Rücktritt vom Mietvertrag

Diskutiere Rücktritt vom Mietvertrag im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Bruder und seine Freundin haben vor knapp 3 Wochen einen Mietvertrag für eine zweieinhalb Zimmer-Wohnung unterschrieben. Nun haben sie sich relativ "spontan" getrennt. Er ...


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  1. Rücktritt vom Mietvertrag #1

    Rücktritt vom Mietvertrag

    Mein Bruder und seine Freundin haben vor knapp 3 Wochen einen Mietvertrag für eine zweieinhalb Zimmer-Wohnung unterschrieben. Nun haben sie sich relativ "spontan" getrennt. Er hat nun schon dem Vermieter telefonisch Bescheid gegeben, ihn über die Situation aufgeklärt und dass der Umzug nun nicht wahrgenommen werden kann. Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen, war, dass ein Pärchen einzieht. Diese Voraussetzung ist ja nun nicht mehr gegeben. Bisher hat mein Bruder noch keine schriftliche Kündigung verfasst. Muss dies noch geschehen?
    Zudem kam gestern eine Forderung vom Vermieter an über den Betrag für die nächsten zwei Monatsmieten, da er nun ab 1.9. einen neuen Mieter gefunden hat.

    Nun meine Frage: Ist das rein rechtlich alles in Ordnung? Ist die Forderung angebracht? Hätte er noch schriftlich kündigen sollen und ggfs. eine Kündigungsfrist einhalten?
    Im Mietvertrag ist zu diesem Fall nichts vermerkt.

    Danke für jede Hilfe!

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  2. Rücktritt vom Mietvertrag #2
    Hallo Mäxx

    in aller Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Schaue nochmals im Mietvertrag nach. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dort nichts zur Kündigung/Kündigungfrist vermerkt ist.

    Zieht dein Bruder nun vorher aus/oder erst gar nicht ein, muss er dennoch bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist für die Miete aufkommen.

    Zur Absicherung sollte Dein Bruder eine Kündigung verfassen. Falls der Mietvertrag mit dem Nachmieter im Sept. doch noch platzt, könnte sich der Vermieter auf den Standpunkt stellen, mit Deinem Bruder einen bestehenden Mietvertrag zu haben. Des weiteren fordert auch § 568 BGB (1): "Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form."

    Ich hoffe Deine Fragen soweit beantwortet zu haben.

    Viele Grüße


    _______________________________
    keine Rechtsberatung

    Mietoptimierungs-Unternehmergesellschaft Mieter suchen und finden

  3. Rücktritt vom Mietvertrag #3
    hach, immer wieder schön.

    Zwei offenbar volljährige und geschäftsfähige Menschen unterschreiben einen Vertrag und gehen damit Verpflichtungen ein, die sich aus dem Gesetz und diesem Vertrag ergeben.

    Nun ändert sich irgendetwas und man meint, der Vertrag könnte durch ein Telefonat aufgelöst werden oder man könnte zurücktreten oder wie auch immer. Dem ist aber nicht so.

    Es gibt Kündigungsfristen, die betragen i.A. drei Monate. Die Schriftform ist normalerweise unabdingbar, da der Vertrag ja schriftlich geschlossen wurde, also ist er auch schriftlich zu kündigen und zwar von beiden Mietern.

    Der Vermieter kann darauf bestehen, daß die Miete gezahlt wird, bis das Vertragsverhältnis ordentlich beendet ist. Alles dazwischen ist Verhandlungssache.

    Christian Martens

  4. Rücktritt vom Mietvertrag #4
    Zitat Zitat von Stephan S Beitrag anzeigen
    Zieht dein Bruder nun vorher aus/oder erst gar nicht ein, muss er dennoch bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist für die Miete aufkommen.

    Zur Absicherung sollte Dein Bruder eine Kündigung verfassen.
    Irrtum, auch die 'ehemals' beteiligte Dame muß für die Miete aufkommen, im Zweifelsfalle sogar für die gesamte Miete.
    Und die Kündigung MUSS erfolgen und zwar von allen beteiligten Mietern und schriftlich (aber formlos).

    Christian Martens

  5. Rücktritt vom Mietvertrag #5
    Spielt es dabei eine Rolle, dass mein Bruder laut Vertrag als Hauptmieter erscheint?
    (Falls sich die Ex-freundin etwas dumm anstellen würde zwecks der Zahlung dieser geforderten Monatsmieten...)

    Jup, echt ein Theater, wenn man das manchmal vorher wüsste!^^

  6. Rücktritt vom Mietvertrag #6
    Unregistriert
    "Spielt es dabei eine Rolle, dass mein Bruder laut Vertrag als Hauptmieter erscheint?
    (Falls sich die Ex-freundin etwas dumm anstellen würde zwecks der Zahlung dieser geforderten Monatsmieten...)"

    haben beiden den vertrag unterschrieben? dann sind beide hauptmieter.
    ich habe noch nie einen mietvertrag gesehen in dem was von "hauptmieter" und "nebenmieter" drin steht.

  7. Rücktritt vom Mietvertrag #7
    Noch mal dusel gehabt, da der Vermieter schriftlich mitteilt er habe zum 01.09. einen neuen Mieter, bestätigt er (zwar nicht rechtswirksam) schriftlich das Ende des Mietverhältnisses. Ich würde dem Vermieter gelich ein Antwortschreiben schicken, daß du/ihr mit der Auflösung zum genannten Termin einverstanden bist/seid und gut ist. Gar nicht lange rummachen, sondern die zwei Mieten noch bezahlen (Lehrgeld) und auf jeden Fall eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.
    Viel Erfolg.

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