Straßenreinigung an der Grundstücksrückseite

Diskutiere Straßenreinigung an der Grundstücksrückseite im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe eine Frage bezgl. eines Grundstücks, dass im hinteren Bereich an eine Straße grenzt, über dieser jedoch nicht zu erreichen ist. ...


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  1. Straßenreinigung an der Grundstücksrückseite #1

    Straßenreinigung an der Grundstücksrückseite

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage bezgl. eines Grundstücks, dass im hinteren Bereich an eine Straße grenzt, über dieser jedoch nicht zu erreichen ist. (Nur ein kleiner Fußweg in den Garten). Für diese 96 Meter an der Rückseite, die komplett durch einen Zaun (mit einem Tor bei dem Fußweg) von der Straße getrennt sind, berechnet die Stadt aber Straßenreinigungs-Gebühren. Hier ist der passende Paragraf aus der Satzung dazu:

    Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zugrunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung des Grundstückes möglich ist.

    Erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die Straße, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt, möglich ist. Das gilt in der Regel auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist.
    1) Wie ist der zweite Satz zu verstehen? Ist es nun erschlossen oder nicht?
    2) Würde sich etwas ändern, wenn der Fußweg NICHT bestehen würde.
    3) Ein anderes Grundstück liegt direkt an einer Straße, ist allerdings nicht bebaut. Hier wird gar keine Straßenreinigung berechnet. Ist das korrekt?

    Ich würde mich über ein Antwort freuen.

    Viele Grüße

    Christian

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  2. Straßenreinigung an der Grundstücksrückseite #2
    Hallo,

    offenbar ist es erschlossen weil seine "wirtschaftliche" Nutzung durch die Bebauung gegeben ist. Egal, ob ein Haus dort steht, oder es der Garten ist, der zum Haus gehört.
    Ein unbebautes Grundstück hat keinen wirtschaftlichen Nutzen.
    Der Fußweg ändert da nichts. Es geht um die wirtschaftliche Nutzung des Grundstückes.

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Straßenreinigung an der Grundstücksrückseite


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