Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung

Diskutiere Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Der Winterdienst kann, wie mir der Versicherungsmakler erklärt hat, die Haftung im Schadensfall nicht übernehmen. Der Eigentümer muss deshalb wohl im Schadensfall nachweisen, dass ihn ...


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  1. Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung #1

    Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung

    Der Winterdienst kann, wie mir der Versicherungsmakler erklärt hat, die Haftung im Schadensfall nicht übernehmen. Der Eigentümer muss deshalb wohl im Schadensfall nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Auf die Frage, "wie?" meinte er nur, man müsse den Winterdienst kontrollieren und seine Kontrollen protokollieren.

    Gibt es wirklich keine einschlägigen Urteile, wie die Kontrolle auszusehen hat?

    Ich dachte jetzt an eine Tabelle mit den Spalten "geräumt" und "nicht geräumt", sowie Datum, Zeit und Unterschrift. Aber wie oft muss man das ausfüllen? Täglich, stündlichen, bei jedem Schneefall, nur tagsüber, auch an Feiertagen?

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  2. Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung #2

    RE: Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung

    sporadisch reicht. bei beschwerden oder nicht räumen öfter.

  3. Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung #3
    Eine kleine Liste im Treppenhaus erleichtert die Sache ungemein. Der Winterdienst trägt schnell die Uhrzeit, Datum und umfang ein. unterschrift und gut.

  4. Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung #4
    So eine Liste dokumentiert aber nur die Arbeit des Dienstleisters. Ich dachte, es geht darum, die Kontrolle des Dienstleisters durch den Eigentümer zu dokumentieren!?!

  5. Kontrolle Winterdienst wegen Hauftung #5
    auc der eigentümer sollte eine solche liste für seine (sporadischen) kontrollen führen und sie sich klugerweise auch noch von irgendeinem mieter oder sonstigem zeugen gegenzeichnen lassen.

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