und für Straßenreinigung, worunter auch der Winterdienst zählt, 0,05€ pro Monat/qm berechnet werden kann, sofern die Punkte auch im Mietvertrag drinnen stehen.

    Nun haben wir einen Interessenten, der die Wohnung ev. mieten würde, wenn er von diesen Arbeiten befreit werden könnte. Wir wohnen in einem ZFH und wohnen selbst im Erdgeschoss drinnen.
    Der Mieter ist ja verpflichtet, diese Dinge selbst zu erledigen, oder dafür zu sorgen, daß er Andere beauftragt diese Dinge für ihn zu erledigen. Nun kommt meine eigentliche Frage:
    Wenn wir für ihn das alles mitmachen, was können wir da ansetzen?
    Wenn ich laut obengenannten Beträgen gehe, dann müsste er für den Winterdienst nur 0,05€ x 68qm = 3,40€ das erscheint mir ein bisschen zu wenig. Für das Geld würde es kein Mensch machen, zumal unsere Winter manchmal sehr streng und Schneereich sind.
    Auch eine Putzfrau würde dafür nicht einmal den Eimer füllen.

    Habt Ihr ne Idee, was angemessen wäre und wieviel man hier und vor allem wo mit rein packen könnte? Ev. in die Miete??
    Danke und Gruß

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  2. Winterdienst und Treppenhausreinigung #2
    Ich würde das spiel nicht mitspielen. Wenn er von diesen Dingen befreit wird, könnte er auf die Idee kommen, dass er auch nichts bezahlen muss, egal wer den Dienst macht...

    Einfache Variante: Er soll sich um ersatz kümmern, entweder einen Profi für seinen Part oder er macht es selbst.
    Die BK-Übersicht ist mE Banane. Völlig unhaltbar und vom wirtschaftlichen Punkt unsinnig, wie du ja schon bemerkt hast.

    Man möchte sich nur mal vorstellen, wenn Eigentümer sich von ihrer Streupflicht befreien lassen könnten...

  3. Winterdienst und Treppenhausreinigung #3

    RE: Winterdienst und Treppenhausreinigung

    also um den betriebskostenspiegel würde ich mich da an deiner stelle auch nicht kümmern - zumal ohnehin bezahlt werden muss, wass tatsächlich berechnet wurde, und wie du schon richtig bemerkt hast, kosten sowohl putzfrauen als auch winterdienst deutlich mehr...

    Original von bienemaya
    Der Mieter ist ja verpflichtet, diese Dinge selbst zu erledigen, oder dafür zu sorgen, daß er Andere beauftragt diese Dinge für ihn zu erledigen.
    verpflichtet ist er dazu nur, wenn ihr das so vereinbart.
    bei uns im schwäbischen ist die "kehrwoche" zwar durchaus üblich, aber in anderen gegenden deutschlands wird standardmässig putzfrau und winterdienst beauftragt und die kosten werden über die betriebskosten abgerechnet.

    Original von bienemaya
    Wenn wir für ihn das alles mitmachen, was können wir da ansetzen?
    am besten ihr lasst euch mal entsprechende kostenvoranschläge machen - wenn's geht von mehrere putzdiensten bzw. winterdiensten.
    denselben betrag könnt ihr auch für euch ansetzen, allerdings natürlich OHNE märchensteuer.

    Original von bienemaya
    Habt Ihr ne Idee, was angemessen wäre und wieviel man hier und vor allem wo mit rein packen könnte? Ev. in die Miete??
    in der kaltmiete hat das nichts verloren, es sei denn ihr vermietet "warm".
    ich würde davon auch dringend abraten, denn die kosten für winterdienst und putzfrau können auch schwanken.
    ausserdem soll der mieter ruhig wissen was sache ist, warum sowas in der kaltmiete verstecken?
    in unserem mietshaus würde die putzfrau für die 4 privaten parteien (die anderen sind gewerblich und haben eigene putzdienste) monatlich mit pro partei (!) 20 euro zusätzlich bei den betriebskosten ausmachen - geld das sich unsere mieter alle letztendlich dann doch lieber sparen wollen, zumindest ist das der fazit aus mehreren anläufen, weils nicht geklappt hat. kaum hören sie den preis, schon putzen sie dann doch lieber...

    ihr müsst selbst wissen, ob ihr euch das antun wollt mit der putzerei und dem winterdienst. das problem dabei ist halt immer, dass ihr dann niemand zum "tauschen" habt und wenn ihr mal im urlaub seid, für ersatz sorgen müsst (was zumindest beim winterdienst extrem wichtig ist, weil ihr dafür haftbar gemacht werden könnt).
    dann kommt's natürlich auch auf den mieter und die wohnsituation an - wenn der euch ständig das treppenhaus über gebühr eindreckt, wird euch schnell die lust daran vergehen.

    ich würde dem potentiellen mieter empfehlen, sich selbst um putzfrau und winterdienst zu kümmern - ob er jemand damit beauftragt oder es selbst macht, kann er dann je nach lust und laune und geldbeutel selbst entscheiden.
    ich gehe dabei aber davon aus, dass ihr euren "dienst" selbst machen wollt.

  4. Winterdienst und Treppenhausreinigung #4
    Hallo,
    ja das stimmt, wir würden "unseren" Dienst selbst machen, denn den Jackpott haben wir noch nicht geknackt.
    Wir überlegen hin und überlegen her. Aber wirklich weiter gekommen bin ich noch nicht.

    Ich glaub, Capo hat Recht, wenn er meint, daß sich der Mieter selbst kümmern muss. Er kommt mir so "vonobenherab" vor und wer weiß, was mit der Zeit noch alles kommt.
    Gruß

  5. Winterdienst und Treppenhausreinigung #5
    Original von bienemaya
    Hallo,
    ja das stimmt, wir würden "unseren" Dienst selbst machen, denn den Jackpott haben wir noch nicht geknackt.
    Wir überlegen hin und überlegen her. Aber wirklich weiter gekommen bin ich noch nicht.

    Ich glaub, Capo hat Recht, wenn er meint, daß sich der Mieter selbst kümmern muss. Er kommt mir so "vonobenherab" vor und wer weiß, was mit der Zeit noch alles kommt.
    Gruß
    Wo ist das Problem? Die Verpflichtung zur Hausreinigung wird gestrichen, die Umlage der entsprechenden Betriebskosten vereinbart. Das wird millionenfach so gemacht.

    Die Arbeitsleistung des Vermieters wird nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV mit dem Betrag angesetz, den ein Unternehmer für die gleiche Leistung in Rechnung stellen würde. Selbstverständlich muss der Gesamtbetrag dann nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf die beiden Wohnungen verteilt werden.

  6. Winterdienst und Treppenhausreinigung #6
    Hallo,

    Die Arbeitsleistung des Vermieters wird nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV mit dem Betrag angesetz, den ein Unternehmer für die gleiche Leistung in Rechnung stellen würde. Selbstverständlich muss der Gesamtbetrag dann nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf die beiden Wohnungen verteilt werden.
    Also wir "versorgen" unseren Teil selbst, wie schon gesagt, es geht nur um den Teil, den unser ev. zukünftiger Mieter nicht machen wollte. Ich würde gar nicht einsehen, daß die Kosten durch 2 geteilt werden sollten, nur weil Einer es nicht selbst machen möchte.

    Gruß

  7. Winterdienst und Treppenhausreinigung #7
    Original von bienemaya
    Also wir "versorgen" unseren Teil selbst, wie schon gesagt, es geht nur um den Teil, den unser ev. zukünftiger Mieter nicht machen wollte. Ich würde gar nicht einsehen, daß die Kosten durch 2 geteilt werden sollten, nur weil Einer es nicht selbst machen möchte.
    Sorry, aber bei so viel Begriffstutzigkeit bleibt wohl nur die Suche nach einem Mieter, der zur Durchführung der Treppenhausreinigung bereit ist.

  8. Winterdienst und Treppenhausreinigung #8
    Hallo,
    ja mittlerweile sehen wir das genauso.
    Danke und Gruß

  9. Winterdienst und Treppenhausreinigung #9
    Original von bienemaya
    Er kommt mir so "vonobenherab" vor und wer weiß, was mit der Zeit noch alles kommt.
    liebe bienemaya - wenn du jetzt schon solche bauchgefühle hast, dann mach garnicht erst einen mietvertrag mit ihm. es wird sich sicherlich auch ein mieter finden, der besser zu euch passt.
    und grad im zweifamilienhaus ist es enorm wichtig dass man sich verträgt!
    und wenn der mieter euch dann auch noch "auf dem kopf rumtrampelt" ist es doppelt wichtig!
    ich bin ja sonst eine vertreterin des "sofort im anschluss neu-vermietens" - aber wenn's um meine einliegerwohnung (unter meiner wohnung) geht, dann ist es mir deutlich lieber ich habe mal 'nen monat oder zwei leerstand, erspare mir aber den ärger mit mietern, mit denen es dann streit gibt.
    klar - sicher bist du davor nie, aber ein ungutes gefühl im vorfeld solltest du ernstnehmen, sonst ärgerst du dich hinterher nur, dass du nicht auf deinen bauch gehört hast.

    p.s.: ich hab mir sagen lassen es sei äusserst sinnvoll, schon im mietvertrag auf die sonderkündigungsmöglichkeit durch den vermieter hinzuweisen.

  10. Winterdienst und Treppenhausreinigung #10
    Liebe lostcontrol,
    wir haben die letzten Tage viel disskutiert und überlegt und sind zu dem Entschluß gekommen, daß wir diesen Mieter nicht haben möchten, da auch wenn er selbst dafür sorgen würde, es schwierig werden würde, wenn wir mal in Skiurlaub fahren wollten. Dann müssten wir für Ersatz sorgen, und wir dachten eigentlich, das wir so auswählen, daß man auf einer Wellenlänge schwingt und sich gegenseitig arrangieren könnte.
    Wir hatten ein gutes Verhältnis zu unserem Mieter der uns leider aus beruflichen Gründen verlassen hat. Entweder haben wir zusammen geschippt, oder er für uns, oder wir für ihn, oder ich ließ den Schornsteinfeger rein, und er als wir im Urlaub waren versorgte er mir die Blumen und leerte den Briefkasten, sah nach dem Rechten.

    Genausolche Mieter suchen wir!

    Lieben Gruß und schönes WE, genießt die Sonne, wenn sie scheint.

    biene

  11. Winterdienst und Treppenhausreinigung #11
    Original von bienemaya
    Wir hatten ein gutes Verhältnis zu unserem Mieter der uns leider aus beruflichen Gründen verlassen hat. Entweder haben wir zusammen geschippt, oder er für uns, oder wir für ihn, oder ich ließ den Schornsteinfeger rein, und er als wir im Urlaub waren versorgte er mir die Blumen und leerte den Briefkasten, sah nach dem Rechten.
    Genausolche Mieter suchen wir!
    na dann drück ich euch mal ganz fest die däumchen, dass ihr wieder so ein "prachtexemplar" findet.
    und seid nicht zuuuu enttäuscht wenn's nicht ganz so perfekt läuft wie bei eurem ex-mieter, sowas ist sehr selten!

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