Winterdienst

Diskutiere Winterdienst im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; In den Mietverträgen zu meinem 4 Parteien Wohnhaus (ich selbst wohne nicht darin) steht unter Weitere Vereinbarungen : nach Absprache mit den anderen Mietern Beteiligung ...


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  1. Winterdienst #1

    Winterdienst

    In den Mietverträgen zu meinem 4 Parteien Wohnhaus (ich selbst wohne nicht darin) steht unter Weitere Vereinbarungen : nach Absprache mit den anderen Mietern Beteiligung am Winterdienst erforderlich. Nun habe ich in der Zeitung gelesen, dass ich trotzdem haftbar gemacht werde, wenn sie nicht den Schnee wegräumen. Ich sitze im Rollstuhl und kann es gar nicht kontrollieren, ob oder ob nicht. Nur wenn jemand zu Schaden kommt muss ich haften. Da in den Haus nur Streit herrscht, ist auch nicht zu erwarten, dass sie sich um den Schnee kümmern. Wenn ich eine Firma beauftrage könnte ich ja die Nebenkostenpauschale erhöhen? Nur dieses Jahr musste ich bereits einen Rechtsanwalt einschalten, um Nebenkostennachzahlungen zu erhalten. Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie ich ich am besten verhalte?

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  2. Winterdienst #2

    RE: Winterdienst

    Winterdienst sollte man nie Mieter machen lassen - bringt nichts; nur Streß und Hader!
    Nehme an, Du bist in Berlin und sorgst Dich um die Verschärfung der Regeln?

    Grundsätzlich aber richtig - Du haftest immer. Es ist Deine Pflicht, sozusagen zu prüfen ob die Mieter auch richtig fegen und das dann durchzusetzen (wie immer man das macht). Genaus deshalb bitte nur externe Dienstleister nehmen - die kann man zusammenfalten wenn es nicht klappt und ggf. ersetzen. Bei Mietern ist das schon viel schwerer!

    Nun kenne ich Deinen MV nicht und daher kann ich Dir nun nichts zu der Erhöhungsmöglichkeit sagen. Frag den Anwalt; der kennt ja den Vertrag!

    MH

  3. Winterdienst #3

    RE: Winterdienst

    also ich finde dazu diesen stern-artikel hier:
    http://www.stern.de/reise/wetter/win...ss-552541.html
    ganz informativ, auch wenn er schon etwas älter ist (da hat sich ja zwischenzeitlich nichts geändert soweit ich informiert bin).

    in meinem privathaus (mit einliegerwohnung, korrekterweise also 2-parteien-haus) würde meine ganz normale privathaftpflicht zahlen, wenn ich meine räumpflicht vernachlässige und jemand zu schaden kommt, zumindest wurde mir das von der allianz auf nachfrage dieser tage erst wieder bestätigt.
    in unserem mehrparteien-mietshaus wäre es wohl die haus-haftpflicht, die hierfür aufkommen würde, hätten wir dort nicht mietvertraglich den winterdienst an die mieter delegiert.

    Original von AnnaK.
    Nun habe ich in der Zeitung gelesen, dass ich trotzdem haftbar gemacht werde, wenn sie nicht den Schnee wegräumen.
    an deiner stelle würde ich einfach mal bei der versicherung (je nachdem: haus-haftpflicht bzw. gebäudeversicherung) nachfragen, ob du da abgesichert bist. am besten natürlich schriftlich geben lassen.

    Original von AnnaK.
    Ich sitze im Rollstuhl und kann es gar nicht kontrollieren, ob oder ob nicht.
    was das kontrollieren angeht: vielleicht kann ja jemand anderes für dich regelmässig ein auge drauf werfen. bei mir würden ganz sicher die nachbar meckern, wenn das nicht gemacht wird.

    Original von AnnaK.
    Da in den Haus nur Streit herrscht, ist auch nicht zu erwarten, dass sie sich um den Schnee kümmern.
    dann solltest du vielleicht vorsichtshalber dieser tage ein brieflein an deine mieter aufsetzen, in dem du sie daran erinnerst dass sie sich mietvertraglich verpflichtet haben den winterdienst zu übernehmen und haften müssen, falls jemand zu schaden kommt.

    Original von AnnaK.
    Wenn ich eine Firma beauftrage könnte ich ja die Nebenkostenpauschale erhöhen?
    ja. aber du wirst nicht einfach so ohne entsprechende abmahnungen bzw. ankündigung einseitig die mietverträge ändern können. das musst du schon mit den mietern abklären.

  4. Winterdienst #4
    Danke für eure Antworten. Ich habe meine Versicherung kontaktiert und mir wurde schrifttlich per e-mail versichert, dass meine Gebäudehaftpflicht dafür aufkommt, wenn meine Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachkommen und jemand zu Schaden kommt.
    Trotzdem werdse ich meinen Mietern einen Brief schreiben und sie an ihre Räumpflicht erinnern.
    Danke nochmals, ohne eure Antwort wäreich gar nicht auf die Idee gekommen.
    Viele Grüße

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Winterdienst


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