Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt

Diskutiere Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bitte euch um Hilfe bezüglich der folgenden Situation: Mieter Horst-Kevin sucht zum 01.10. eine Wohnung und ist zunächst in Anbetracht des sehr angespannten ...


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  1. Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt #1

    Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt

    Hallo, ich bitte euch um Hilfe bezüglich der folgenden Situation:

    Mieter Horst-Kevin sucht zum 01.10. eine Wohnung und ist zunächst in Anbetracht des sehr angespannten Wohnungsmarktes froh, eine günstige Wohnung zur 6-monatigen Untermiete gefunden zu haben. Er unterschreibt bei Vermieter Friedhelm einen Untermietvertrag.
    Nun begibt es sich aber folgender Maßen: im Mietvertrag wird fälschlicher Weise der 01.04. als Vertragsbeginn anstatt als Vertragsende eingetragen und dies von beiden Parteien unterschrieben ohne den Fehler zu bemerken. Ein Vertragsende wird nicht festgelegt.
    Muss der Mietvertrag neu aufgesetzt werden, ist er nichtig/ungültig und/oder -besonders wichtig- kann Mieter Horst-Kevin vom Mietvertrag zurück treten da er z.b. möglicherweise doch noch eine andere/bessere Wohnung gefunden hat?

    MfG, Christel

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  2. Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt #2
    Zitat Zitat von Christel Veiters Beitrag anzeigen
    Nun begibt es sich aber folgender Maßen: im Mietvertrag wird fälschlicher Weise der 01.04. als Vertragsbeginn anstatt als Vertragsende eingetragen und dies von beiden Parteien unterschrieben ohne den Fehler zu bemerken. Ein Vertragsende wird nicht festgelegt.
    Muss der Mietvertrag neu aufgesetzt werden, ist er nichtig/ungültig und/oder -besonders wichtig- kann Mieter Horst-Kevin vom Mietvertrag zurück treten da er z.b. möglicherweise doch noch eine andere/bessere Wohnung gefunden hat?

    MfG, Christel
    welches jahr?
    wenn horst-kevin schon seit april 2011 diesen mietvertrag hat, wird er wohl kaum jetzt so einfach zurücktreten können...
    ein vertragsende festzulegen ist übrigens garnicht so einfach, das muss man nämlich begründen. von daher würde ich mich über diesen "fehler" eher nicht wundern, es sollte wohl garkein vertragsende festgelegt werden.

  3. Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt #3
    Zitat Zitat von Christel Veiters Beitrag anzeigen
    Mieter Horst-Kevin sucht zum 01.10. eine Wohnung und ist zunächst in Anbetracht des sehr angespannten Wohnungsmarktes froh, eine günstige Wohnung zur 6-monatigen Untermiete gefunden zu haben. Er unterschreibt bei Vermieter Friedhelm einen Untermietvertrag.
    im Mietvertrag wird fälschlicher Weise der 01.04. als Vertragsbeginn anstatt als Vertragsende eingetragen und dies von beiden Parteien unterschrieben ohne den Fehler zu bemerken.
    Hallo Christel,
    leider fehlen Jahresangaben.

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Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt


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