3 monatige Kündigung

Diskutiere 3 monatige Kündigung im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe einen mietvertrag mit einer 3 monatigen Kündigungszeit. Ich habe abends um 200 Uhr, am 01. 08.2011, per eMail gekündigt. Zum 31. 10.2011. ...


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  1. 3 monatige Kündigung #1
    Unregistriert

    3 monatige Kündigung

    Hallo, ich habe einen mietvertrag mit einer 3 monatigen Kündigungszeit. Ich habe abends um 200 Uhr, am 01. 08.2011, per eMail gekündigt. Zum 31. 10.2011.
    Diese eMail ist bis heute,04.08.2011 noch nicht durch eine Lesebestätigung , empfangen worden. Am 02.08. 2011 habe ich einen Einschreiben mit Rückschein ebenfalls an meinen Vermieter geschickt.
    Hat meine Kündigung zum 31.Oktober wohl Gültigkeit, oder muß ich noch einen Monat länger Miete zahlen?
    Ich räume die Wohnung zum 01. Oktober 2011. Brauche ich dann nur noch die Kaltmiete zahlen?
    Bekomme ich wohl eine Antwort??? Danke Pipsi

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  2. 3 monatige Kündigung #2
    Pipsi,

    Kündigungen haben schriftlich im Original zu erfolgen, fax oder email ist hier nichts wert.

    Die Kündigung muß den Vermieter am 03.08. erreicht haben, damit der Vertrag zum 31.10. beendet ist.

    Du hast die komplett Miete während der Vertragsdauer zu zahlen. Wann Du die Wohnung räumst, ist unerheblich.

    Christian Martens

  3. 3 monatige Kündigung #3
    Hallo Christian, bist du dir da ganz sicherr????? Ich habe gehört, das es Länderunterschiedlich ist. Ich gehöre ja zu Schleswig-holstein.
    Kann der Vermieter mir verbieten einen solventen Nachmieter zu suchen?

  4. 3 monatige Kündigung #4
    Also soweit ich weis, hat das BGB und die Heizkostenverodnung u.ä. in ganz Deutschland bestand.

    Verbeiten kann dir der Vermieter nicht nach einem Nachmieter zu suchen, nur nehmen muss er ihn nicht.

  5. 3 monatige Kündigung #5
    Danke dir. Ja, wieviele Nachmieter muß ich denn bringen, bis es dem Vermieter recht ist?Wenn ich einen Mietinteressenten habe, der die Wohnung haben möchte und auch das Geld für die Wohnung hat, grenzt es ja schon an Böswilligkeit, wenn er ihn dann nicht nimmt.
    Wenn mein Vermieter jetzt den Rückschein erst in sieben Tagen, z.B., einlöst, zählt dann etwas meine Kündigung erst ab dem 10. August? Muß ich dann bis zum 10 November Miete zahlen, oder etwa sogar den ganzen November noch.
    Dann bin ich pleite. Meine neue Wohnung mußte ich zum 01. September mieten, sonst hätte ich sie nicht bekommen, da standen schon einige Schlange, wegen der Wohnung. Menno, wenn ich 4 Monate doppelte Miete zahlen muß, bin ich sowas von blank, Da bekomme ich wohl nicht mal meinen Dispo erhöht. Das kann doch nicht Rechtens sein?????

  6. 3 monatige Kündigung #6
    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Ja, wieviele Nachmieter muß ich denn bringen, bis es dem Vermieter recht ist?
    Genau so viele, bis dem VM einer paßt.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Wenn mein Vermieter jetzt den Rückschein erst in sieben Tagen, z.B., einlöst, zählt dann etwas meine Kündigung erst ab dem 10. August? Muß ich dann bis zum 10 November Miete zahlen, oder etwa sogar den ganzen November noch.
    Dann darfst du einschließlich Nov. noch Miete incl. Nebenkosten zahlen. Normalerweise reicht ein Einwurfeinschreiben. Dann wäre die Kündigung rechtens. Noch besser wäre mit Zeuge und Bote der dann aber auch weiß das in dem Schreiben die Kündigung steckt.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Dann bin ich pleite. Meine neue Wohnung mußte ich zum 01. September mieten, sonst hätte ich sie nicht bekommen, da standen schon einige Schlange, wegen der Wohnung. Menno, wenn ich 4 Monate doppelte Miete zahlen muß, bin ich sowas von blank, Da bekomme ich wohl nicht mal meinen Dispo erhöht. Das kann doch nicht Rechtens sein?????
    Es ist rechtens! Sich vorher schlaumachen sollte gegen sowas helfen.

    Du kannst nur versuchen dich mit deinem VM gütlich zu einigen. Vllt findet er ja schnell einen Nachmieter der ihm paßt.

    Suzi

  7. 3 monatige Kündigung #7
    Das Problem ist, meit meiner Vermieterin kann ich mich nicht mehr einigen. Das ist ja auch der Grund , weshalb ich aus dieser" tollen" Wohnung ausziehe.
    Tja, mit dem vorher schlaumachen, ist das so eine Sache. Es ging alles so schnell. Ich war mir ja noch nichtmal klar darüber ob ich wirklich ausziehe, oder die Mißstände selber bezahle und einfach die Alte aussen vorlasse. Dann würde mir beim Bäcker gesagt, das diese, jetzt neu gemietete Wohnung seit dem 31. Juli zur Vermietung steht, weil die alte Dame die vorher drin wohnte doch wieder nach Bayern zurückgeht, weil sie hier in Büsum nicht klar kam. Ich also um die Ecke und gefragt. Zufällig war der Vermieter da. Somit ist das ganze hinerhalb 30 Min. in trockenen Tüchern gewesen. Eine Traumwohnung. Vor allem Behindertengerecht. Für mich alles passend. Ich glaube da hat der liebe Gott die Finger mit im Mietvertrag gehabt.
    Da werde ich wohl meinen Exmann um eine finanzielle Spritze bitten müßen Naja, bis jetzt hat er ja auch immer alles wieder gekriegt.
    Ohje, da kommt noch etwas auf mich zu. Aber gut wenn man soviel Negatives erfahren hat, dann kann ja nur noch alle halb so schlimm werden.FDann werrde ich mich mal auf etwas gefasst machen.

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