Ebenfalls - defekter Geschirrspüler

Diskutiere Ebenfalls - defekter Geschirrspüler im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, auch ich habe ein Problem mit einen ehemaligen Mieter! Ich habe vor kurzem eine Wohnung vermietet, bis mich der Mieter benachrichtigte, er werde ausziehen, ...


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  1. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #1

    Ebenfalls - defekter Geschirrspüler

    Hallo, auch ich habe ein Problem mit einen ehemaligen Mieter!
    Ich habe vor kurzem eine Wohnung vermietet, bis mich der Mieter benachrichtigte, er werde ausziehen, da er etwas anderes gefunden habe.

    Nun ja, er sagte, er habe es sehr eilig, er wolle die Abrechnung + Kaution zurück.
    Wir überprüften gemeinsam die Wohnung und sie schien in einen akzeptablen Zustand.

    Ein neuer Mieter war gefunden und dieser berichtete, dass der Geschirrspüler defekt sei und zusätzlich stark verschmutzt ist. Das war dann auch der Fall.

    Als ich den alten Mieter via E-Mail zu einer Stellungnahme bat (weil die neue Adresse hab ich nicht), sagte dieser, der Geschirrspühler wäre zu seiner Zeit funktionstüchtig gewesen, er werde keinen einzigen Cent bezahlen, er wolle keine Diskussion !
    Fakt ist, dass der Mängel (Geschirrspüler nicht mehr reparaturfähig)definitiv vom Mieter verursacht worden ist, da ja in der Zwischenzeit niemand in der Wohnung war.
    Möglicherweise handelt es sich um einen verschwiegenen Mängel seitens des Mieters!
    Wenn ja, dann wurde meine Gutmütigkeit leider eiskalt ausgenutzt !

    Die Frage ist nun, was kann ich da jetzt machen ? Ein neuer Geschirrspüler ist nicht gerade günstig !

    Ich denke, einen Anwalt einzuschalten wäre eine teure Angelegenheit, daher nicht optimal !

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  2. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #2

    RE: Ebenfalls - defekter Geschirrspüler

    Ich hoffe doch, Du hast die Kaution noch nicht ausgezahlt?
    Die Abrechnung wirst Du wohl auch noch nicht gemacht haben, oder?

    Zieh ihm dann doch einfach die fehlenden Beträge von der Kaution ab. Denk aber dran: beim Geschirrspüler nur den Zeitwert anzusetzen.
    Woher weißt Du eigentlich, dass der Mieter für den Defekt verantwortlich ist?

  3. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #3
    die kaution habe ich ihm schon ausbezahlt - war ein grosser fehler

    2) naja als er eingezogen ist, war der GS funktionstüchtig !

  4. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #4

    RE: Ebenfalls - defekter Geschirrspüler

    Hallo Stefan,

    ich denke, hier wirst Du Lehrgeld bezahlen müssen. Ohne RA wirst Du nicht weiter kommen. Du kannst natürlich probieren, Deinem Exmieter die Kosten in Rechnung zu stellen, aber so wie Du die Sache schilderst, wird der Ex nicht zahlen. Hake die Sache ab. Ist mit Sicherheit keine optimale aber ich denke zumindest die kostengünstigste Lösung.

  5. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #5
    ja, trotzdem danke für die antworten

  6. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #6
    Die Frage ist halt, ob es im Endeffekt überhaupt was gebracht hätte, wenn Stefan die Kaution noch hätte. Klar hätte er sie einbehalten können, aber im Zweifelsfall hätte er dem Mieter nachweisen müssen, dass der Defekt durch übermässige Verdreckung/Verkalkung entstanden ist. Sonst wär das sowieso Vermietersache.

  7. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #7
    Die alleinige Tatsache, dass der Geschirrspüler zu Mietbeginn funktioniert hat und zu Mietende nicht mehr rechtfertigt keinesfalls eine solche Aussage, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist.

  8. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #8
    barney, meinst du, es wäre ein gutachten erforderlich von einen fachmann, der sagt wie der schaden entstanden ist bzw. ob der mieter eventuell für den schaden verantwortlich ist, indem er zB zuviel Pulver verwendet hat !mfg

  9. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #9
    Ich würde da gar kein Aufheben mehr machen.
    Alles mögliche, was veranstaltet wird, geht über den Preis für einen neuen Geschirrspüler hinaus.

  10. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #10
    Tja ich glaube so etwas nennt man dann Pech gehabt. Nun weist du, dass du alle elektrischen Geräte vorher auf die Richtigkeit ihrer Funktion prüfen musst. Allerdings kannst du im Nachhinein auch nicht mehr dem Mieter den Geschirrspüler in Rechnung stellen, da er ja ebenso behaupten kann, dass er nach seinem Auszug kaputt gegangen sei, da ihr ja zusammen alles geprüft habt.
    Außerdem kann es sich ja auch um einen technischen Defekt oder Ähnlichem handeln, was dem Mieter nicht angehangen werden kann. Wie sieht es denn mit einer eventuellen Garantieleistung aus? Wie alt ist denn das Gerät?

  11. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #11
    der geschirrspüler ist 12 jahre alt ,

  12. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #12
    Gut, es mag meine persönliche Meinung sein, aber nach 12 Jahren würde ich bei einer Weitervermietung, schon mit einem neuen Geschirrspüler kalkulieren.

  13. Ebenfalls - defekter Geschirrspüler #13
    ja irgendwie schon ! aber war ein miele gerät !

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