Die Situation. Der Altmieter ist aus dem Objekt am 31.05., zum Vertragsende, ausgezogen. Die Objektübergabe/übernahme hat er nicht bis zum Ende mitgemacht. Er ist vorzeitig gegangen. Zur Übernahme war der neue Mieter und der unverheiratete Partner des neuen Mieters anwesend. Das Übergabe-/Übernahmeprotokoll wurde vom Mieter, Partner und Vermieter abgezeichnet. Es waren unendlich viele Mängel vorhanden. Das Objekt war eigentlich so nicht bezugsfähig. Dennoch musste der neue Mieter einziehen. Der Altmieter wurde am 02.06. mittels Protokolldurchschrift informiert, obwohl er in der Zeit seiner Anwesenheit bei der Übernahme/Übergabe mehrmals über die vielen Mängel informiert wurde. Parallel zog der neue Mieter in das Objekt ein, und es wurden die ersten Arbeiten von Fachbetrieben vorgenommen, damit der neue Mieter einigermaßen wohnlich unterkommen konnte. Am 06. 06. , spätabends, meldete sich der Altmieter mit einem Nachbesserungsbegehren, da er die Kosten für die Beseitigung der Mängel durch Handwerker vermeiden wollte. Er bekam ab 09.06. bis 18.06. die Mögllichkeit zu Nachbesserungsarbeiten, sollte die Terminabstimmung aber mit dem neuen Mieter vornehmen, da der Vermieter weder über die Termine des neuen Mieters verfügen konnte, noch einen Objektschlüssel hatte. Es wurde bei der Terminnennung für die Nachbesserungsarbeiten nicht explizit darauf hingewiesen, dass der neue Mieter über die Möglichkeiten der Nachbesserung informiert ist. Der neue Mieter war allerdings informiert, da ansonsten sicher bei Terminwünschen durch den Altmieter Irritationen aufgetreten wären. Aus Sicherheitsgründen und auf Anraten eines Anwaltes wurde der Termin für die Nachbesserung des Altmieters, am 15.06. noch einmal bis zum 22.06. verlängert. Dieses Mal wurde in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass der neuen Mieter in die Vorgehensweise eingeweiht ist und es wurde wiederum darauf hingewiesen, dass die Terminabstimmungen für die Nachbesserungsarbeiten mit dem neuen Mieter notwendig wären. Der Altmieter gab dem Vermieter einen Termin für Sonntag, 19.06. auf. Er weigerte sich mit dem neuen Mieter den Termin abzustimmen. Der Vermieter machte darauf aufmerksam, dass ein Termin an einem Sonntag kaum möglich sei, wies aber wiederum darauf hin, dass die Terminabstimmungen mit dem neuen Mieter erfolgen müssten.
Der Termin 22.06. ist verstrichen. Für den Vermieter Anlass die notwendigen Arbeiten an Fachunternehmen zu vergeben. Der Altmieter pocht auf weitere Nachbesserungsmöglichkeiten und stellt immer wieder heraus, dass der Vermieter der Vertragspartner ist und damit verplichtet ist die Termine zu vereinbaren.
Wer kann Auskunft geben, ob die Vorgehensweise des Vermieters in Ordnung ist?
DorJor

