Rücktritt wirksam?!

Diskutiere Rücktritt wirksam?! im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Forumgemeinschaft, ich habe folgendes Problem und zwar haben wir ein Reihenhaus zum 01.07.2010 an einen Interessenten vermietet, an den wir das Haus mitlerweile ...


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  1. Rücktritt wirksam?! #1

    Rücktritt wirksam?!

    Hallo liebe Forumgemeinschaft,

    ich habe folgendes Problem und zwar haben wir ein Reihenhaus zum 01.07.2010 an einen Interessenten vermietet, an den wir das Haus mitlerweile ungern übergeben würden

    Deswegen würde es uns interessieren, ob wir noch irgendwie vom Mietvertrag zurücktreten können?!

    Fall 1. Der Mieter hat in der Selbstauskunft falsche Angaben gemacht. Er hat behauptet 2000€ netto monatlich zu verdienen. In den Gehaltsnachweisen stand dann aber, dass er nur zwischen 900€ und 1000€ netto verdient.
    Ich weiß nicht warum es trotzdem zum Abschluss gekommen ist, vllt. haben meine Kolegen es übersehen oder drüber hinweg gesehen. Ich weiß wir sind selbst Schuld, aber haben wir trotzdem eine Chance den Mietvertrag deswegen aufzuheben?


    Fall 2. Er hat die Kation bis Heute nicht bezahlt und im Mietvertrag steht unter
    "§4 Kation":
    ... Dieser Betrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn bei der Hauverwaltung einzuzahlen oder aber die Gutschrift muss bis dahin auf dem konto des Vermieters erfolgt sein. Bei nicht rechtzeitiger Gutschrift, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages entschädigungslos aufzuheben.
    Frage: Ist dieser Paragraph überhaupt Rechtskräftig? Ich bezweifle das nämlich irgendwie :zaunpfahl:


    Fall 3. Bei der Mietvertragsunterzeichnung hat er auf die Aushändigung eines Energieausweises verzichtet. Aber da er jetzt beim Amt irgendwelche Unterstützung beantragen will, benötigt er diesen natürlich. Meine Frage, sind wir verpflichtet ihm diesen nachträglich auszustellen?!

    Fall 4. Als ich gerade nochmal die Unterlagen durchgegangen bin ist mir aufgefallen, dass die Bescheinigung vom Vorvermieter ziemlich "komisch" geschrieben ist.

    "Seit dem 01.08.2006 besteht ein Mietvertrag für eine Wohnung mit Ihnen. Bis zum 01.04.2010 wurde die Miete immer pünktlich und in voller Höhe gezahlt.

    Mit freundlichen Grüssen
    Unterschrift
    Name"

    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen oder habt dazu eine Meinung.

    Entschuldigt meine schlechte Ausdrucksweise...

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  2. Rücktritt wirksam?! #2

    RE: Rücktritt wirksam?!

    Original von Capalani
    Fall 1. Der Mieter hat in der Selbstauskunft falsche Angaben gemacht. Er hat behauptet 2000€ netto monatlich zu verdienen. In den Gehaltsnachweisen stand dann aber, dass er nur zwischen 900€ und 1000€ netto verdient.
    nachweisliche falschangaben in der selbstauskunft sind definitiv ein kündigungsgrund.
    ob man deswegen auch vom mietvertrag zurücktreten kann weiss ich allerdings nicht. aber warum hast du einen mietvertrag gemacht ohne das zu prüfen?

    Original von Capalani
    Frage: Ist dieser Paragraph überhaupt Rechtskräftig? Ich bezweifle das nämlich irgendwie :zaunpfahl:
    nein, der ist nicht rechtskräftig.
    es ist gesetzlich festgelegt, dass der mieter berechtigt ist, die kaution in 3 raten zu bezahlen (zumindestens bei wohnungs-mietverträgen, bei gewerbe ist es meines wissens anders).

    Original von Capalani
    Fall 3. Bei der Mietvertragsunterzeichnung hat er auf die Aushändigung eines Energieausweises verzichtet. Aber da er jetzt beim Amt irgendwelche Unterstützung beantragen will, benötigt er diesen natürlich. Meine Frage, sind wir verpflichtet ihm diesen nachträglich auszustellen?!
    was gibt's denn für unterstützung beim amt, wenn man einen energieausweis vorlegen kann? klingt ja spannend, das würde mich interessieren!

    ansonsten: wenn er beim abschluss des mietvertrags keinen energiepass einsehen wollte (aushändigen müsst ihr ihn ohnehin nicht), kann er das hinterher auch nicht mehr verlangen. aber wo ist das problem ihm 'ne kopie davon zu machen?
    dass ihr einen haben müsst steht ja ausser zweifel...

    Original von Capalani
    "Seit dem 01.08.2006 besteht ein Mietvertrag für eine Wohnung mit Ihnen. Bis zum 01.04.2010 wurde die Miete immer pünktlich und in voller Höhe gezahlt.
    was findest du daran komisch?

  3. Rücktritt wirksam?! #3

    RE: Rücktritt wirksam?!

    Hallo lostcontrol,

    als erstes schonmal danke für die schnelle antwort.

    nachweisliche falschangaben in der selbstauskunft sind definitiv ein kündigungsgrund. ob man deswegen auch vom mietvertrag zurücktreten kann weiss ich allerdings nicht. aber warum hast du einen mietvertrag gemacht ohne das zu prüfen?
    Mir wurde die ganze Situation leider erst geschildert, als der Mietvertrag bereits unterschrieben war. Und warum es tortzdem zum Vertragsabschluss gekommen ist, frag ich mich auch die ganze Zeit. Eine frage habe ich allerdings noch dazu. Wenn ich jemanden wegen einer falschen angabe kündigen kann, wäre es dann nicht auch logisch, deswegen vom mietvertrag zurücktreten zu können? Tut mir leid, wenn ich da was falsch verstehe.

    nein, der ist nicht rechtskräftig. es ist gesetzlich festgelegt, dass der mieter berechtigt ist, die kaution in 3 raten zu bezahlen (zumindestens bei wohnungs-mietverträgen, bei gewerbe ist es meines wissens anders).
    Dachte ich mir schon Kann ich es verweigern, ihm die wohnung vor eingang der ersten rate der kaution zu übergeben?

    was gibt's denn für unterstützung beim amt, wenn man einen energieausweis vorlegen kann? klingt ja spannend, das würde mich interessieren!
    Was genau er da versucht zu beantragen weiß ich nicht, meine kolegin sagte zu mir er benötige eine kopie des energieausweises für das amt. Wobei ich mir bei seinem einkommen nicht vorstellen kann, was er beantragen will. Scheint ja was für das Haus zu sein.

    Original von Capalani "Seit dem 01.08.2006 besteht ein Mietvertrag für eine Wohnung mit Ihnen. Bis zum 01.04.2010 wurde die Miete immer pünktlich und in voller Höhe gezahlt.
    Finde die formulierung ein bischen komisch. "....für eine Wohnung mit IHNEN", schreibt man da nicht eher den namen hin? Der Vermieter weiß doch, dass die bescheinigung nicht für den Mieter selbst ist.

    Danke nochmal für deine Antwort

  4. Rücktritt wirksam?! #4

    RE: Rücktritt wirksam?!

    Original von Capalani
    Hallo liebe Forumgemeinschaft,
    Hallo

    Original von Capalani
    Fall 1. Der Mieter hat in der Selbstauskunft falsche Angaben gemacht. Er hat behauptet 2000€ netto monatlich zu verdienen. In den Gehaltsnachweisen stand dann aber, dass er nur zwischen 900€ und 1000€ netto verdient.
    Ich weiß nicht warum es trotzdem zum Abschluss gekommen ist, vllt. haben meine Kolegen es übersehen oder drüber hinweg gesehen. Ich weiß wir sind selbst Schuld, aber haben wir trotzdem eine Chance den Mietvertrag deswegen aufzuheben?
    wie wär´s hiermit
    § 123 BGB

  5. Rücktritt wirksam?! #5

    RE: Rücktritt wirksam?!

    Original von Capalani
    Mir wurde die ganze Situation leider erst geschildert, als der Mietvertrag bereits unterschrieben war.
    d.h. du hast einfach unterschrieben, ohne dich entsprechend zu informieren?

    Original von Capalani
    Dachte ich mir schon Kann ich es verweigern, ihm die wohnung vor eingang der ersten rate der kaution zu übergeben?
    theoretisch nicht.
    aber ich denke mal das wäre vermutlich die sinnvollste variante, ihm die wohnung garnicht erst zu übergeben. hast du ihn einmal drinsitzen, wird's a) verdammt schwer und womöglich teuer ihn da wieder rauszuholen und b) weisst du nicht was er mit deinem haus anstellt.

    Original von Capalani
    Was genau er da versucht zu beantragen weiß ich nicht, meine kolegin sagte zu mir er benötige eine kopie des energieausweises für das amt. Wobei ich mir bei seinem einkommen nicht vorstellen kann, was er beantragen will. Scheint ja was für das Haus zu sein.
    dann frag ihn mal. ich wüsste da nämlich nichts.
    "fürs haus" gibt's staatliche zuschüsse nur an den eigentümer. und die bekommt man nicht mal eben nur weil man einen energiepass vorlegt.
    ich wüsste nicht warum ein nicht-eigentümer mit dem energiepass aufs amt gehen sollte, es könnte aber natürlich sein, dass da in anderen bundesländern evtl. beim wohngeld-antrag oder hartz4-antrag rücksicht genommen wird und die "brennstoffzulage" erhöht wird, wenn der energiepass sehr schlecht ist. aber das ist jetzt wirklich reine spekulation.

    warum lässt du eigentlich alle verhandlungen / mieterkontakte von einer kollegin übernehmen? DU bist doch derjenige, der hinterher der dumme ist (wie du ja gerade auch bemerkst).

    Original von Capalani
    Finde die formulierung ein bischen komisch. "....für eine Wohnung mit IHNEN", schreibt man da nicht eher den namen hin? Der Vermieter weiß doch, dass die bescheinigung nicht für den Mieter selbst ist.
    na der name wird doch sicher in der anrede stehen, oder nicht?
    aber hast schon recht - normalerweise schreibt man das als neutrale information mit dem vollen namen (und evtl. sogar geburtsdatum) des mieters hin, zudem wird die adresse der fraglichen wohnung sowie in jedem fall die höhe der miete angegeben.
    die miete für eine 1-zimmer-wohnung für 250 euro bezahlen zu können ist eine sache, die miete für ein komplettes haus dürfte aber etwas höher liegen.

    aber ich für meinen teil geb ja ohnehin nichts auf "vermieterbescheinigungen".

    an deiner stelle würde ich mir wohl einen anwalt nehmen und mit dem die möglichkeiten durchgehen, die ich habe um das haus nicht übergeben zu müssen bzw. den mietvertrag für nichtig erklären zu lassen.

  6. Rücktritt wirksam?! #6
    Tut mir leid, ich hätte vielleicht mal als erstes meine Situation schildern sollen. Ich bin angestellt bei meinem Vater (dem Eigentümer). Und normalerweise, bin ich nur für die Wohnungsbesichtigungen, Übergaben und Rücknahmen zuständig. Alles weitere, sprich Bonitätsprüfung, Mietvertragserstellung usw. macht eine Kolegin. Aber mein Vater ist am Ende der, der entscheidet, wer die Wohnung oder das Haus bekommt. Und warum der so einen kuriosen Mieter nimmt, möchte ich auch gerne mal wissen
    Normalerweise kann ich da immer noch ein kleines wort mitreden bzw. ihn vor fehlentscheidungen bewahren aber in diesem fall war der Mietvertrag schon unterschrieben. Hört sich vllt. komisch an, aber ich versuche jetzt halt nur, das noch irgendwie hinzubiegen
    Ich hoffe du kannst jetzt besser verstehen, wie das alles so zustande kommen konnte.

    die miete für eine 1-zimmer-wohnung für 250 euro bezahlen zu können ist eine sache, die miete für ein komplettes haus dürfte aber etwas höher liegen.
    Das stimmt wohl

    ich wüsste nicht warum ein nicht-eigentümer mit dem energiepass aufs amt gehen sollte, es könnte aber natürlich sein, dass da in anderen bundesländern evtl. beim wohngeld-antrag oder hartz4-antrag rücksicht genommen wird und die "brennstoffzulage" erhöht wird, wenn der energiepass sehr schlecht ist. aber das ist jetzt wirklich reine spekulation.
    Bei uns (Schleswig Holstein) ist es so, dass wenn die Wohnung durch das amt bezahlt wird, der Mieter beim amt einen energieausweiss vorlegen muss. Andernfalls kann er die Wohnung nicht mieten. Aber da er ja ein einkommen hat, wüsste ich nicht wofür die das brauchen.

    Naja, ich werde morgen mal zu dem jetzigen Vermieter fahren und mal mit ihm sprechen. Alles weitere muss mein Vater dann entscheiden.

    Vielen Dank für eure Mühen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

    @ Tomcat: Ich hatte schonmal versucht es zu googlen aber mir sind irgendwie nicht die richtigen stichworte eingefallen :zaunpfahl:

  7. Rücktritt wirksam?! #7
    Original von Capalani
    Bei uns (Schleswig Holstein) ist es so, dass wenn die Wohnung durch das amt bezahlt wird, der Mieter beim amt einen energieausweiss vorlegen muss. Andernfalls kann er die Wohnung nicht mieten. Aber da er ja ein einkommen hat, wüsste ich nicht wofür die das brauchen.
    da komm ich jetzt nicht so ganz mit:
    dann hätte er ja, damit er die wohnung anmieten kann, erstmal den energiepass beim amt vorlegen müssen damit die ihr OK geben und er unterschreiben kann.

    und das mit dem "da er ja ein einkommen hat", das würde ich jetzt erstmal genauer unter die lupe nehmen. ich wüsste nämlich wirklich nicht wofür er sonst den energiepass brauchen könnte, wenn nicht um geld für die miete zu beantragen.
    außer - und das ist mindestens genauso unangenehm - um dir druck zu machen, damit du energetisch nachrüstest (auch wenn er darauf kein anrecht hat).

    grundsätzlich find ich das aber hochinteressant dass die ämter bei euch in SH die vorlage des energiepasses voraussetzen. was erhoffen sie sich dadurch?
    druck auf die eigentümer auszuüben, damit die
    a) ihrer pflicht zum erstellenlassen eines energiepasses nachkommen?
    b) sich mehr um den wärmeschutz an ihren gebäuden kümmern?
    ich glaube nichts davon wird funktionieren, es wird im gegenteil nur noch schwieriger für leute, die von geld vom amt abhängig sind, eine wohnung zu finden...

  8. Rücktritt wirksam?! #8
    Mit Verlaub, aber die Sache stinkt doch bis zum Himmel.

    Gelogen in der Selbstauskunft, Anträge beim Amt gestellt, Kaution nicht gezahlt, dubiose Vorvermieterauskünfte... Das riecht doch förmlich nach Ärger wenn die erst mal drin sind.

    Ich würde denen sagen, dass vereinbart war, dass die Kaution 14 Tage vorher zu stellen ist, dass nicht passiert ist und der Vertrag damit hinfällig. Und das aufgrund dieses Vertrauensschadens, dass sie sich schon vor Einzug nicht an die Abmachungen halten, da auch nichts mehr zu machen ist.

    Klar könnten die klagen, aber ich wette 1:100, dass die die Justiz fürchten wie der Teufel das Weihwasser und nach anfänglichem Gezeter (was mit stetem Hinweis, dass denen ihr Vertrauens- und Vertragsbruch ausschlaggebend war zu beantworten ist) kommt da nie wieder was, sondern die suchen sich den nächsten Dummen. Und selbst wenn sie klagen ist die Frage ob sie Recht bekommen. Das würde ich ziemlich entspannt auf mich zukommen lassen.

    Und selbst wenn sie klagen würden und dann auch noch gewinnen, ist das immer noch viel billiger als sie einziehen zu lassen und dann rauszuklagen.

    Just my 5 Cents.

  9. Rücktritt wirksam?! #9
    Original von lostcontrol
    Original von Capalani
    Bei uns (Schleswig Holstein) ist es so, dass wenn die Wohnung durch das amt bezahlt wird, der Mieter beim amt einen energieausweiss vorlegen muss. Andernfalls kann er die Wohnung nicht mieten. Aber da er ja ein einkommen hat, wüsste ich nicht wofür die das brauchen.
    da komm ich jetzt nicht so ganz mit:
    dann hätte er ja, damit er die wohnung anmieten kann, erstmal den energiepass beim amt vorlegen müssen damit die ihr OK geben und er unterschreiben kann.
    Also der Mieter kann auch so unterschreiben, was in Fällen wie diesem die schlechteste Variante für den Vermieter sein dürfte.Der Mieter hat dann nämlich erst mal den Mietvertrag.

    Original von lostcontrolund das mit dem "da er ja ein einkommen hat", das würde ich jetzt erstmal genauer unter die lupe nehmen. ich wüsste nämlich wirklich nicht wofür er sonst den energiepass brauchen könnte, wenn nicht um geld für die miete zu beantragen.
    Oder sowas wie Wohngeld.

    Original von lostcontrolaußer - und das ist mindestens genauso unangenehm - um dir druck zu machen, damit du energetisch nachrüstest (auch wenn er darauf kein anrecht hat).
    Wie sollte er denn da Druck machen können ?

    Original von lostcontrolgrundsätzlich find ich das aber hochinteressant dass die ämter bei euch in SH die vorlage des energiepasses voraussetzen. was erhoffen sie sich dadurch?
    druck auf die eigentümer auszuüben, damit die
    a) ihrer pflicht zum erstellenlassen eines energiepasses nachkommen?
    b) sich mehr um den wärmeschutz an ihren gebäuden kümmern?
    ich glaube nichts davon wird funktionieren, es wird im gegenteil nur noch schwieriger für leute, die von geld vom amt abhängig sind, eine wohnung zu finden...
    Also bei meinen HartzIV-Mieter wollte das bisher noch kein Amt sehen, allerdings ist der letzte Vertragsabschluß auch ca. zwei Jahre her, evtl. hat sich da mittlerweile etwas geändert.Vermutlich will das Amt damit verhindern, das sie hohe Nebenkosten(Zuschüsse) für Energieschleuderwohnungen zahlen müssen oder etwas in der Richtung

    Aber ich schließe mich nobrett an, klingt alles etwas seltsam.

  10. Rücktritt wirksam?! #10
    Original von Thomas76
    Oder sowas wie Wohngeld.
    thomas - was ist jetzt in deinen augen der unterschied zwischen "geld für die miete" und "wohngeld"?

    Original von Thomas76
    Wie sollte er denn da Druck machen können ?
    druck machen kann man immer - ob mit oder ohne anrecht auf irgendwas.
    es nervt ganz einfach, wie du zahlreichen threads in diesem forum entnehmen kannst.

  11. Rücktritt wirksam?! #11
    Original von lostcontrol
    Original von Thomas76
    Oder sowas wie Wohngeld.
    thomas - was ist jetzt in deinen augen der unterschied zwischen "geld für die miete" und "wohngeld"?
    "Geld für die Miete"meint normalerweise die ganze Miete, Wohngeld nur einen Zuschuss.

    Original von lostcontrol
    Original von Thomas76
    Wie sollte er denn da Druck machen können ?
    druck machen kann man immer - ob mit oder ohne anrecht auf irgendwas.
    es nervt ganz einfach, wie du zahlreichen threads in diesem forum entnehmen kannst.
    Da ein Mieter, der es drauf anlegt immer irgendeinen Grund finden wird um Druck aufbauen zu wollen (wie man ganz richtig div. Threads entnehmen kann) bringt der Verweis darauf, das man das mit dem Energiepass auch könnte herzlich wenig.
    Es klang so, als ob man da bezüglich des Energiepasses einen ganz besonders schlauen Hebel ansetzen könnte, und dem ist ja nicht so.

  12. Rücktritt wirksam?! #12
    Original von Thomas76
    Es klang so, als ob man da bezüglich des Energiepasses einen ganz besonders schlauen Hebel ansetzen könnte, und dem ist ja nicht so.
    nö, absolut nicht.
    der energiepass ist ja im gegenteil dazu gedacht, dass die mieter sich vorab darauf einstellen können wie gut oder schlecht eine wohnung bzw. ein gebäude vom energetischen standpunkt aus ist.
    wer also den energiepass eingesehen bzw. in kopie erhalten hat, kann hinterher nicht meckern wenn die heizkosten bei einem "schlechten" energiepass recht hoch sind.

  13. Rücktritt wirksam?! #13
    So, tut mir leid dass ich mich jetzt erst wieder zu wort melde.

    Aber so wie es aussieht hat sich die ganze Sache wohl aufgeklärt. Nachdem wir dem Mieter nocheinmal schriftlich darauf hingewiesen haben bitte die Kaution sowie die erste Miete zu überweisen, kam er direkt ins Büro und hat uns seine Kontoauszüge mitgebracht aus denen hervor ging, dass er das geld auf ein komplett falsches Konto überwiesen hatte. Mitlerweile ist der komplette betrag bei uns eingegangen.

    Zudem war ich bei dem Vorvermieter. Nachdem ich eine knappe halbe stunde mit ihm gesprochen hatte, bin ich ziemlich zuversichtlich, doch keinen so schlechten Mieter gefunden zu haben. Er hat mir glaubwürdig versichert, die Miete (100€ teurer als bei uns) stets pünktlich erhalten zu haben und auch sonst keine probleme mit dem Mieter gahabt zu haben. Außerdem hat er sich auch nochmal zu der falschangabe in der Selbstauskunft geäußert und befürchtet, dass der Mieter einfach aufgrund seines nicht so guten deutsches netto und brutto verwechselt hat. Ist zwar nicht ganz unerheblich aber solange er pünktlich zahlt ist ja alles in Ordnung. Hinzu bekommt er auch noch zuschüsse vom amt (für die er den Energieausweiß braucht).

    @lostcontrol
    grundsätzlich find ich das aber hochinteressant dass die ämter bei euch in SH die vorlage des energiepasses voraussetzen. was erhoffen sie sich dadurch? druck auf die eigentümer auszuüben, damit die a) ihrer pflicht zum erstellenlassen eines energiepasses nachkommen? b) sich mehr um den wärmeschutz an ihren gebäuden kümmern? ich glaube nichts davon wird funktionieren, es wird im gegenteil nur noch schwieriger für leute, die von geld vom amt abhängig sind, eine wohnung zu finden...
    Das gleiche habe ich mich auch schon gefragt. Zumal es mir so vor kommt als wäre es denen egal ob der Energieausweiß negativ oder positiv ausfällt. Wir haben ein Objekt wo der Energieausweiß weniger gut aussieht und da haben die auch nichts zu gesagt... Ich habe so ein bischen im gefühl, dass das amt selbst nicht weiß was die damit wollen :rocks

    Naja, Vielen Dank nochmal für die Zahlreichen antworten, sollte noch irgendwas nennenswertes passieren lasse ich es euch natürlich wissen c

  14. Rücktritt wirksam?! #14
    ...Was die Ämter mit dem Energiepass wollen...

    Da die Ämter ja die Heizkosten zahlen, geht es wohl in diese Richtung: http://www.energieblog24.de/energies...wohnungsbau-2/
    (Zusammengefasst: Gemeindekasse entlasten und Klimaziele erfüllen)

    Das Konzept geht aber nicht auf, wenn die Ämter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand der Häuser haben, weil es sich nicht um gemeindeeigene Häuser handelt. Da gibt es dann irgendwo in der Chefetage der Behörde ein Kostenbewusstsein und einen Masterplan, aber bei den Sachbearbeitern kommt der Plan nicht richtig an.

  15. Rücktritt wirksam?! #15
    In der Therie alles gut und schön nur in der Praxis eher unwirksam :rocks

  16. Rücktritt wirksam?! #16
    Original von Andy
    Da die Ämter ja die Heizkosten zahlen, geht es wohl in diese Richtung: http://www.energieblog24.de/energies...wohnungsbau-2/
    (Zusammengefasst: Gemeindekasse entlasten und Klimaziele erfüllen)

    Das Konzept geht aber nicht auf, wenn die Ämter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand der Häuser haben, weil es sich nicht um gemeindeeigene Häuser handelt. Da gibt es dann irgendwo in der Chefetage der Behörde ein Kostenbewusstsein und einen Masterplan, aber bei den Sachbearbeitern kommt der Plan nicht richtig an.
    nun ja - das mag ja für den sozialen wohnungbau ein guter denkansatz sein, aber für den sind sie nun mal selbst verantwortlich. bei vermietung von privat an privat (also NICHT sozialer wohnungsbau) ist das irgendwie albern.
    mir wärs womöglich sogar ganz recht wenn ein bewerber wegen des energiepasses die wohnung von seiten des amts nicht genehmigt bekommt - das erspart möglicherweise unnötigen ärger...

  17. Rücktritt wirksam?! #17
    Damit schießen sich die Ämter nur selbst ins Knie, denke ich. Einerseits darf die Wohnung kaum etwas kosten und andererseits soll sie auf dem aktuellen Level sein. Da wird es schwer, eine Wohnug zu finden...

    Wenn die ENEV das Maß aller Dinge ist, wird wohl auch die in der Miete enthaltene Mod-Erhöhung zu zahlen sein. Das wird die Arbeit der Sachbearbeiter drastisch reduzieren. Es wird schließlich keine oder kaum eine passende Wohnung mehr zu finden sein.

  18. Rücktritt wirksam?! #18
    womit wir wieder bei einem meiner lieblingsthemen wären:
    ich fand und finde es wahnsinn, wieviele städte ihren sozialen wohnungsbau einfach verkauft haben. klar - der entsprach grösstenteils nicht ihren eigenen vorgaben, aber es ist doch irrwitzig zu glauben dass die neuen eigentümer diesen wohnraum a) wieder zu sozialwohnungen machen (mit denen nicht zu verdienen ist) und b) dafür auch noch massiv in vollwärmeschutz, isolierglasfenster, moderne heizungsanlagen usw. investieren.

  19. Rücktritt wirksam?! #19
    Original von lostcontrol
    mir wärs womöglich sogar ganz recht wenn ein bewerber wegen des energiepasses die wohnung von seiten des amts nicht genehmigt bekommt - das erspart möglicherweise unnötigen ärger...
    Versteh' ich nicht.Wenn einem ein Mietinteressent "komisch" vorkommt, kann man dem doch gleich absagen ?

  20. Rücktritt wirksam?! #20
    Original von Thomas76
    Versteh' ich nicht.Wenn einem ein Mietinteressent "komisch" vorkommt, kann man dem doch gleich absagen ?
    klar kannst du das. aber wie du diesem forum entnehmen kannst gibt's ja durchaus leute, die ganz bewusst an alg2-empfänger vermieten.

    was noch dazukommt:
    was passiert wenn ein mieter im laufenden mietverhältnis in alg1 oder alg2 fällt?
    diese mieter sind dann unter umständen gezwungen auszuziehen, weil die wohnung nicht mehr alg2-kompatibel ist. so ist's ja jetzt schon in ganz deutschland.
    wenn aber jetzt dazu kommt, dass eine wohnung auch aus anderen gründen, z.b. aufgrund schlechter energiewerte, nicht mehr kompatibel ist (obwohl grösse und preis ansonsten stimmen), dann hast du unter umständen noch mehr mieterwechsel.
    und dass mieterwechsel immer einen gewissen aufwand bedeuten (und unter umständen stress und ärger, vor allem wenn's darum geht dass die miete plötzlich nicht mehr gezahlt wird bzw. gezahlt werden kann) kann das durchaus stress und ärger bedeuten.

    •   



       


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