Objektpflege/Reinigung

Diskutiere Objektpflege/Reinigung im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen. Wir haben unsere 1. Nebenkostenabrechnung für unsere aktuelle Wohnung bekommen. Dabei ist mir der Punkt Objektpflege/Reinigung aufgefallen der mir mit ca. 4500 EUR ...


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  1. Objektpflege/Reinigung #1

    Objektpflege/Reinigung

    Hallo zusammen.

    Wir haben unsere 1. Nebenkostenabrechnung für unsere aktuelle Wohnung bekommen. Dabei ist mir der Punkt Objektpflege/Reinigung aufgefallen der mir mit ca. 4500 EUR gesamt (fast 600 EUR anteilig) doch arg hoch erscheint (neben Heizkosten die größte Position).
    Das Treppenhaus wird durch uns, also die Mieter gereinigt. Hinterm Haus gibt es eine Rasenfläche (ca. 100qm) die einmal im Monat gemäht wird und vorne ist nen bisschen Grünzeug (Büsche, Pflanzen) das ca. 2 Mal im Jahr gestutzt wird. Diese Gartenpflege wird durch eine Firma übernommen. Winterdienst wird sofern ich das richtig mitbekommen habe durch eine Mietpartei im Haus gemacht.

    Gesamt Fläche aller Wohnungen beträgt 533qm was sich auf 8 oder 9 Mietparteien aufteilt, das Haus hat 3 Stockwerke. Meine Frage ist ob 4500 EUR für Objektpflege/Reinigung "normal" sind zumal im Haus ja eigentlich gar nichts gemacht wird? Ich werde beim Vermieter zumindest bei diesem Posten nochmal nachhaken wollte aber wissen ob es da vielleicht Vergleichs- oder Erfahrungswerte gibt.

    Danke.

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  2. Objektpflege/Reinigung #2

    RE: Objektpflege/Reinigung

    das erscheint in der tat viel, wenn ihre angaben stimmen.
    sie haben ja einsichtsrecht in die unterlagen. sehen sie sich die rechnungen an und vor allem, was darin berechnet ist. achten sie darauf, das keine "reparaturen oder instandsetzungsarbeiten" in den rechnungen vorkommen. wenn verträge gemacht werden mit angestellten reinigungskräften (also nicht selbstständig arbeitende), dann fallen ja zu den arbeitskosten auch sozialabgaben an. auch die muss der vermieter natürlich nachweisen können.
    die zahlung jedes abgerechneten euros muss vom vermieter durch belege nachgewiesen werden können, sonst müssen sie nicht zahlen.

  3. Objektpflege/Reinigung #3

    RE: Objektpflege/Reinigung

    Original von pragmatiker
    die zahlung jedes abgerechneten euros muss vom vermieter durch belege nachgewiesen werden können, sonst müssen sie nicht zahlen.
    Muss er nicht... Das Abflussprinzip, also die Abrechnung geleisteter Zahlungen ist nur eines von zwei möglichen Abrechjnungsverfahren. Es kann auch nach Leistungsprinzip abgerechnet werden. In die Betriebskostenabrechnung werden die Kosten für alle Leistungen eingestellt, die die Abrechnungsperiode betreffen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Vermieter irgendwelche Rechnungen bereits bezahlt hat.

    Außerdem zeigt in Blick in die Betriebskostenabrechnung, dass auch Eigenleistungen des Vermieters als Betriebskosten abrechnungsfäig sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV). Es liegt in der Natur der Sache, dass für diese Kosten keine Zahlungen vom Vermieter zu leisten sind und damit zwangsläufig auch nicht nachgewiesen werden können.

    Dass abgerechnete Kosten auch belegt werden müssen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

  4. Objektpflege/Reinigung #4

    RE: Objektpflege/Reinigung

    der vermieter kann für eigenleistung auch eigenbelege ausstellen. und selbstverständlich muss er jede abgerechnete zahlung belegen können, was hat das mit leistungs- oder abflussprinzip zu tun ? beim leistungsprinzip wird er zumindest einen vertrag vorlegen können, aus dem sich die kosten ergeben.

    bei hausmeister-garten- u. reinigungskosten greifen in der tat einige verwalter (ob mit oder ohne wissen der eigentümer lass ich mal dahingestellt) leider dazu, auch nicht umlegbare kosten einzusetzen.

    ein kluger verwalter macht deshalb einen sehr genauen vertrag mit den dienstleistern mit detaillierter aufgabenbeschreibung.

  5. Objektpflege/Reinigung #5

    RE: Objektpflege/Reinigung

    Original von pragmatiker
    der vermieter kann für eigenleistung auch eigenbelege ausstellen. und selbstverständlich muss er jede abgerechnete zahlung belegen können, ...
    Noch mal: der Vermieter muss nicht nachweisen, dass er eine Zahlung geleistet hat.

    In der Hoffnung, dass es klarer wird, am Beispiel: es liegt ein Grundsteuerbescheid vor. Der Grundsteuerbetrag, der sich aus dem Bescheid ergibt, geht in die Betriebskostenabrechnung ein.
    Dass die Grundsteuer bezahlt wurde, ist nicht Voraussetzung für die Umlage.

    Ob der Nachweis der Kosten durch Rechnungen, Bescheide oder auch Eigenbelege und möglicherweise auch noch andere Belege erfolgt, soll erst mal unwichtig.
    Es geht auch nicht darum, dass irgendwelche Beträge auch nicht umlagefähige Anteile enthalten.
    Es geht nur um die nach wie vor nicht zutreffende Aussage, der Vermieter müsse jede abgerechnete Zahlung belegen können. Der Vermieter rechnet nicht Zahlungen ab, sondern Kosten und hat daher auch keine Zahlungen zu belegen sondern Kosten.

  6. Objektpflege/Reinigung #6

    RE: Objektpflege/Reinigung

    Original von RMHV
    Original von pragmatiker
    der vermieter kann für eigenleistung auch eigenbelege ausstellen. und selbstverständlich muss er jede abgerechnete zahlung belegen können, ...
    Noch mal: der Vermieter muss nicht nachweisen, dass er eine Zahlung geleistet hat.

    In der Hoffnung, dass es klarer wird, am Beispiel: es liegt ein Grundsteuerbescheid vor. Der Grundsteuerbetrag, der sich aus dem Bescheid ergibt, geht in die Betriebskostenabrechnung ein.
    Dass die Grundsteuer bezahlt wurde, ist nicht Voraussetzung für die Umlage.

    Ob der Nachweis der Kosten durch Rechnungen, Bescheide oder auch Eigenbelege und möglicherweise auch noch andere Belege erfolgt, soll erst mal unwichtig.
    Es geht auch nicht darum, dass irgendwelche Beträge auch nicht umlagefähige Anteile enthalten.
    Es geht nur um die nach wie vor nicht zutreffende Aussage, der Vermieter müsse jede abgerechnete Zahlung belegen können. Der Vermieter rechnet nicht Zahlungen ab, sondern Kosten und hat daher auch keine Zahlungen zu belegen sondern Kosten.
    ach so meinst du das, ich meinte eigentlich das gleich, hab mich aber wohl nicht klar ausgedrückt. danke für die klarstellung. :Blumen

  7. Objektpflege/Reinigung #7
    Schön erklärt ... daher auch Nebenkostenabrechnung und nicht Nebenzahlungsabrechnung :-)
    In Zukunft werde ich darauf achten die Worte Zahlung und Kosten überlegter einzusetzen.

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