Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen!

Diskutiere Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen! im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, das ist alles blöd gelaufen, aber ich glaube ich habe jetzt ein Problem. Vor 6 Wochen habe ich meinem neuen Mieter einen von ...


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  1. Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen! #1
    Unregistriert

    Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen!

    Hallo zusammen,

    das ist alles blöd gelaufen, aber ich glaube ich habe jetzt ein Problem.
    Vor 6 Wochen habe ich meinem neuen Mieter einen von mir unterschriebenen Mietvertrag zugeschickt. Er sollte eigentlich zum 01.11.2011 einziehen. Hier mein Problem: Mein Partner ist z.zt. arbeitslos und müsste sein Haus verkaufen, in dem wir beide momentan drin wohnen. Nach langem hin und her was wir machen sollen, hab ich überlegt meine Eigentumswohnung zu verkaufen um sein/unser Haus halten zu können.

    Wie komme ich aus dem Mietvertag raus, ohne rechtliche Schwiergikeiten zu bekommen? Ich weiß das es für meinen neuen Mieter natürlich auch eine Katastrophe ist, aber wir wollen beide wenn irgendmöglich in diesem Haus bleiben.

    Wie sieht die rechtliche Seite aus, buw. hat jemand eine Idee?

    Danke für euere Antworten.

    Michael

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  2. Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen! #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Wie sieht die rechtliche Seite aus, buw. hat jemand eine Idee?
    Die rechtliche Seite ist sehr einfach: Verträge sind einzuhalten.

  3. Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen! #3
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Wie komme ich aus dem Mietvertag raus, ohne rechtliche Schwiergikeiten zu bekommen? Ich weiß das es für meinen neuen Mieter natürlich auch eine Katastrophe ist, aber wir wollen beide wenn irgendmöglich in diesem Haus bleiben.
    hast du denn den mietvertrag überhaupt schon unterschrieben zurückgekriegt?
    falls ja: dann ist der auch gültig.

    ansonsten versteh ich nicht ganz, warum du aus dem mietvertrag unbedingt rauswillst, du kannst die wohnung doch auch vermietet verkaufen?

    und dann ist arbeitslosigkeit ja kein dauerzustand, normalerweise.
    deswegen willst du gleich deine wohnung verkaufen? weil dein partner grad mal arbeitslos ist? kann ich nicht nachvollziehen. er wird wieder neue arbeit finden...

  4. Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen! #4
    Hallo Michael,

    hast Du schon mal mit dem zukünftigen Mieter gesprochen?

  5. Ich möchte meine Eigentumswohnung trotz neu vergebenem Mietvertag verkaufen! #5

    ...was dann zu beachten ist

    Hallo. Wenn ich davon ausgehe, daß Sie die Wohnung nun wieder selbst nutzen wollen, wäre ein Gespräch mit dem neuen Mieter genau das Richtige. Sie kommen aus dem Vertrag nämlich nicht raus. Im nächsten Jahr könnten Sie versuchen auf Eigenbedarf zu kündigen - was natürlich nicht heisst, daß Sie dann sofort einziehen können. Sie finden auf dem u.g. Link auch zum Thema "Eigenbedarfskündigung" die wichtigsten Fakten.
    Sollten Sie die Wohnung vermietet verkaufen, dann sind einige Dinge für Sie und Ihren Mieter zu beachten. Ich habe die BIG POINTS in einem Artikel zusammengefasst: http://www.bonusmieter.de/Mietwohnun...n----_732.aspx Gruß, CS

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