achso die wollen nicht zahlen oder was? sehr interessant...
Mieter will nach 7 Jahren 3000,-€ Renovierungskosten zurückDiskutiere Mieter will nach 7 Jahren 3000,-€ Renovierungskosten zurück im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; achso die wollen nicht zahlen oder was? sehr interessant...... |
achso die wollen nicht zahlen oder was? sehr interessant...
hallo fossi,
es scheint nicht so, wir bekamen nur den paragraphen um die ohren gehauen, dass nach 4 jahren die mieterinvestition "abgewohnt" sei.
dies sollten wir erst einmal sacken lassen. irgendwie alles wie in einen schlechten film. dabei haben wir nicht einmal darauf bestanden, dass wir das auf jeden fall haben wollen. nur wenn wir es drin lassen sollen, möchten wir halt diesen betrag dafür haben.
da wir dies in unserem mietvertrag gelesen haben, dass der vermieter das recht hat, zu verlangen die eingebauten sachen drin zu lassen, er aber den preis der neubeschaffung abzgl. der abnutzung zahlen sollte. wobei da die frage ist, was bei einer decke mit isolierung abgenutzt ist. mein mann hätte noch die arbeitsstunden preislich mit reingerechnet, das wollte ich aber nicht. ich finde es besser, wenn es fair bleibt und wir alle ein nutzen davon haben.
was ist eigendlich mit dem gartenpflanzen??? bis auf den rasen haben wir alles in dem garten angepflanzt. muss ich das alles stehen lassen? gehört mir nichts mehr davon, sobald das mietverhältnis beendet ist? wie schon gesagt, es war reine erde ohne eine pflanze oder strauch!! kennt sich da jemand mit aus? ich habe hier auch schon danach gesucht, finde aber keinen beitrag. würde sonst einen neuen beitrag öffnen...
gruss, bittersweet
welcher § soll das denn sein? wieso vier jahre? das kommt ja auch auf die art der investition an.
die pflanzen gehören dir, kannst du also mitnehmen oder nachmieter bzw. vermieter übernimmt und zahlt etwas dafür.
genau diese stelle wurde uns aus diesem forum ausgedruckt vorgelegt....Original von RMHV
Unterstellt man, dass dem Mieter ein Herausgabeanspruch nach Bereicherungsrecht zusteht (§ 684 BGB i.V.m. § 812 BGB), wäre zu ermitteln, wie weit der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses bereichert ist. Soweit die Mieterinverstitionen bereits abgewohnt sind, kann eine Bereicherung des Vermieters durch die Rückgabe nicht vorliegen. Für das Abwohnen von Mieterinvestitionen wird üblicherweise angenommen, dass ein Aufwand in Höhe einer Jahresmiete in 4 Jahren abgewohnt ist. Man wird also für jeden Einzelfall rechnen müssen...
ist das mit dem garten wirklich so?? meine info war, dass alles was fest verwachsen ist, auch am haus bleiben muss. ich finde da im netz einfach keine info.
wünsche eine gute n8!!
gruss, bittersweet
Hallo miteinander,
ich habe gelesen, was Ihr geschrieben habt und es tut mir sehr leid für bettersweet. Aber bei unseren Mietern ist es ja ganz anders.
Sie behaubten, dass das Haus schimmlig und unbewohnbar war, bevor sie eingezogen sind!!!!
Eine Frage, WARUM sind sie dann überhaupt eingezogen und sind 7 Jahre lang in diesem Haus geblieben?
Mein Mann ist vom Bau und hat alle Arbeiten(Renovierungen: Flachdach saniert, Außenwände isoliert, verputzt und gestrichen, neue Fenster einbauen lassen, neue Heizung einbauen lassen) selber gemacht, die zu machen waren und wir haben es auch bezahlt(Rechnungen haben wir als Beweis) und Instand gehalten solange sie da gewohnt haben.
Sie behaubten auch, dass das Haus auch während sie dort gewohnt haben Schimmel an den Wänden vorhanden war(was nicht stimmt). Komisch, sie haben nie mit einer Mietminderung gedroht; nicht mündlich und auch nicht schriftlich.
Glaubt Ihr, das (nach dem sie ausgezogen sind)nur zwei Wochen später unser Neffe(Allergiker) mit seiner Frau und seinem Neugeborenem (nur vier Tage alt beim Einzug) in dieses Haus eingezogen wären, wenn das Haus nicht einwandfrei wäre?
Wir haben einen Gutachter beauftragt, sich das Haus anzuschauen und es zu beurteilen. UNSER HAUS IST SCHIMMELFREI!!!
Er meint, dass das nur Nutzer verhalten war, Wände sind TROCKEN!!!
Ich glaube mehr muss ich nicht dazu sagen.
Wir sind ja am Anfang ein Deal eingegangen, da es unsere Freunde waren und wir gesagt haben: o.k, eigentlich steht Ihnen nichts zu, aber die Freundschaft ist uns wichtiger. Wir boten 1600,-€ für die minimum 10 Jahre alte Küche und die Schönheitsarbeiten, die sie gemacht haben.
Zuerst ein Handschlag, dann nach zwei Wochen ein Brief vom Anwalt.
Jetzt geht es dann vor Gericht!!!
Bis bald
hab ich hier was überlesen ?Original von Feristah
Hallo miteinander,
ich habe gelesen, was Ihr geschrieben habt und es tut mir sehr leid für bettersweet. Aber bei unseren Mietern ist es ja ganz anders.
Sie behaubten, dass das Haus schimmlig und unbewohnbar war, bevor sie eingezogen sind!!!!
Eine Frage, WARUM sind sie dann überhaupt eingezogen und sind 7 Jahre lang in diesem Haus geblieben?
Mein Mann ist vom Bau und hat alle Arbeiten(Renovierungen: Flachdach saniert, Außenwände isoliert, verputzt und gestrichen, neue Fenster einbauen lassen, neue Heizung einbauen lassen) selber gemacht, die zu machen waren und wir haben es auch bezahlt(Rechnungen haben wir als Beweis) und Instand gehalten solange sie da gewohnt haben.
Sie behaubten auch, dass das Haus auch während sie dort gewohnt haben Schimmel an den Wänden vorhanden war(was nicht stimmt). Komisch, sie haben nie mit einer Mietminderung gedroht; nicht mündlich und auch nicht schriftlich.
Glaubt Ihr, das (nach dem sie ausgezogen sind)nur zwei Wochen später unser Neffe(Allergiker) mit seiner Frau und seinem Neugeborenem (nur vier Tage alt beim Einzug) in dieses Haus eingezogen wären, wenn das Haus nicht einwandfrei wäre?
Wir haben einen Gutachter beauftragt, sich das Haus anzuschauen und es zu beurteilen. UNSER HAUS IST SCHIMMELFREI!!!
Er meint, dass das nur Nutzer verhalten war, Wände sind TROCKEN!!!
Ich glaube mehr muss ich nicht dazu sagen.
Wir sind ja am Anfang ein Deal eingegangen, da es unsere Freunde waren und wir gesagt haben: o.k, eigentlich steht Ihnen nichts zu, aber die Freundschaft ist uns wichtiger. Wir boten 1600,-€ für die minimum 10 Jahre alte Küche und die Schönheitsarbeiten, die sie gemacht haben.
Zuerst ein Handschlag, dann nach zwei Wochen ein Brief vom Anwalt.
Jetzt geht es dann vor Gericht!!!
Bis bald
1. verjährung prüfen
2. wenn nicht erjährt, sind die einbauten der mieter eine sogenannte "aufgedrägte bereicherung" und der vermieter muss eine soche nicht ersetzen.
ein simples beispiel: wenn vermieter/verleiher sein auto vermieter/verleiht und der entleiher es nachher mit einem schicken spoiler zurück bringt (weil e r diesen schick fand) muss mieter/leiher den spoileer nicht nur nicht bezahen, sondern er muß auch die wiederherstellung des ursprünglichen zustands zahlen. kapiert ? im wohnungsmietrecht gilt nichts anderes.
hallo,
die frage ist ja, wie verhält es sich, wenn der vermieter einen mieter gesucht hat, der das haus wieder in schuss bringt. es geht ja nicht um tapeten oder farben, sondern rigips für abgehängte decken, drempelwände etc. und isolierung. da die wände so defekt waren, dass man sie nicht einfach hätte tapezieren oder überstreichen können. die defekten fussleisten mussten auch ersetzt werden. dies sind ja alles sachen, die sicherlich der vermieter hätte instand bringen müssen. nunja, darum hat er ja einen handwerker als mieter gesucht.
in diesem fall bekommt unser vermieter ja schon mehr zurück, als er uns gegeben hat. ich denke es ist auch schon ein unterschied ein leicht isoliertes haus weiter zu vermieten, als kalte wände ohne eine dämmschicht!!!
wir haben auch keine baulichen veränderungen vorgenommen, womit er nicht einverstanden war. wir haben hier insgesamt 3 monate durchgängig gearbeitet mit tag und nachtschichten und nicht dafür noch ein paar monate mietfrei gewohnt, wie z.b. unsere nachbarn. wenn das der fall geweaen wäre, würde ich das ganze auch anders sehen.
liebe grüsse, bittersweet
es spielt absolut keine rolle, was du eingebaut hast. (denn nicht der mieter entscheidet, was an einem haus sinnvoll, schön, modernisierend ist sondern der eigentümer. ) wenn da vertraglich nichts vereinbart wurde, dass der vermieter das ausdrücklich gewünscht hat oder dich dafür entlohnen wollte (beweislast liegt bei dir) , bleibst du auf deinen arbeiten sitzen oder der vermieter kann sogar verlangen, dass der ursprüngliche zustand wiederhergestellt wird. .Original von bittersweet
hallo,
die frage ist ja, wie verhält es sich, wenn der vermieter einen mieter gesucht hat, der das haus wieder in schuss bringt. es geht ja nicht um tapeten oder farben, sondern rigips für abgehängte decken, drempelwände etc. und isolierung. da die wände so defekt waren, dass man sie nicht einfach hätte tapezieren oder überstreichen können. die defekten fussleisten mussten auch ersetzt werden. dies sind ja alles sachen, die sicherlich der vermieter hätte instand bringen müssen. nunja, darum hat er ja einen handwerker als mieter gesucht.
in diesem fall bekommt unser vermieter ja schon mehr zurück, als er uns gegeben hat. ich denke es ist auch schon ein unterschied ein leicht isoliertes haus weiter zu vermieten, als kalte wände ohne eine dämmschicht!!!
wir haben auch keine baulichen veränderungen vorgenommen, womit er nicht einverstanden war. wir haben hier insgesamt 3 monate durchgängig gearbeitet mit tag und nachtschichten und nicht dafür noch ein paar monate mietfrei gewohnt, wie z.b. unsere nachbarn. wenn das der fall geweaen wäre, würde ich das ganze auch anders sehen.
liebe grüsse, bittersweet
hi,
tja und genau DAS ist der dreh und angelpunkt... für uns kein problem das herauszumachen, nur das haus würde dann wieder schlechter aussehen. von daher nicht wirklich schlau der gegenseite. da es keine geschmackliche sondern eher eine energie/heizkostenfrage ist...
aber wir werden es dann lieber mitnehmen, dafür war es uns zu viel geld, als es zu schenken. dann lieber weiter verwenden, als ein besseres haus zu überlassen als wir bekommen haben.
gruss, bittersweet
hallo nochmal,
da ich nicht 2 antworten hintereinader setzen darf, schreibe ichs hier rein.
wollte euch auf den neuesten stand bringen...
wir nehmen die vertäfelung mit der rest bleibt gegen bezahlung für den vermieter drin.
habe da im übrigen noch ein paar interessante infos gefunden:
Verlässt sich der Mieter nur auf gesetzliche Regelungen, hat er also keine Vereinbarungen und Absprachen mit dem Vermieter getroffen, gibt es drei Möglichkeiten:
· Der Mieter kann sein Investitionen – Einbauten oder Einrichtungen – beim Auszug entfernen und mitnehmen. Der Vermieter kann das durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung verhindern.
· Der Vermieter akzeptiert, dass der Mieter alles mitnimmt. Der Mieter muss aber dann den “alten Zustand” der Wohnung wieder herstellen, also mit den alten Badezimmer-Armaturen und dem alten Fußbodenbelag.
· Der Vermieter fordert den Mieter ausdrücklich auf, seine Einbauten und Einrichtungen mitzunehmen und verlangt, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.
quelle:http://www.deutscher-mieterbund-nrw....isierung2.html
d) Bereicherungsanspruch wegen Eigentumsverlustes
Im Grundsatz nicht ausgeschlossen ist ein Bereicherungsanspruch des Mieters nach § 951 BGB, falls er
die Einrichtung mit dem Mietobjekt fest verbindet, so dass sie als dessen wesentlicher Bestandteil gem.
§§ 94, 946 BGB in das Eigentum des Vermieters übergeht.7 Allerdings kann der Vermieter den Mieter
auf das Wegnahmerecht verweisen (§ 951 Abs. 2 Satz 1 BGB). Bereichert ist der Eigentümer nicht um
den Zeitwert der zurückgelassenen Einrichtung, sondern um die Erhöhung des Verkehrswerts des Mietobjekts.
quelle: http://www.mietgerichtstag.de/downlo...trageckert.pdf
ich bin heilfroh, dass wir uns so einigen konnten ohne weiteren Ärger und dass für beide seiten kein bitterer nachgeschmack bleibt und das man gerne an die zeit in dem haus zurückdenken kann!!!
liebe grüsse, bittersweet
Das sagt 123recht dazu.
>Renovierungskosten zurück fordern?
"Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dieseln und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre."
Schreiben der WG vor Abnahme der Wohnung:
"Weiter gehört zu einer ordnungsgemäßen Übergabe, dass Sie als Mieter folgende Schönheitsrepararuren fachgerecht durchführen oder durchführen lassen:
- das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken in weiß,
- das Streichen der Heiskörper einschließlich der Heizungsrohre mit Heizungslack,
sowie der Zimmertüren, der ohnungstür von innen und der Holzfußleisten."
@JeanHinz:
Mir erschließt sich der Sinn Deines Posts nicht...
Oh Gott, und Du willst Immobilienmakler sein...? :stupidOriginal von JeanHinz
Das sagt 123recht dazu.
>Renovierungskosten zurück fordern?
"Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dieseln und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre."
Schreiben der WG vor Abnahme der Wohnung:
"Weiter gehört zu einer ordnungsgemäßen Übergabe, dass Sie als Mieter folgende Schönheitsrepararuren fachgerecht durchführen oder durchführen lassen:
- das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken in weiß,
- das Streichen der Heiskörper einschließlich der Heizungsrohre mit Heizungslack,
sowie der Zimmertüren, der ohnungstür von innen und der Holzfußleisten." __________________
Jean P. Hinz
Immobilienmakler
Bruchhagen 38
31595 Steyerberg
Deutschland
05761 / 920 118
www.frc-immobilien.info
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Das heißt doch konkret, dass man, wenn man eine niedrige Miete vereinbart hat, weil der Mieter ja selbst Hand anlegt, am Ende eher noch was an den Mieter zu zahlen hat als wenn man eine höhere Miete verlangt hätte!?Original von RMHV
Für das Abwohnen von Mieterinvestitionen wird üblicherweise angenommen, dass ein Aufwand in Höhe einer Jahresmiete in 4 Jahren abgewohnt ist. Man wird also für jeden Einzelfall rechnen müssen...
D.h. man wird für seine "Kostenbeteiligung" auf dem Weg der geringen Miete bestraft? Das kann's doch auch nicht sein...
Wie gesagt, Immobilienmakler, kein Vermieter!
Ich will mich ja nicht selber schlecht machen, aber ich habe in Deutschland grade erst die Ausbildung abgeschlossen.
Ich bzw. wir sind eher die Ansprechpartner für Florida Immobilien.
Also sei nicht zu hart mit mir, habe bloß versucht einen Beitrag zu bringen und anderen VIELLEICHT damit zu helfen!
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