sind das Beschädigungen?

Diskutiere sind das Beschädigungen? im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, auf wunsch meiner Freundin, bin ich mit in Ihre ehemalige Wohnung. Dort war ein Treffen mit Ihrem Vermieter zu nochmaligen Wohnungsabnahme. Was sich dann ...


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  1. sind das Beschädigungen? #1

    sind das Beschädigungen?

    Hallo,
    auf wunsch meiner Freundin, bin ich mit in Ihre ehemalige Wohnung. Dort war ein Treffen mit Ihrem Vermieter zu nochmaligen Wohnungsabnahme.
    Was sich dann dort ereignete hab ich so noch nicht erlebt.
    Ein völlig kolerischer und agressiver Vermieter, der auch noch nicht mal in der lage war ruhig zu sprechen.
    Meine Freundin wohnte dort drei Jahre und hat in dieser Wohnung nicht geraucht.
    Der vermieter zeigte "beschädigungen" an den Wänden die er beseitigt haben will.
    Diese " Beschädigungen" sind leichte verdunkelungen wo mal der Schrank stand oder eine Komode. Ein von Ihm bestellten Maler hat nur an diesen Stellen mit Farbe drüber gepinselt, das das ziemlich sch.. aussieht ist klar. Nun will der Vermieter das meine Freundin aufgrund der "Beschädigung" die Wände streicht. Ferner sollte Sie im Flur eine eingerissene Tapete ersetzen, dieser "Schaden befand sich ein Durchgang.
    Jetzt stellte sich aber raus das ein Handwerker an dieser Stelle (Durchgang) schon angefangen hat einen Rahmen, für eine Tür, einzusetzen.
    Nun meine Frage ist das so ok?

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  2. sind das Beschädigungen? #2

    RE: sind das Beschädigungen?

    Eine eingerissene Tapete ist ein Beschädigung, welche der Vermieter in Rechnung stellen kann, bzw. vom Mieter verlangen kann, dass dies ausgebessert wird.
    Was der Vermieter danach vor hat und evtl. das Haus abreissen lassen will, ist meiner Meinung nach unerheblich.

    Wenn man lediglich etwas dunkle Ränder an den Wänden sieht, wo vorher ein Schrank o. ä. stand, dann gehe ich von normaler Abnutzung aus, die der Vermieter selbst wieder instand setzen muss, es sei denn, er hat die Schönheitsreparaturen rechtssicher im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt.
    Ob eine solche (durchaus übliche) Klausel jedoch rechssicher ist, kommt auf den genauen Wortlaut an.
    Bitte stell doch den Absatz des Mietvertrags hier ein, falls Du nicht sicher bist.

  3. sind das Beschädigungen? #3
    Hallo,

    ob das so okay ist, wird sich bestimmt beantworten lassen, wenn man mal in den Mietvertrag guckt ;-)
    Dort steht idR drin, wie die Wohnung zurückzugeben ist.

    Falls die Wohnung renoviert zurückzugeben ist, kann dem Mieter sch***egal sein, ob der Vermieter einen Tag später das Haus abreißt.
    So etwas wirft natürlich kein gutes Licht auf einen Vermieter, er wäre aber dennoch im Recht.

  4. sind das Beschädigungen? #4
    Ein von Ihm bestellten Maler hat nur an diesen Stellen mit Farbe drüber gepinselt, das das ziemlich sch.. aussieht ist klar.
    Welcher VM kommt denn auf die Idee einen Maler zu bestellen um ein paar dunkle Stellen auszubessern? Rumpfuschen kann man doch auch selber.

    Ansonsten kommt es drauf an ob die Schönheitsreparaturklauseln gültig sind oder nicht. Oft enthalten Mietverträge die Abgeltungsklauseln, wenn offiziell noch keine Schönheitsreparaturen fällig sind. Das bedeutet, dass der Mieter einen prozentuellen Anteil eines Kostenvoranschlags eines Malerfachgeschäfts trägt, wenn die Frist für die Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen ist. Selber zu streichen kommt aber meist billiger, als auch nur einen prozentualen Anteil eines Malerfachgeschäfts zu zahlen. Sind also die Klauseln gültig würde ich streichen.

    Ferner sollte Sie im Flur eine eingerissene Tapete ersetzen, dieser "Schaden befand sich ein Durchgang. Jetzt stellte sich aber raus das ein Handwerker an dieser Stelle (Durchgang) schon angefangen hat einen Rahmen, für eine Tür, einzusetzen.
    Versteh ich das richtig, dass hier die Tapete an einer Stelle ersetzt werden soll, die später gar nicht mehr existieren wird, weil dort ein Durchgang entsteht?
    Das ist zwar völlig schwachsinnig, aber korrekt. Der Mieter schuldet selbst dann Schönheitsreparaturen, wenn das Haus danach kernsaniert werden soll.
    Kann das sein, dass deine Freundin den Vermieter irgendwann mal ziemlich verärgert hat? Für mich klingt das so.

  5. sind das Beschädigungen? #5
    Der Kathi möchte ich mich da anschliessen. Auch mir kommt es doch reichlich seltsam vor, dass der VM noch während der Mietzeit in der Mieterwohnung durch einen Handwerker vom VM später als Beschädigungen bezeichnete Tätigkeiten zulässt.
    Dafür gäbe es von mir keinen Cent, eher Mietminderung.

  6. sind das Beschädigungen? #6
    Also, wenn im Mietvertrag geregt ist, dass die Wohnung reniviert zu übergeben ist, dann ist die Forderung des Vermieters absolut gerechtfertigt.

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