Das kommt auf den Einzelfall an.Natürlich wird eine lange Mängelliste nicht gerade die Attraktivität der Wohnung steigern, aber es geht dabei ja auch normalerweise nicht primär um substanzielle Mängel, sondern eher um Mängel im Bereich von Schönheitsfehlern, um die man streiten könnte.Original von lostcontrol
ich glaub schon dass das schaden kann.Original von Thomas76
"Gemietet wie gesehen" ist immer so eine Sache, vor allem bezüglich Schwachstellen, die man eben nicht so direkt sehen konnte.Es kann nie schaden, das darüber hinaus genauer zu spezifizieren, wenn man es als Vermieter denn weiß.
wenn du in deinen mietvertrag schreibst: "das haus ist jetzt 40 jahre alt, die elektrik wurde noch nie erneuert, sie müssen also mit entsprechenden problemen rechnen" glaube ich nicht, dass du da drin auch nur eine einzige wohnung vermietet bekommst.
ich weiss auch nicht was das bringen soll, denn als eigentümer/vermieter bist du doch ohnehin für die mängel bzw. schäden, um die's hier geht, verantwortlich und musst dich so oder so drum kümmern (und natürlich auch bezahlen). mietminderungen sind da doch völlig rechtens, sofern du deiner entsprechenden pflicht nicht nachkommst.
also warum sollte man eine wohnung schlechter machen als sie ist, nur um etwas zu vermeiden, was sich (sofern der fall eintritt) ohnehin nicht vermeiden lässt?
Des weiteren weiß ich gar nicht, in wie weit man für bestehende Mängel verantwortlich ist, wenn man diesen vorher benennt ? Wenn ich in den Vertrag schreibe "im Schlafzimmer ist das Fenster undicht, es regnet rein", könnte der Mieter wegen diesem Schaden ja nicht mindern (außer, es kommt später zu Schimmelbefall und Gesundheitsgefährdung).
Ich erinnere mich da auch an die Zustimmung vom rechtsexperten RMHV, wonach man im Prinzip alles vermieten kann, lediglich die genaue Definition des vertragsgemäßen Zustandes ist der Knackpunkt.
Oder, um es auf den Fall hier zu beziehen : Hätte im Vertrag gestanden "Aufgrund von Alter und Zustand des Gebäudes muß damit gerechnet werden, das sich beim entfernen der Tapete die Verputzung lösen kann" wäre die Sachlage wohl eine ganz andere gewesen.Hätte man noch hinzugefügt : "Diesbezüglich entstehende Schäden sind vom Mieter auf dessen Kosten zu beheben" hätte man sich als Vermieter möglicherweise sogar vor der Reparatur drücken können.
Die ist dann klar, der Mieter wird am Ende dafür geradestehe müssen.Wenn ich in eine 10A Sicherungshalter eine 16A Sicherung reinprügel (anders geht es nämlich nicht, da die unterschiedlichen Amperezahlen durch unterschiedliche Größen gegen genau soetwas gesichert sind), muß ich mich auch nicht wundern, wenn dadurch ein Feuer ausbricht.Original von nobrettVielleicht findest Du über den Preis Mieter, die das akzeptieren. Aber bringen tut das nix, denn auch so, wenn z.B. der Mieter den Wäschetrockner mit 16 Stromaufnahme an eine 10er Sicherung anschließt, dann fliegt die raus. Und wenn er das dadurch behebt, dass er eine 16A Sicherung einsetzt und die Leitung fackelt ab, dann ist die Rechtslage ja wohl auch klar.
Gegen manipulation ist auch die besten elektriche Installation nicht gefeit.
Richtig.Das setzt aber voraus, das sie so genutzt wird, wie sie ausgelegt ist.Original von nobrettDass von einer Elektroanlage, egal wie alt undwie stark sie dimensioniert ist keine Gefahr für Leib und Leben ausgehen darf ist ja wohl auch klar.


