Renovierung neues Mietrecht

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  1. Renovierung neues Mietrecht #1

    Renovierung neues Mietrecht

    Mieter zieht bald aus und will nicht renovieren ,laut Mietvertrag steht Besen rein übergeben.

    Er meint laut dem neuen Mietrecht muss er nicht renovieren. Wenn es nicht im Mietvertrag steht.

    Wo ich damals vor 6 Jahren die Wohnung vermietet war sie auch nicht renoviert.
    Sie war aber komplett in Weiß mit Rauhfaser.

    Folgendes Problem:
    Wohnzimmer und Kinderzimmer : wurde Rauhfaser entfernt und Vlies Tapete angebracht die nicht so schön ist. Kann ich vom Mieter verlagen das er Vlies Tapete entfernt und Rauhfaser tapeziert.

    Ein Zimmer ist komplett in Rot gestrichen, kann ich verlangen das er das Zimmer wieder in weiß streicht?

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  2. Renovierung neues Mietrecht #2

    RE: Renovierung neues Mietrecht

    Original von Cedric_4
    Er meint laut dem neuen Mietrecht muss er nicht renovieren. Wenn es nicht im Mietvertrag steht.
    Das tirfft zu...

    Original von Cedric_4
    Wohnzimmer und Kinderzimmer : wurde Rauhfaser entfernt und Vlies Tapete angebracht die nicht so schön ist. Kann ich vom Mieter verlagen das er Vlies Tapete entfernt und Rauhfaser tapeziert.
    Das die Tapete "nicht so schön" ist, begründet keinen Anspruch auf eine Neutapezierung.

    Original von Cedric_4
    Ein Zimmer ist komplett in Rot gestrichen, kann ich verlangen das er das Zimmer wieder in weiß streicht?
    Hier könnte es einen Rückbauanspruch geben wegen extremer Farbgestaltung.

  3. Renovierung neues Mietrecht #3
    Er meint laut dem neuen Mietrecht muss er nicht renovieren. Wenn es nicht im Mietvertrag steht.
    Das hat mit altem oder neuen Mietrecht nichts zu tun. Soweit ich weiss mussten Mieter nie renovieren, wenn es nicht vertraglich so vereinbart war. Es gibt nur immer neue Rechtssprechungen darüber, ob gewisse Klauseln wirksam oder unwirksam sind.
    Aber was hast du denn für einen Mietvertrag, wenn darin gar nichts über die Schönheitsreparaturen steht?

  4. Renovierung neues Mietrecht #4
    ich würde auch sagen, wenn das nicht im mietvertrag steht, dass beim auszuge der mieter die wohnung renovieren soll...dann muss er das auch nicht machen..ich meine..es gilt nur das was schriftlich festgehalten wurde...

  5. Renovierung neues Mietrecht #5
    es gilt nur das was schriftlich festgehalten wurde
    Hallo Schnucki,

    das stimmt nicht.

    Gruß,
    Christian

  6. Renovierung neues Mietrecht #6
    Er muß nicht renovieren, aber sauber hinterlassen.

  7. Renovierung neues Mietrecht #7
    Hallo villa66,

    unter Berücksichtigung des bisher hier geschriebenen ...

    laut Mietvertrag steht Besen rein übergeben
    ... stimmt deine Aussage so nicht.

    Der Mieter muss die Mietsache nicht sauber hinterlassen, es genügt, wenn er sie besenrein hinterlässt.

    (Ich gehe davon aus, daß es keine weiteren als die hier erwähnten Vertragsdetails (die keinesfalls schriftlich sein müssen!) gibt).

  8. Renovierung neues Mietrecht #8
    Es tut mir leid das ich dir das jetzt sag, aber der Mieter MUSS die Wohnung, sofern er sie nicht mit absicht beschädigt hat, nicht renovieren, sofern es nirgends abgemacht wurde. Ich glaube mich daran zu errinern, dass das vor ein paar Jahren mal so war, es doch geändert wurde. Evtl. hättest du dich vorher schlau machen sollen und dann was aufsetzen können. Die Gründe für eine neue Tapete reichen leider auch nicht aus. Ist sonst noch irgendwas verändert? An deiner Stelle würd ich mal nen RA fragen obs da nicht iwas gibt das man sich einigen kann. Rechtsanwalt Mietrecht kann ich dir z.b. empfehlen, sofern ich weiß, ist das erste Gespräch kostenlos. Wie sieht es denn aus mit dem Verhätlnis zu diesem Mieter? Gut oder eher Schlecht? Man hat von vorne rein schon schlechte Karten wenn man sich nicht besonders gut verstanden hat. Hat er denn die Wohnung wenigstens sauber gemacht?

    Lieben Gruss

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