Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich renovieren?

Diskutiere Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich renovieren? im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich wohne mti meiner Familie (mann & Kind) seid gerade mal 1 Jahr in unserer Wohnung. Wir haben diese unrenoviert übernommen, an den wänden ...


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  1. Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich renovieren? #1
    Patricia

    Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich renovieren?

    Hallo,
    ich wohne mti meiner Familie (mann & Kind) seid gerade mal 1 Jahr in unserer Wohnung.
    Wir haben diese unrenoviert übernommen, an den wänden waren zirkustapeten in knall gelb, die türen waren beschädigt und steckdosenleisten fehlten.
    Die türen haben wir nicht ausgebessert da für uns eh feststand das wir bald wieder ausziehen werden da wir noch zusätzlichen nachwuchs wollten.
    Die steckdosen leisten haben wir auch nichts erneuert.
    Lediglich haben wir die wohnung komplett geweißt da sie zuvor nikotingelb war, und die zirkustapete entfernt und den raum auch ordentlich geweißt.
    So nun haben wir im flur aber grau und pastellfarbig braune streifen, das kinderzimmer ist im pastellgrün und die küche pastellorange, alles keine knall farben.

    Im Mietvertrag steht direkt drin: Die wohnung wurde in einem unrenoviertem zustand übernommen
    ABER
    jetzt steht da noch etwas mit Schönheitszeugs das man streichen muss bei auszug, was ist nun der fall? wir mussten ja selber erst einmal ordentlich weißen bei einzug?

    lg
    Patricia

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  2. Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich renovieren? #2
    Zitat Zitat von Patricia Beitrag anzeigen
    jetzt steht da noch etwas mit Schönheitszeugs das man streichen muss bei auszug,
    Wetten, dass das SO nicht da steht?

  3. Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich renovieren? #3
    Patricia

    haha ja klar steht das nich genau so da ich wusste leider gerade nicht den Fachbegriff dazu, hier mal GENAU was drin steht:

    ----1. Die Wohnung wird bei Vertragsbeginn in einem unrenovierten Zustand übergeben.------

    2. Der Mieter verpflichtet sich, seine Wohnung und die zur allgemeinen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen pfleglich zu behandeln.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden und notwendige Reperaturen unverzüglich mitzuteilen.
    4. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn verursacht werden, insbesondere auch, wenn technische Anlagen und sonstige Einrichtugnen unsachgemäß behandelt werden, überlassene Räume unzureichend beheizt, belüftet oder nicht genügend gegen froßt geschützt werden. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen oder durch die Person, die sich bei ihm aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht werden. Im Zweifel obliegt ihm der Nachweis, das ein ursächliches Verhalten vorgelegen hat.

    -----5. Der Mieter hat bei Kündigung des Mietverhältnisses die anfallenden Schönheitsreperaturen in seiner Wohnung bis zum Ende des Mietverhältnisses auf eigene Kosten fachmännisch durchführen zu lassen. Hierbei ist der Vermieter auf Wunsch behilflich. Die Schönheitsreperaturen umfassen das Tapezieren und/ oder Streichen der Wände und Decken sowie der Grundierung der gesamten Wohnung. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen. Beschädigung oder übermäßige Abnutzungen an der Mietsache sind vor Auszug zu beheben. Im Bad darf nicht in die fliesen gebohrt werden.------

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