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Weiß streichen bei Auszug?

Diskutiere Weiß streichen bei Auszug? im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Mann und ich haben vor in der nächsten Zeit ein Haus zu erwerben. Die derzeitige Wohnung würden wir dann kündigen. Jetzt teilte uns der ...

  1. Weiß streichen bei Auszug? #1

    Weiß streichen bei Auszug?

    Mein Mann und ich haben vor in der nächsten Zeit ein Haus zu erwerben.
    Die derzeitige Wohnung würden wir dann kündigen.

    Jetzt teilte uns der Vermieter mit, das wir bei Auszug alle Räume weiß gestrichen und sauber übergeben müssen.
    Sollten wir dem nicht nachkommen würde er die Arbeit in Auftrag geben und uns dann in Rechnung stellen.

    Auch nach langem Suchen im Mietvertrag konnte ich keinen Punkt finden der dies rechtlich absichert.
    Einzig ist im Mietvertrag geregelt das in regelmäßigen Abständen (3-5 Jahre nach Raum) renoviert werden muss.
    Dies haben wir vor 5 Monaten getan und die komplette Wohnung neu gestrichen. Allerdings nicht in weiß.

    Also, meine Frage ist jetzt:

    - Muss eine Wohnung zwangsläufig so gestrichen übergeben werden wie man sie übernommen hat?
    - Verweigern wir uns des streichens, kann uns das in Rechnung gestellt werden?
    - Welche Schäden kann uns der Vermieter zusprechen wenn bei Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt wurde?

    Danke für die Hilfe!

  2.   

    Weiß streichen bei Auszug?


  3. Weiß streichen bei Auszug? #2

    RE: Weiß streichen bei Auszug?

    Original von Grueneninny
    Einzig ist im Mietvertrag geregelt das in regelmäßigen Abständen (3-5 Jahre nach Raum) renoviert werden muss.
    Das dürften dann die sogenannten "starren Fristen" sein, die ungültig sind.

    Original von GrueneninnyDies haben wir vor 5 Monaten getan und die komplette Wohnung neu gestrichen. Allerdings nicht in weiß.
    Sondern in welcher Farbe ? Hintergrund der Frage : Es muß nicht zwingend in weiß gestrichen werden bei der Rückgabe (außer evtl., dies ist exakt so im Mietvertrag vereinbart), neutrale Farbtöne sind auch akzeptabel.Was noch neutral ist, wird man im Zweifel vor dem Richter ausdiskutieren müssen.

    Original von Grueneninny- Muss eine Wohnung zwangsläufig so gestrichen übergeben werden wie man sie übernommen hat?
    Wenn keine genauen Definitionen dazu im Mietvertrag stehen, wird wohl in etwa ein vergleichbarer Zustand bei der Rückgabe gefordert werden können wie bei der Übernahme.Wg. des Farbtones siehe oben.

    Original von Grueneninny- Verweigern wir uns des streichens, kann uns das in Rechnung gestellt werden?
    Wenn der Zustand mit dem beim Einzug vergleichbar ist normalerweise nicht.

    Original von Grueneninny- - Welche Schäden kann uns der Vermieter zusprechen wenn bei Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt wurde?
    Theoretisch alle Da keine Schäden bei der Übergabe festgehalten wurden, wird man davon ausgehen müssen, das die Wohnung Mangelfrei war.Nun vorhandene Mängel müssen also zwangsläufig vom Mieter verusacht worden sein.

    Schäden, die auf dem normalen Gebrauch zurückzuführen sind (z.b. leichte Kratzer im Parkett) müssen aber in der Regel nicht behoben werden.

    Was für Schäden gibt es denn eurer Meinung nach ?

  4. Weiß streichen bei Auszug? #3
    Okay, wegen der Farbe müssen wir dann wohl was tun.
    Weil neutral ist es jetzt nicht wirklich.
    Eher orange, dunkelrot und grasgrün.
    Das es schön aussieht hilft da wohl wenig *g

    Ich würde nicht sagen das es Schäden gibt.
    Die Vermieter sind nur etwas "seltsam" geworden.
    Man könnte auch sagen senil.
    Sie behaupten z.b. das die Schneeschüppe ihnen gehört.
    Ich kann aber anhand einer Quittung belegen das sie uns gehört.
    Weiter soll bei Einzug im Eingangsbereich eine Lampe gewesen sein.
    Diese habe ich allerdings dort noch nie gesehen!

    Danke für die schnelle Antwort!

  5. Weiß streichen bei Auszug? #4
    Original von Grueneninny
    Das es schön aussieht hilft da wohl wenig *g
    Ich fürchte, wenn der Vermieter wieder neutrale Wände haben möchte, wird das wohl so sein

    Original von Grueneninny
    Sie behaupten z.b. das die Schneeschüppe ihnen gehört.
    Ich kann aber anhand einer Quittung belegen das sie uns gehört.
    Weiter soll bei Einzug im Eingangsbereich eine Lampe gewesen sein.
    Diese habe ich allerdings dort noch nie gesehen!
    Na gut, das müßte man dann im Zweifelsfall einzeln ausdiskutieren.

    Wg. der Lampe z.B. müßte dann ja etwas dazu im Mietvertrag stehen, sonst wird der Vermieter wohl kaum irgendwas fordern können.

  6. Weiß streichen bei Auszug? #5
    Also nach so vielen Jahren würde ich wegen der Lampe und ner Schneeschippe kein Fass aufmachen.

    Dunkelrot und Grasgrün dazu gibt es schon Gerichtsurteile.

    Der Tenor ist immer "leicht gedeckte Töne, die an einen grossteil von Mietinteressenten zu vermieten sind".

    Bei einer starren Endrenovierungsklausel könntest du es darauf ankommen lassen, aber da würde ich einen Anwalt konsultieren.


  7. Weiß streichen bei Auszug? #6
    Das Problem ist halt das sie ein wenig auf Krawall gebürstet sind und wir leider erst später erfahren haben das unsere Vermieter mit jedem Mieter der ausgezogen ist vor Gericht gegangen ist.
    Und das waren einige in den letzten Jahren weil die Wohndauer hier noch nie sehr lang war. Sagen wir mal im Durchschnitt drei Jahre.

    Das uns dies nun auch passiet wollen wir natürlich möglichst vermeiden und gütlich aus der Sache raus kommen.
    Wird allerdings schon allein wegen der zwei eingebauten Katzenklappen schwierig wo sie das einverstädnis für eine im nachhinein zurück gezogen haben...
    Leider wurde auch hier nichts schriftlich festgehalten

  8. Weiß streichen bei Auszug? #7
    Original von Grueneninny
    Das uns dies nun auch passiet wollen wir natürlich möglichst vermeiden und gütlich aus der Sache raus kommen.
    Das wird wohl bei derartigen Problem-Vermietern nur klappen, wenn man alles genau so herrichtet, wie die es gerne hätten.Und ob dieser Wunsch rechtlich korrekt und für euch wirtschaftlich erträglichl wäre, ist die Frage.

  9. Weiß streichen bei Auszug? #8
    Hallo,

    gibt es bereits einen Nachmieter? Vielleicht kann man sich mit dem wegen der Wandfarbe einigen.
    Bringt ja nix, wenn ihr die grüne Wand weiß überquastet, und der Nachmieter die weiße Farbe wieder grasgrün übermalt

  10. Weiß streichen bei Auszug? #9
    Gibt noch keine Nachmieter und ich weiß auch nicht ob ich das mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, diese Wohnung jemand ans Herz zu legen.
    Allerdings stimmt das schon.
    So hatten wir uns beim letzten Umzug auch geeinigt.
    Die Nachmieter dürfen unsere letzten zwei Wochen des Montas schon zum Umziehen nutzen und wir lassen die Wände dafür so wie sie sind.
    Da kann der Vermieter ja eigentlich nichts gegen sagen...

  11. Weiß streichen bei Auszug? #10
    Da kann der Vermieter ja eigentlich nichts gegen sagen...
    Doch, theoretisch schon.

  12. Weiß streichen bei Auszug? #11
    Oje, ich sehe da schon eine Menge Ärger ins Haus stehen.

    Habe vorsorglich gestern schon mal geschaut was eine neue Kellertür kosten würde

    Naja, dann streichen wir die Wohnung noch...

    Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund?
    Sind die dabei vielleicht eine Hilfe?

  13. Weiß streichen bei Auszug? #12
    Naja, dann streichen wir die Wohnung noch...

    Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund?
    Sind die dabei vielleicht eine Hilfe?
    Die werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Streichen ausrücken oder einen entspr. Handwerker bezahlen.

  14. Weiß streichen bei Auszug? #13
    ... wirklich lustig!

    So war das ja nu nicht gemeint!
    Dachte da eher an Anwalt und so.
    Sollten sie wirklich gegen uns klagen oder einen Anwalt einschalten bin ich ehrlich gesagt etwas überfordert weil ich mich da so gar nicht auskenne und auch noch nie mit so Leuten zu tun hatte, geschweige denn vor Gericht war.

  15. Weiß streichen bei Auszug? #14
    Warum sollten "die" klagen? Wegen den bunten Wänden?
    Dazu fällt mir als allererstes die einfachste Möglichkeit ein, um das zu verhindern: Streicht die Wände vertragsgemäß in gedeckten Farbtönen, vorzugsweise weiß.

  16. Weiß streichen bei Auszug? #15
    Warum die klagen sollten?
    Keine Ahnung!
    Vielleicht weil sie es so gerne machen und es bei den vorherigen Mietern auch gemacht haben.
    Weil angeblich Lampen verschwunden sind, Schüppen etc.
    Absprachen zurückgenommen werden, es kein Übergabeprotokoll gibt, keine Kaution.

    Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken um ungelegte Eier.
    Fest steht, wir werden die Wohnung so übergeben wie wir sie bekommen haben.
    Bei den Katzenklappen lasse ich es mal drauf ankommen.
    Denn normal wurde uns der Einbau ja mündlich genemigt.

  17. Weiß streichen bei Auszug? #16
    Original von Grueneninny
    Warum die klagen sollten?
    Keine Ahnung!
    Vielleicht weil sie es so gerne machen und es bei den vorherigen Mietern auch gemacht haben.
    Naja, klagen nur aus Spass machen eigentlich die wenigsten, irgendwas wird man ja mit einer Klage bezwecken wollen, in der Regel geht es um Schuldfeststellung und Kostenübernahmen.

    Original von GrueneninnyWeil angeblich Lampen verschwunden sind, Schüppen etc.
    Absprachen zurückgenommen werden, es kein Übergabeprotokoll gibt, keine Kaution.
    - Lampen und Schüppen : Wenn es nicht schriftlich vereinbart wurde, haben die nachzuweisen, das das Vorhanden war.

    - zurückgenommenen Absprachen : Da müßt ihr Nachweisen, das da etwas abgesprochen war.

    - kein Übergabeprotokoll : Das selber ist kein rechtliches Problem, nur müßt ihr nun höchstwahrscheinlich bei Schäden nachweisen, das sie nicht durch euch verursacht wurden

    - keine Kaution : Wurde keine Vereinbart oder habt ihr einfach keine gezahlt ? Wenn ersteres zutrifft, ist das kein Problem, der Vermieter muß ja keine Kaution nehmen.

    Original von GrueneninnyBei den Katzenklappen lasse ich es mal drauf ankommen.
    Denn normal wurde uns der Einbau ja mündlich genemigt.
    Auch da seit ihr wieder in der Beweispflicht.

    Deswegen sollte man auch alles, was man vereinbart schriftlich fixieren.

  18. Weiß streichen bei Auszug? #17
    Original von Grueneninny
    Bei den Katzenklappen lasse ich es mal drauf ankommen.
    Denn normal wurde uns der Einbau ja mündlich genemigt.
    dass euch der einbau genehmigt wurde, heisst nicht dass ihr nicht wieder rückbauen müsst. das kann der vermieter jederzeit verlangen.

    ich würde das in jedem falle auch tun, denn wie du's drehst und wendest, katzenklappen sind IMMER eine kältebrücke. ich würde als nachmieter keine drin haben wollen, es sei denn ich bin selbst katzenhalter.

  19. Weiß streichen bei Auszug? #18
    So ist es nu...

    Wir werden noch diesen Monat kündigen damit der Terror ein Ende hat.
    Heute waren die Vermeiter da, sind auf den Dachboden und haben unsere Sachen durchwühlt und "Beweisfotos" gemacht.
    Mit Zeugen ... der mir Recht gegeben hat...

    Naja, das war dann wohl anders gedacht *g

    Wir haben uns jetzt dazu entschlossen mit so wenig ärger wie möglich hier zu verschwinden.
    Zu aller erst eine ordnungsgemäße Kündigung mit Einschreiben/Rückschein.
    Dann werden wir einen Übergabetermin mit Zeugen vereinbaren.
    Des weiteren den Mietvertrag von einen Anwalt überprüfen lassen, wie wir die Wohnung nun laut Mietvertag zu verlassen haben.
    Nicht das wir da was falsch machen!

    Mit den Katzenklappen müssen wir uns mal was einfallen lassen.
    Wir werden sie auf jeden Fall entfernen und irgentwie rückbauen...
    Wie sich das nun verhält muss ich noch schauen.

    Geht es da drum das die Türen wieder dicht sind, oder müssen wir evtl. zwei neue Kellertüren kaufen?

    Für den Flur, wo noch nie eine Lampe war, werde ich noch eine besorgen.
    Nicht das sie uns hinterher noch unterstellen wir hätten sie geklaut!
    Ich hoffe dann kommen wir ohne Anwalt hier raus!

  20. Weiß streichen bei Auszug? #19
    Original von Grueneninny
    Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund?
    Sind die dabei vielleicht eine Hilfe?
    die können dir schon helfen, in dem sie dir die rechtslage erklären.
    wie es aber tatsächlich im falle eines prozesses ausgehen würde, das können die dir auch nicht sagen.
    einen anwalt bekommst du von ihnen nur bezahlt, wenn du schon eine gewisse zeit (früher warns drei monate) mitglied bist und der "schadensfall" nicht schon vorher eingetreten ist. mit anderen worten: wenn du jetzt erst mitglied wirst, werden sie dir keinen anwalt bezahlen sondern dir nur informativ zur seite stehen (wobei die "informationen" vom mieterschutzbund schon auch mal gewaltig daneben liegen können).

    Original von Grueneninny
    Zu aller erst eine ordnungsgemäße Kündigung mit Einschreiben/Rückschein.
    bringt im zweifel garnichts. oder wie willst du beweisen dass in dem umschlag auch wirklich das fragliche schreiben war und nicht nur ein urlaubsfoto?
    besser ist da immernoch die persönliche übergabe (mit neutralen zeugen).
    oder die ganz offizielle variante per gerichtsboten.

    Original von Grueneninny
    Dann werden wir einen Übergabetermin mit Zeugen vereinbaren.
    wäre aber schon sinnvoll wenn da auch noch der vermieter dabei wäre *hinweis*.
    und nicht vergessen die zeugen mit unterschreiben zu lassen - auch die des vermieters!
    ausserdem: wer als zeuge taugt und wer nicht ist dir hoffentlich klar?

    Original von Grueneninny
    Mit den Katzenklappen müssen wir uns mal was einfallen lassen.
    [...]
    Geht es da drum das die Türen wieder dicht sind, oder müssen wir evtl. zwei neue Kellertüren kaufen?
    höchstwahrscheinlich werdet ihr zwei neue kellertüren kaufen und einbauen müssen.
    immerhin habt ihr die türen ja ohne löcher angemietet, sie jetzt mit (auch noch so kunstvoll geflicktem) loch zurückgeben zu wollen wird der vermieter sicher nicht akzeptieren.

    Original von Grueneninny
    Ich hoffe dann kommen wir ohne Anwalt hier raus!
    rauskommen ist sicherlich das kleinste problem.

  21. Weiß streichen bei Auszug? #20
    @lostcontrol

    Du machst mir ja jetzt Hoffnung!

    Bei dir hört sich das alles gar nicht so gut für mich an...

    Immer heißt es, der Vermieter hat meistens die schlechten Karten und die bösen Mieter...
    In meinem Fall hört sich das eher nach dem Gegenteil an.
    :motzki


Weiß streichen bei Auszug?

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