"Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter"

Diskutiere "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter" im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich lese schon eine ganze Weile hier mit und habe Unmengen von Anregungen bekommen. Danke dafür! Meine Frau hat kurzlich ein Objekt (2 Wohnungen) ...


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  1. "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter" #1

    "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter"

    Hallo,

    ich lese schon eine ganze Weile hier mit und habe Unmengen von Anregungen bekommen. Danke dafür!

    Meine Frau hat kurzlich ein Objekt (2 Wohnungen) von ihrem Vater bekommen. Beide Wohnungen sind vermietet. Bei dem einen Mietvertrag aus 1994 steht der im Titel zitierte Satz: "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter". Man kann entweder bei "Vermieter" oder bei "Mieter" ein Kreuz machen, und hier steht es unzweifelhaft beim Vermieter. In den vergangengen 17 Jahren hat tatsächlich der Mieter die Schönheitsraparaturen vorgenommen. Dies war auch so gewollt, nur ist halt das Kreuz an die falsche Stelle gerutscht.

    Durch den "leichten" Renovierungsstau im Objekt bahnt sich ein Streit mit dem Mieter an. Was meint ihr, kann man sich guten Gewissens darauf berufen, dass der Vertrag in den letzten 17 Jahre so gelebt wurde (Schönheitsraparaturen = Mieter) und damit stillschweigend eine Änderung vereinbart wurde, oder gilt das geschriebene Wort? Die Folgen wären offensichtlich ...

    Danke für eure Antworten!
    Marcus

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  2. "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter" #2
    Zitat Zitat von marcus.peine Beitrag anzeigen
    .... Die Folgen wären offensichtlich ...
    Hallo Marcus,

    sie wären es nicht nur - sie sind es auch.
    Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Das Geschriebene - insbesonders wenn es sich dabei um einen Mietvertrag handelt - gilt, solange es nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  3. "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter" #3
    Da gesetzmäßig immer der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist (sofern diese nicht vertraglich auf den Mieter übertragen wurden), wird es wohl schwer zu beweisen, dass es damals vor 17 Jahren auf den Mieter umgelegt werden sollte, zumal auch deutlich Vermieter angekreuzt ist.
    Wenn der Mieter bisher Schönheitsreparaturen freiwillig(!) selbst vorgenommen hat, ist das schön für den Vermieter. Ein Recht dies nun aber auch für die Zukunft zu fordern, würde ich aber deshalb nicht vermuten.

  4. "Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter" #4
    Mist ....

    Aber danke für die leider wohl eindeutigen Antworten.

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"Die Schönheitsraparaturen trägt [X] der Vermieter [ ] der Mieter"


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