Wie seht Ihr das? folgender Fall meines Bruders, bin ehrlich überfragt, im Mietvertrag steht drin,
der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen, diese sind regelmäßig durchzuführen (Jahre nix eingetragen), Der Mieter hat beim Auszug die Wohnung, je nach Grad der Abnutzung, zu renovieren...
Dann wurde eine Individualvereinbarung neben den mietvertrag gemacht, wo drin steht, die Wohnung muss neu renoviert werden. Der Vormieter hätte die Wohnung auch wenn mieter und vormieter andere Absprachen getroffen haben, renovieren müssen. (wurde nämlich unrenoviert übernommen)
Was gilt nun? Endrenovierung ja? nein?
Die Individualvereinbarung dürfte doch nichtig sein, dort wurde keine Zeit, Grad der Abnutzung, oder sonst was vereinbart...
Nun hat er renoviert und der Vermieter meint, das reicht alles nicht, dort müssten handwerker beauftragt werden...

