Original von lostcontrol Original von Lukas98
Allgemein wurde darin vereinbart, dass bauliche Veränderungen nach Absprache erfolgen können. Der Vermieter ging sehr locker mit dieser Regelung um. Er meinte, dass ich ich mich frei entfalten könnte ...
steht im mietvertrag auch was bezüglich rückbau beim auszug?
normalerweise bist du ja dazu verpflichtet...
Original von Lukas98
Es stellte sich heraus, dass sich die Wände in einem sehr schlechen Zustand befanden, der Putz kam uns ohne zusätzliche Kraftanstrengung gleich entgegen, die Ziegelsteine ließen sich mit Antippen durch den Zeigefinger bewegen. Ferner wurden feuchte Stellen bemerkt.
also wenn sich da ziegelsteine durch antippen bewegen lassen, dann ist das haus höchstwahrscheinlich einsturzgefährdet. sei froh dass du heil wieder rausgekommen bist!
Original von Lukas98
Nun verlangt der Vermieter Schadensersatz von mehreren Hundert EURO für ca. 30 Meter fehlender Scheuerleiste und fehlendem Wandputz.
hast du die scheuerleisten denn nicht aufgehoben?
falls nicht, wirst du wohl für ersatz sorgen müssen - ist nur fraglich ob der neuwertig sein muss...
was den putz angeht: das ist bausubstanz, wenn der von selbst runterbröselt, dann ist das vermietersache (instandhaltung/instandsetzung). wenn du ihn allerdings absichtlich bis auf die ziegel runtergeklopft hast, dann ist das eine beschädigung der bausubstanz und du musst das auch wieder in ordnung bringen.
Original von Lukas98
Meine Frage: Kann er diese Ansprüche ohne Weiteres geltend machen? Er hat bereits mit ernsthaften rechtlichen Schritten gedroht. Wie soll ich mich verhalten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir helfen könnten.
könntest du mal zitieren was diesbezüglich im mietvertrag steht? davon wird's wahrscheinlich abhängen...
aber vom bisherigen kenntnisstand ausgehend sehe ich ziemlich schwarz für dich was die scheuerleisten angeht...
evtl. kann nur ein anwalt helfen.