Hallo,
ich lese schon eine ganze Weile hier mit und habe Unmengen von Anregungen bekommen. Danke dafür!
Meine Frau hat kurzlich ein Objekt (2 Wohnungen) von ihrem Vater bekommen. Beide Wohnungen sind vermietet. Bei dem einen Mietvertrag aus 1994 steht der im Titel zitierte Satz: "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter". Man kann entweder bei "Vermieter" oder bei "Mieter" ein Kreuz machen, und hier steht es unzweifelhaft beim Vermieter. In den vergangengen 17 Jahren hat tatsächlich der Mieter die Schönheitsraparaturen vorgenommen. Dies war auch so gewollt, nur ist halt das Kreuz an die falsche Stelle gerutscht.
Durch den "leichten" Renovierungsstau im Objekt bahnt sich ein Streit mit dem Mieter an. Was meint ihr, kann man sich guten Gewissens darauf berufen, dass der Vertrag in den letzten 17 Jahre so gelebt wurde (Schönheitsraparaturen = Mieter) und damit stillschweigend eine Änderung vereinbart wurde, oder gilt das geschriebene Wort? Die Folgen wären offensichtlich ...
Danke für eure Antworten!
Marcus


