Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten

Diskutiere Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Möchte mal eure Meinung, Verbesserungsvorschläge, Kritiken zu folgendem Sachverhalt wissen. Eine Wohnung ist stark renovierungsbedürftig. Fenster, Heizkörper, einige Bodenbeläge und das Bad müssten ausgetauscht ...


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  1. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #1

    Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten

    Hallo,
    Möchte mal eure Meinung, Verbesserungsvorschläge, Kritiken zu folgendem Sachverhalt wissen. Eine Wohnung ist stark renovierungsbedürftig. Fenster, Heizkörper, einige Bodenbeläge und das Bad müssten ausgetauscht bzw neu gefliesst werden. Dazu haben die Vormieter den zu der Wohnung gehörenden Gartenanteil nicht wie im Mietvertrag festgelegt,gepflegt, so dass auch da erheblicher Pflegeaufwand nötig ist. Eigentlich möchte ich erstmal die Wohnung nicht mehr vermieten, aus oben genannten Gründen und weil ich mit den Vormietern nur Ärger hatte.( Vermüllung der Wohnung, des Gartens, Mietrückstände, eingetretene Türen usw usw). Ich muss dazu sagen, dass es mit den Vormietern abgesprochen war, dass sie vor Ort Angebote für Handwerker einholen, Termine vereinbaren und uns, da wir weiter weg wohnen, uns die Angebote zukommen lassen. Wir hätten dann entschieden, welcher Handwerker die nötigen Arbeiten durchführt, und die Aufträge durchführen lassen. So wird das auch in den anderen Wohnungen gehandhabt und funktioniert auch. Nur hier nicht. Naja, aus vielerlei Gründen musste ich den Mietvertrag kündigen und wollte auch nicht mehr vermieten. Doch inzwischen habe ich einen Interessenten, der unbedingt die Wohnung, trotz der vielen Mängel anmieten möchte. Dazu jetzt meine Frage. Ist es möglich und wo muss das festgelegt sein( Mietvertrag oder gesonderter Vertrag)
    Folgende Konditionen:

    Ein halbes Jahr mietfrei ( wegen ebenjener Mängel), Zu zahlen sind nur die Nebenkosten

    Renovierungsarbeiten werden vom Vermieter ,wenn gewünscht, entweder in Eigenleistung erbracht oder er organisiert Firmen, er organisiert Termine und beaufsichtigt die Arbeiten. Alle Kosten werden von uns übernommen.

    Die nötigen Renovierungsarbeiten möchte ich gerne vertraglich festhalten.
    Z.B. Austausch der Fenster, Austausch der Heizkörper, Renovierung des Bades und der Fussbodenbeläge, Rodung des Gartens.

    Zu der Wohnung gehört auch eine Einbauküche. Die Möbel sind noch vollkommen ok, die Elektrogeräte sind veraltet und teilweise defekt. Wenn ich die Wohnung mit Einbauküche vermiete, kann ich festlegen, dass diese ohne Einbaugeräte vermietet wird , vorausgesetzt der Mieter möchte die Küche behalten.

    So, dass war es fürs erste. Wäre dankbar für viele Anregungen.*

    LG

    •   



       

  2. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #2
    Selber ,

    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen
    Ein halbes Jahr mietfrei ( wegen ebenjener Mängel), Zu zahlen sind nur die Nebenkosten
    Klar, ... kannste machen. Du solltest Dir nur im Klaren darüber sein, daß dies keine Garantie für einen bestimmten Wohnungszustand bei Rückgabe ist.


    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen
    Renovierungsarbeiten werden vom Vermieter ,wenn gewünscht, entweder in Eigenleistung erbracht oder er organisiert Firmen, er organisiert Termine und beaufsichtigt die Arbeiten. Alle Kosten werden von uns übernommen.
    Möglich, daß ich das hier falsch verstehe, aber für mich hört sich das so an, als ob der Mieter alles bezahlen soll und keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat. Das kannste wohl knicken. Wenn der Mieter zahlt, kann er natürlich auch entscheiden, welche Firma beauftragt wird!



    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen
    Die nötigen Renovierungsarbeiten möchte ich gerne vertraglich festhalten.
    Z.B. Austausch der Fenster, Austausch der Heizkörper, Renovierung des Bades und der Fussbodenbeläge, Rodung des Gartens.
    Bist Du sicher, daß es sich um RENOVIERUNGSarbeiten handelt? Ich lese hier vielmehr SANIERUNGSarbeiten. Aufgrund schlechter Erfahrungen würde ich sowas nie wieder einem Mieter überlassen, aber ... jeder muss sein Lehrgeld selber bezahlen.



    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen
    ... Zu der Wohnung gehört auch eine Einbauküche. Die Möbel sind noch vollkommen ok, die Elektrogeräte sind veraltet und teilweise defekt. Wenn ich die Wohnung mit Einbauküche vermiete, kann ich festlegen, dass diese ohne Einbaugeräte vermietet wird , vorausgesetzt der Mieter möchte die Küche behalten.
    Bin ein Gegner von EBK´s (schlechtes Kosten/Nutzenverhältnis, insbesondere aufgrund von Reparaturkosten ab ´nem gewissen Alter, keine Wertschätzung durch Mieter). Grundsätzlich bist Du auch nicht verpflichtet, irgendwelche Elektrogeräte mitzuvermieten, ABER ...

    ... es gibt auf länderebene Wohnungsaufsichtsgesetze (so in Bln & Hessen - in anderen Bundesländern evtl. mit abweichender Bezeichnung). Darin werden Mindestanforderungen an Wohnraum beschrieben, d.h. was muss vorhanden sein, damit ein umbauter Raum als Wohnraum gilt. Es kann möglich sein, daß das entsprechende Gesetz in Deinem Bundesland eine Kochstelle vorschreibt. Am Besten mal beim Wohnungsamt nachfragen.

  3. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #3
    Zitat Zitat von Nurgenervt
    Doch inzwischen habe ich einen Interessenten, der unbedingt die Wohnung, trotz der vielen Mängel anmieten möchte.

    Z.B. Austausch der Fenster, Austausch der Heizkörper, Renovierung des Bades und der Fussbodenbeläge, Rodung des Gartens
    Nurgenervt

    also mich würde das jetzt erstmal etwas stutzig machen, denn wer will eine total renovierungsbedürftige Wohnung anmieten ? Ich will niemanden was unterstellen, aber ist hier evtl ein "Hacken" dran ?

    Ehrlich gesagt würde ich lieber erst die Wohnung renovieren und dann wieder vermieten. Ich mein, leisten kannst du dir das ja, den immerhin verzichtest du hier ja auch freiwillig auf ein 1/2 Jahr Miete.
    Zu der Wohnung gehört auch eine Einbauküche. Die Möbel sind noch vollkommen ok, die Elektrogeräte sind veraltet und teilweise defekt
    Defekte & alte Geräte gehören meiner Meinung nach entsorgt ! Sorry, aber eine Repartur ist hier oft unwirtschaftlich und wehe es passiert deswegen was. Wäre mir zu riskant.
    Wenn ich die Wohnung mit Einbauküche vermiete, kann ich festlegen, dass diese ohne Einbaugeräte vermietet wird , vorausgesetzt der Mieter möchte die Küche behalten.
    Natürlich kannst du das so festhalten. Aber wie schon gesagt, wenn du eh die ganze Wohnung hier renovieren willst, wäre es meiner Ansicht nach besser dies erst zu tun und dann erst wieder zu vermieten.
    Ggf. mach auch eine neue Einbauküche rein, ich mein eine billige Einbauküche gibt`s an jeder Ecke.

    Vorteil wenn du die Wohnung nach Umbau erst vermietest: du kannst die Wohnung gleich mal etwas höher ansetzen und der Umbau bzw die Renovierung sollte ja kein 1/2 Jahr dauern !

    Mich macht das etwas stutzig, wenn hier jemand so ein Interesse an so einer Wohnung hätte.

  4. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #4
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen



    Möglich, daß ich das hier falsch verstehe, aber für mich hört sich das so an, als ob der Mieter alles bezahlen soll und keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat. Das kannste wohl knicken. Wenn der Mieter zahlt, kann er natürlich auch entscheiden, welche Firma beauftragt wird!




    Bist Du sicher, daß es sich um RENOVIERUNGSarbeiten handelt? Ich lese hier vielmehr SANIERUNGSarbeiten. Aufgrund schlechter Erfahrungen würde ich sowas nie wieder einem Mieter überlassen, aber ... jeder muss sein Lehrgeld selber bezahlen.

    ]. .
    Danke für die Antwort. Wie ich schon schrieb, übernehmen wir alle Kosten, die entstehen. Der Mieter soll Handwerker anrufen, Termine vereinbaren usw, da wir zu weit weg wohnen um jedesmal vorbei zu fahren. Das funktioniert bei unseren anderen Mietern auch. Und du hast recht. Das Wort
    " Sanierung" wäre wohl die richtige Wortwahl.

  5. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #5
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Nurgenervt

    also mich würde das jetzt erstmal etwas stutzig machen, denn wer will eine total renovierungsbedürftige Wohnung anmieten ? Ich will niemanden was unterstellen, aber ist hier evtl ein "Hacken" dran ?

    Ehrlich gesagt würde ich lieber erst die Wohnung renovieren und dann wieder vermieten. Ich mein, leisten kannst du dir das ja, den immerhin verzichtest du hier ja auch freiwillig auf ein 1/2 Jahr Miete.

    Defekte & alte Geräte gehören meiner Meinung nach entsorgt ! Sorry, aber eine Repartur ist hier oft unwirtschaftlich und wehe es passiert deswegen was. Wäre mir zu riskant.

    Natürlich kannst du das so festhalten. Aber wie schon gesagt, wenn du eh die ganze Wohnung hier renovieren willst, wäre es meiner Ansicht nach besser dies erst zu tun und dann erst wieder zu vermieten.
    Ggf. mach auch eine neue Einbauküche rein, ich mein eine billige Einbauküche gibt`s an jeder Ecke.

    Vorteil wenn du die Wohnung nach Umbau erst vermietest: du kannst die Wohnung gleich mal etwas höher ansetzen und der Umbau bzw die Renovierung sollte ja kein 1/2 Jahr dauern !

    Mich macht das etwas stutzig, wenn hier jemand so ein Interesse an so einer Wohnung hätte.
    Auch dir danke für deine Antwort. Ob da ein Haken dran ist, weil er die Wohnung unbedingt haben will, denke ich eher nicht. Er ist Handwerker und führt in einer anderen Wohnung des Hauses gerade Reparaturaufgaben aus. Die Wohnung ist halt schön geschnitten und er sucht schon lange eine Wohnung mit Garten. Doch man kann sich natürlich auch täuschen.

    Die Defekten Küchengeräte würde ich natürlich nicht reparieren lassen, ist ja unsinnig. Es ging nur darum, ob die Küche auch ohne Eibaugeräte vermietet werden kann, auch wenn eine Einbauküche im Mietvertrag steht.

    Ich glaube ihr habt recht und ich werde die Wohnung vorher sanieren, und dann hoffen einen Mieter zu finden, der die Mietsache pfleglich behandelt.

  6. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #6
    Zitat Zitat von Nurgenervt
    Das funktioniert bei unseren anderen Mietern auch. Und du hast recht.
    Hi,

    was bei den einen funktioniert hat, muss beim nächsten nicht auch so sein ! Zumal ich niemals einen Mieter die Handwerker raussuchen lassen würde. Sorry, aber soviel Vertrauen hätte ich a) in den Mieter nicht und b) auch nicht in einen x-beliebigen Handwerker.

    da wir zu weit weg wohnen um jedesmal vorbei zu fahren.
    Das ist mit zuverlässigen Handwerkern kein Problem. Einen Handwerker gibst du hier einfach die Bauaufsicht und der koordiniert dann alles vor Ort für dich.

    Er ist Handwerker und führt in einer anderen Wohnung des Hauses gerade Reparaturaufgaben aus. Die Wohnung ist halt schön geschnitten und er sucht schon lange eine Wohnung mit Garten. Doch man kann sich natürlich auch täuschen.
    Täuschen kann man sich immer. Aber wenn er wirklich Interesse daran hat, dann kann man ihm ja anbieten, das er die Wohnung bekommen könnte wenn die fertig ist.

    Meiner Meinung nach macht es eben nur keinen Sinn, hier jemanden in eine Baustelle einziehen zu lassen.

  7. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #7
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach macht es eben nur keinen Sinn, hier jemanden in eine Baustelle einziehen zu lassen.
    Oder man vermietet im Ist-Zustand zum günstigeren Preis.

  8. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #8
    Ich möchte noch sagen, dass die Wohnung durchaus bewohnbar ist. Die Fenster sind alle dicht, einige werden langsam blind und müssten ausgetauscht werden. Das Bad ist noch nutzbar, jedoch mit den Farben bahamabeige und braun nicht mehr modern und alles andere als schön. Heizung funktioniert auch, manche Heizkörper müssen jedoch ausgetauscht werden. Die Fussbodenfliesen sind Geschmackssache, sind halt auch schon älter und dunkelbraun. Bei zwei Türen ist ein Teil der Zarge ausgebrochen und unsachgemäss zugekittet worden. Das sieht so aus, als hätte sich jemand gewaltsam den Zutritt zu diesen beiden Zimmern verschaffen wollen. Der Garten ist verwildert, Büsche müssen geschnitten werden, Erdhaufen, die die Vormieter zu irgendwelchen Zwecken angehäuft haben, müssen entkrautet und glattgezogen werden, damit da wieder ein Rasen entstehen kann. Der Gartenteich muss hergerichtet werden.
    Wir haben jetzt erst mal den Müll entsorgt, das war ein Container voll.

  9. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #9
    Ach so, wenn Ihr die Kosten übernehmt, dann sehe ich da kein so großes Problem ... (aber warum soll der Mieter dann noch mietfrei kriegen?).

    Die "Überwachung" lass ich auch immer vom Mieter machen, d.h. der Mieter unterschreibt auf dem Arbeitsschein des Handwerkers für die Ausführung, sonst gibt´s kein Geld. Bei rund 500 Whg. kann man nicht jedesmal selber daneben stehen. Zwar kann ich vom Mieter nicht erwarten, daß er die Qualität der Arbeiten beurteilen kann ... da ich aber für jede Wohnung einen Instandhaltungsverlauf führe, kriege ich´s mit, wenn z.B. der gleiche Lichtschalter innerhalb von 14 Tagen 2x gewechselt wurde ... und dann greife ich mir den Handwerker schon.

    Den Garten kann man wohl getrost dem Mieter überhelfen ... Fenster, Heizung und Fliesenarbeiten würde ich immer nur mit Rechnung machen, Wasch- und Toilettenbecken installiert man (bei vorhandenen Anschlüssen) entweder selber, oder lässt das den Mieter machen (gegen Mat.-Rechnung oder 1 NKM mietfrei). Dann sollte man aber in einer schriftlichen Vereinbarung auf den Ausschluss des §539 BGB achten.

    Sonstige Bodenbeläge sind bei uns ohnehin meist Mietersache.

  10. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #10
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Oder man vermietet im Ist-Zustand zum günstigeren Preis.
    Hi,

    das kommt halt auf den Zustand der Wohnung an bzw auch was alles im Detail gemacht werden sollte. Ein Bad komplett erneuern geht schlecht an einem Tag. Unpraktisch auch, wenn der Fußboden erneuert werden soll, denn dann sind alle Möbel immer im Weg.

    Kleinigkeiten sind dagegen Fenster- und Heizkörpertausch und auch die Gartenarbeiten würden jetzt das Bewohnen nicht groß behindern.

    Letztlich kann aber nur der Fragesteller entscheiden, wie er das Handhaben will bzw wie extrem "Baustelle" die Wohnung ist. Allerdings würde ich keine Handwerker den Mieter raussuchen lassen. Und wenn man die Handwerker selber als Vermieter auch nicht kennt, dann sind vorige Angebote pflicht (ansonsten kommt ggf. das böse Erwachen mit der Rechnung).

  11. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #11
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... Allerdings würde ich keine Handwerker den Mieter raussuchen lassen. ...
    Völlig korrekt ... ich suche mir meine Mieter auch immer selber aus.


    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... Und wenn man die Handwerker selber als Vermieter auch nicht kennt, dann sind vorige Angebote pflicht (ansonsten kommt ggf. das böse Erwachen mit der Rechnung).
    Naja, das gehört zu den Dingen, die man wohl als selbstverständlich voraussetzen darf.

    Ja, ich weiß Berny ... Ausschreibungen!

  12. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #12
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Völlig korrekt ... ich suche mir meine Mieter auch immer selber aus.



    Naja, das gehört zu den Dingen, die man wohl als selbstverständlich voraussetzen darf.

    Ja, ich weiß Berny ... Ausschreibungen!
    Naturlich entscheiden wir, welche Handwerker genommen werden. Es geht ja eigentlich nur darum, dass der Mieter Termine vergibt, damit Kostenvoranschläge gemacht werden können, und wenn wir dann die Arbeiten in Auftrag gegeben haben,Termine zur Ausführung der Arbeiten koordiniert und mal ein bisschen nach den Arbeitern schaut.

    Was die Arbeiten im Garten betrifft, dazu folgender Sachverhalt. Das Grundstück ist ein Hanggrundstück. Es bestehl keine Möglichkeit mit einem Wagen oder Hänger oder Grüncontainer nah genug ranzukommen. Das ganze Gestrüpp und Unkraut muss also eine steile Treppe runtergetragen werden. Es ist eine elende Buckelei, auch wenn Blumenerse, Rindenmulch, Pflanzen u.ä. Zu dem Grundstück hintransportiert werden soll.wenn das der Mieter in Eigenleistung erbringen will, muss das doch meiner Meinung nach irgendwie honoriert werden. Dabei geht es ja nicht allein um die Materialkosten, sondern auch die Stunden an Arbeit, die er da rein steckt. Deshalb meine Idee, der Mietfreiheit. Aber vielleicht kann man das ja auch anders lösen.

  13. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #13
    Zitat Zitat von Nurgenervt
    .... Deshalb meine Idee, der Mietfreiheit. Aber vielleicht kann man das ja auch anders lösen.
    Hi,

    klar muss es nicht bei jedem so sein, aber ich habe die Erfahrung gemacht: wenn`s geht lasse nichts den Mieter selber machen.

    Nicht nur weil viele Mieter das eher unfachmännisch erledigen, sondern auch das wenn nicht alles bis in`s kleinste Detail vorab schriftlich festgehalten worden ist, es dann eh nicht gemacht wird bzw nur Teilweise (gerade Sachen die über einen längeren Zeitraum sich erstrecken). Lieber zahle ich hier den Handwerker bzw den Gärtner und gut ist.

    Ich an deiner Stelle würde hier nicht mit 1/2 Jahr Mietfrei rummachen. Klar kann man hier wegen den Bauarbeiten im Haus etwas nachgeben, aber nicht 100% und schon garnicht über ein 1/2 Jahr. Meine Meinung. Letztlich musst du das als Vermieter selber entscheiden.

  14. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #14
    Danke für eure Antworten. Es ist immer wieder gut, auch mal andere Meinungen und Ideen zu finden. Ich werde mich jetzt nicht hetzen lassen, die Wohnung und den Garten in Ordnung bringen lassen. Und dann hoffe ich endlich mal wieder einen Mieter zu finden, der mit der Mietsache pfleglich umgeht und auch pünktlich seine Miete bezahlt

  15. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #15
    Nurgenervt,

    "hetzen lassen" egal wo oder in welchen Bereich, ist eh immer ganz schlecht ! Natürlich bedeutet Leerstand, ect immer Verlust, aber gerade die Mieterauswahl ist hier doch sehr entscheidend.

    Viel Glück und such dir deine nächsten Mieter gut aus.

  16. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #16
    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen
    Was die Arbeiten im Garten betrifft, dazu folgender Sachverhalt. Das Grundstück ist ein Hanggrundstück.
    Hallo,
    wird es denn dort auch Hühner geben?

  17. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #17
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wird es denn dort auch Hühner geben?
    ????

  18. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #18
    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen
    ????
    Dir kann gehelft werden: Hanghuhn

  19. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #19

    ich mag lieber Kühe:
    Ein besonders bekannte und weit verbreite Kuhrasse ist die Rechts- bzw. Linkskurzigekuh oder auch Hangkuh (vgl. Hanghuhn) genannt. Hier hat die Natur mal wieder gezeigt was sie drauf hat. Zwei der Beine (auf einer Seite) sind kürzer. Ob es sich um die linke oder rechte Seite handelt, wird von dem Besitzer durch füttern bestimmter Joghurtkuhlturen (links oder rechts wählende Kuhlturen)festgelegt.
    Durch die unterschiedlichen Beinlängen kann die Bergkuh problemlos an Hängen stehen und grasen. Wenn die Viecher dann im Winter wieder ins Tal getrieben werden, ist es zwingend erforderlich, dass man die gleiche Anzahl von linkskurzen und rechtskurzen Kühen hat. Das ermöglicht es dem Bauern eine rechtskurzige Kuh an eine linkskurzige anzulehnen und so den Tieren ein bequemes Überwintern zu ermöglichen.

  20. Renovierungsarbeiten vertraglich festhalten #20
    Zitat Zitat von Nurgenervt Beitrag anzeigen

    ich mag lieber Kühe:
    Ein besonders bekannte und weit verbreite Kuhrasse ist die Rechts- bzw. Linkskurzigekuh oder auch Hangkuh (vgl. Hanghuhn) genannt. Hier hat die Natur mal wieder gezeigt was sie drauf hat. Zwei der Beine (auf einer Seite) sind kürzer. Ob es sich um die linke oder rechte Seite handelt, wird von dem Besitzer durch füttern bestimmter Joghurtkuhlturen (links oder rechts wählende Kuhlturen)festgelegt.
    Durch die unterschiedlichen Beinlängen kann die Bergkuh problemlos an Hängen stehen und grasen. Wenn die Viecher dann im Winter wieder ins Tal getrieben werden, ...
    Das kenne ich besonders aus Bayern und von den Almen: Dort lässt es sich gut lieben, denn jeden Herbst wird abgetrieben.

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