Nachmieter ist abgesprungen

Diskutiere Nachmieter ist abgesprungen im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen Wir vermieten in einer Wohnung einzeln drei WG-Zimmer. Ein Mieter hat nun sein Zimmer (am 20.5.) vorzeitig zum 1.7. gekündigt. Wir haben dem ...


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  1. Nachmieter ist abgesprungen #1

    Nachmieter ist abgesprungen

    Hallo zusammen

    Wir vermieten in einer Wohnung einzeln drei WG-Zimmer.
    Ein Mieter hat nun sein Zimmer (am 20.5.) vorzeitig zum 1.7. gekündigt. Wir haben dem zugestimmt, wenn ein akzeptabler Nachmieter gefunden wird.
    Zusammen mit den anderen WG-Bewohnern wurde ein Nachmieter gefunden.
    In einem persönlichen Gespräch hat der Nachmieter zugesagt.
    Den Mietvertrag haben wir ihm (noch nicht unterschrieben) ausgehändigt und sollte uns zum Einzugstermin unterschrieben übergeben werden.

    Nun hat der Nachmieter am 30.6. plötzlich per Email abgesagt.

    Wir sind nun der Meinung, dass ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist und der Nachmieter schadensersatzpflichtig ist.

    Die Frage ist nun, wer nun eigentlich den Schaden hat, weil der Nachmieter abgesprungen ist.

    Erschwerend kommt hinzu, dass wir nur eine Email-Adresse des Nachmieters haben.

    Müssen nun wir, die Vermieter, versuchen die Forderungen gegen den Nachmieter durchzusetzen?
    Oder besteht vielleicht weiterhin das Mietverhältnis mit dem Vormieter?
    Und dieser hat den Schaden?


    Es würde mich freuen, wenn sich jemand bei diesem Problem auskennen würde!

    MfG
    Torsten

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  2. Nachmieter ist abgesprungen #2
    Zitat Zitat von torsten Beitrag anzeigen
    Den Mietvertrag haben wir ihm (noch nicht unterschrieben) ausgehändigt und sollte uns zum Einzugstermin unterschrieben übergeben werden.
    ... Wir sind nun der Meinung, dass ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist und der Nachmieter schadensersatzpflichtig ist.
    Es mag im Einzelfall durchaus möglich sein, dass ein schriftlicher Vertrag nur der - nachträglichen - Dokumentation der Vertragsbedingungen dient. Das dürfte allerdings die Ausnahme sein und wäre von demjenigen zu beweisen, der sich auf den Vertragsabschluss berufen will.

    Der Regelfall wird sein, dass man - spätestens - durch die Übergabe eines Vertragsformulars von einer Schriftformvereinbarung ausgehen muss und der Vertrag damit erst mit der Unterschrift der 2. Vertragspartei abgeschlossen wird.

    Damit stellt sich die Frage nach einem Schadenersatz nicht. Einen Nachmieter gibt es nicht und das bestehende Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.

  3. Nachmieter ist abgesprungen #3
    Unregistriert
    Aber ist es nicht so, dass eine mündliche Zusage, den Vertrag zu unterschreiben und die Wohnung zu nehmen auch verbindlich ist?

    MfG
    Torsten

  4. Nachmieter ist abgesprungen #4
    Der Vertrag kam nicht zustande.
    Es gehören immer zwei Unterschriften unter den Vertrag.

  5. Nachmieter ist abgesprungen #5
    Ich habe in einem anderen Forum einen ähnlich Fall gefunden:
    Mietvertrag, mündliche Zusage bindend? Mietrecht Forum 123recht.net

    >Mietvertrag, mündliche Zusage bindend?
    Ein Mietvertrag kann grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden.

    Wenn die Zusage vorbehaltlos erfolgt ist, dann ist damit ein wirksamer Mietvertrag abgeschlossen worden.

    Im vielen Fällen sind sich aber beide Seiten darüber einig, dass der Mietvertrag erst durch den schriftlichen Vertrag zustande kommt.

    Da hier eine feine Differenzierung notwendig ist, kann man aus Deinen Angaben nicht genau entnehmen, ob hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

    Fall A: Zusage, den schriftlichen Vertrag zu unterschreiben
    Es ist kein Mietvertrag zustande gekommen, jedoch durfte der Vermieter auf die Zusage Vertrauen und kann daher Schadenersatz fordern. Von diesem Fall geht wohl der Vermieter aus. Seine Forderungen sind dann berechtigt, wobei der Mietausfall ggfls. nachgewiesen werden muss. Darauf hat er nur Anspruch, wenn die Wohnung tatsächlich leer steht.

    Fall B: Vorbehaltlose Zusage, die Wohnung zu nehmen.
    Es ist ein Mietvertrag zustande gekommen, der nur mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Schadenersatzansprüche (z.B. Zeitungsanzeige) hat der Vermieter nicht, jedoch muss bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete gezahlt werden, es sei denn die Wohnung wird vorher wieder vermietet.

    Fall C: Zusage, die Wohnung zu nehmen unter dem Vorbehalt, dass man sich auf einen schriftlichen Mietvertrag einigt.
    In diesem Fall ist klar, dass noch Verhandlungen über den Inhalt des Mietvertrages geführt werden sollen bzw. können. Das führt auch dazu, dass die Gefahr besteht, dass man sich bei einer bestimmten Klausel nicht einigen kann. Der Vermieter durfte dann nicht zu 100% darauf vertrauen, dass ein Mietvertrag zustande kommt. In dem Fall bestehen keine Ansprüche des Vermieters.
    Fall A scheint mir auf mich zuzutreffen.
    Allerdings ist der Eintrag von 2006 und muss natürlich nicht richtig sein!

    MfG
    Torsten

  6. Nachmieter ist abgesprungen #6
    "Ein Mieter hat nun sein Zimmer (am 20.5.) vorzeitig zum 1.7. gekündigt.
    Wir haben dem zugestimmt, wenn ein akzeptabler Nachmieter gefunden wird."
    Es wurde kein Nachmieter gefunden, oder?

  7. Nachmieter ist abgesprungen #7
    Es wurde kein Nachmieter gefunden, oder?
    Das ist halt die Frage.
    Das hängt davon ab, wie bindend eine mündliche Zusage ist


    Das nächste Mal werde ich darauf achten, dass der Mietvertrag frühzeitig unterschrieben wird

    MfG
    Torsten

  8. Nachmieter ist abgesprungen #8
    Ja Thorsten, entweder zahlt der alte Mieter, oder der neu Mieter-
    so sehe ich das.

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