Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug

Diskutiere Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, in einem halben Jahr steht unser Auszug an, vorher soll unsere Miet-Wohnung (DG) noch den Eigentümer wechseln. Also haben wir im Rahmen der Wohnungsbesichtigungen ...


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  1. Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug #1

    Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug

    Hallo,
    in einem halben Jahr steht unser Auszug an, vorher soll unsere Miet-Wohnung (DG) noch den Eigentümer wechseln.

    Also haben wir im Rahmen der Wohnungsbesichtigungen bereits auf die Schäden der Wohnung hingewiesen, damit wir nicht beim Auszug für irgendwas davon haftbar gemacht werden und die Käufer einen entsprechenden Preisnachlass kriegen.

    Unter anderem gibt es in nahezu jedem Raum Setzrisse (wg. Dachstuhl), die erst nach unserem Auszug beseitigt werden sollen. Nun frage ich mich, wie es dann bezüglich meiner Streichpflicht nach Auszug aussieht. Wenn in jedem Zimmer zumindest eine Wand repariert und neu tapeziert werden muß, muß ich dann das übrige Zimmer respektive auch diese Wand nach der Reparatur streichen?
    Oder bin ich dann aus der Nummer komplett raus und es ist Aufgabe des Vermieters?

    :zaunpfahl:

    Ähnlich ist der Fall wohl gelagert, wenn die Tapete zu oft übergestrichen wurde und der Vermieter neu tapezieren muß, wenn ich ausgezogen bin. Würde ich dann für das Streichen noch mal herangezogen werden (aktiv bzw. finanziell??).



    Vielen Dank für Eure Antworten, ich freue mich drauf...

    Thx Bulsara

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  2. Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug #2

    RE: Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug

    Wenn in Euren Mietvertrag eine gültige Klausel für Schönheitsreparaturen bei Auszug vereinbart wurde, werdet Ihr wohl nicht umher kommen, diese auch zu erfüllen.
    Redet einfach mal mit dem neuen Eigentümer, evtl. findet ihr einen Kompromiß?

    Wenn er allerdings darauf besteht, ist es unerheblich, ob er die Räume noch 13 mal anstreicht oder das Dach ganz abreißt, weil ihm eine Dachterasse sowieso viel besser gefällt.

  3. Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug #3
    danke für die schnelle Antwort.

    Ganz klar wird es mir daraus aber noch nicht. Wenn der neue Eigentümer die Wohnung selber bewohnen möchte und die Setzrisse nach unserem Auszug beseitig und neu tapeziert, kann er immer noch auf uns zwecks Anstrich zurückgreifen, weil wir lt. Mietvertrag zum streichen verpflichtet sind?

    Natürlich werde ich mit dem neuen Eigentümer eine Lösung finden, aber wollte schon mal fragen, wie es eigentlich richtig ist...

    Vielleicht gibt es ja noch andere Meinungen... :-))

  4. Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug #4
    Da vermutlich im Vertrag von Renovierung bei Auszug die Rede ist, wird Dich niemand dazu verpflichten können sagen wir 2 Monate nach Auszug nochmal in die Wohnung zu kommen und zu streichen.
    Die Renovierung muss bei Wohnungsübergabe schon geschehen sein oder nötige Reparaturen werden dort festgelegt, um diese zeitnah zu erfüllen. Sollte dies (von Dir verschuldet) nicht so sein, kann der Vermieter Dich nochmals dazu auffordern oder diese Arbeiten einer Firma überlassen und Dir ich Rechnung stellen.

  5. Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug #5
    Da hat Barney schon recht. Wenn ein Mieter vertraglich wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, dann muss er diese selbst dann durchführen, wenn danach das komplette Haus abgerissen wird. Völliger Schwachsinn, aber rechtlich in Ordnung.
    In der Praxis wird man sich aber wohl meist drauf einigen, dass der Mieter nichts mehr machen muss.

  6. Streichpflicht für Mieter nach Beheben von Setzrissen durch Vermieter nach Auszug #6
    supi, ich danke euch schon mal!!

    Mal sehen, was daraus wird ;-)

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