Original von RMHV Original von pragmatiker
der vermieter kann für eigenleistung auch eigenbelege ausstellen. und selbstverständlich muss er jede abgerechnete zahlung belegen können, ...
Noch mal: der Vermieter muss nicht nachweisen, dass er eine Zahlung geleistet hat.
In der Hoffnung, dass es klarer wird, am Beispiel: es liegt ein Grundsteuerbescheid vor. Der Grundsteuerbetrag, der sich aus dem Bescheid ergibt, geht in die Betriebskostenabrechnung ein.
Dass die Grundsteuer bezahlt wurde, ist nicht Voraussetzung für die Umlage.
Ob der Nachweis der Kosten durch Rechnungen, Bescheide oder auch Eigenbelege und möglicherweise auch noch andere Belege erfolgt, soll erst mal unwichtig.
Es geht auch nicht darum, dass irgendwelche Beträge auch nicht umlagefähige Anteile enthalten.
Es geht nur um die nach wie vor nicht zutreffende Aussage, der Vermieter müsse jede abgerechnete Zahlung belegen können.
Der Vermieter rechnet nicht Zahlungen ab, sondern Kosten und hat daher auch keine Zahlungen zu belegen sondern Kosten.