Vorvertrag wirksam?

Diskutiere Vorvertrag wirksam? im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Zusammen, wir haben ein Problem, wir haben im März eine Wohnung besichtigt, und haben uns von der schönen großen Balkon blenden lassen. Wir haben ...


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  1. Vorvertrag wirksam? #1

    Vorvertrag wirksam?

    Hallo Zusammen,

    wir haben ein Problem, wir haben im März eine Wohnung besichtigt, und haben uns von der schönen großen Balkon blenden lassen. Wir haben einen Vorvertrag unterschrieben, in dem wir uns verpflichten, die Wohnung zum 01.07.2011 zur Miete von 770€ mieten.
    Jetzt haben wir gestern unsere Nachmieterin der aktuellen Wohnung getroffen, und die Dame hat reinzufällig vor einem Jahr in der Wohnung die wir mieten möchten gewohnt, und uns dringend abgeraten. Hinzu kommt, das der Vermieter uns angelogen hat, denn die haben gesagt die haben die Wohnung noch nie vermietet. Das Badezimmer ohne Fenster hat nicht mal eine Lüftung, auf dem Balkon läuft das Wasser nicht ab wenn es regnet, und so weiter und so weiter. Hinzu kommt das der Vermieter sich damals schon bei ihr geweigert hat die Schäden zu beheben.

    Wir haben jetzt entschieden, das wir gar nicht erst da einziehen wollen. Denn ich habe keine Lust mich dann in geraumer Zeit bei irgendwelchen Sendungen wegen Nachbarschaftsstreiterein zu finden (Vermieter würde unter uns wohnen).

    Also einen Mietvertrag haben wir noch nicht unterschrieben.

    Wie komme ich da wieder raus?
    Muss ich den Mietvertrag unterschrieben, wenn ich bei der Wohnungsübergabe die ganzen Mängel aufführe, und die erst behoben haben möchte bevor ich wenn überhaupt einziehe?
    Ist das überhaupt zulässig das ein Bad ohne Fenster nicht mal eine Lüftung hat?

    Würde mich sehr über Hilfe freuen.
    Vielen Dank im vorraus.

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  2. Vorvertrag wirksam? #2
    ob so ein vertrag gültig ist weis ich jetzt nicht. im gewerbebereich gibts sowas auch, sog. "letter of intent". die dinger sind im notfall nichts wert. da das gewerberecht mehr vereinbarungen zulässt und sowas dennoch sehr leicht abgeschmettert wird von den gerichten, frage ich mich ob das im privaten bereich überhaupt zulässig ist ?!

    grundsätzlich kann man von jedem vertrag zurücktreten, ggf. muss man den anderen partner entschädigen.

    ihr habt ja die erklärung aufgrund bestimmter voraussetzungen, informationen etc. abgegeben. jetzt habt ihr rausbekommen, dass euch informationen verschwiegen worden sind (habt ja eine zeugin). jetzt ist die frage, ob ihr wenn ihr denn die infos schon früher gehabt hättet auch eingezogen wäret - ich tippe mal auf nein.
    trettet von dem vertrag zurück, wenn ihr die wohnung nicht haben wollt. wenn der vermieter aber auf seinen anderen vertrag pocht, dann werft ihm halt mal die aussagen der vormieterin an den kopf und fragt ihn warum er die sachen bewusst verschweigt.

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