Kündigungsverzicht, Nachmieter...

Diskutiere Kündigungsverzicht, Nachmieter... im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine ETW mit einem vierjährigen beidseitigem Kündigungsverzicht vermietet. 1,5 der 4 Jahre sind nun vorüber. Die Mietpartei würde ...


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  1. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #1

    Kündigungsverzicht, Nachmieter...

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine ETW mit einem vierjährigen beidseitigem Kündigungsverzicht vermietet.

    1,5 der 4 Jahre sind nun vorüber.

    Die Mietpartei würde nun gerne ausziehen und ich habe aus Kulanz angeboten gleichwertige Nachmieter zu akzeptieren.

    Nun jetzt wird es nicht gerade einfach sein Nachmieter zu finden die einen Kündigungsverzicht von 2,5 Jahre unterschreiben werden.

    Frage: Ist es irgentwie möglich Nachmieter zu akzeptieren(ohne Kündigungsverzicht) und die Nochmieter innerhalb der nächsten 2,5 Jahre noch in Haftung zu nehmen wenn Mietausfälle o.ä. zustande kommen.

    Eine Möglichkeit wäre es das die Nochmieter die Wohnung mit meinem Einverständnis untervermieten und selber im Vertrag bleiben, so etwas ist nur sehr schwer einem Mietinteressenten zu erklären.

    Eventuell haben Sie eine Idee?

    MFG

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  2. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #2
    Die Mietpartei würde nun gerne ausziehen und ich habe aus Kulanz angeboten gleichwertige Nachmieter zu akzeptieren.
    Hallo,

    ich würde weiterhin auf den vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht bestehen. Schließlich hat niemand den Mieter gezwungen, den Vertrag mit Ihnen einzugehen.

    Würde der Mieter ähnlich kulant sein, wenn Sie den Vertrag beenden wollen würden?

    Hat die Kulanz gegenüber dem Mieter einen Hintergrund?

    Nur mal so nebenbei: Was bringt es einem Vermieter, einen gegenseitigen Kündigungsverzicht zu vereinbaren (außer zusätzlichem Aufwand + Ärger, wie man es hier ja erkennen kann )?

    Gruß,
    Christian

  3. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #3
    Hallo Herr Christian,

    die Mieter sind ein junges Pärchen welche sich getrennt haben und sich die Wohnung als Einzelpersonen nicht leisten können(Mietausfall eventuell vorprogrammiert).
    Die Mieter waren in der Verganenheit sehr nett, daher mein Angebot.

    Das Pärchen ist natürlich in der Pflicht mir einen gleichwertigen Nachmieter zu präsentieren.

    Ein Kündigungsverzicht bringt in soweit Vorteile das ich für die vereinbarte Zeit eine gesichterte Miete habe, oder wenigstens haftbare Personen.

    Ohne Kündigungsverzicht habe ich zwischen dem Noch- und Nachmieter eventuell Mietausfall, Renovierungskosten, teure Inseratanzeigen, viel fahrerei zu Besichtigungsterminen usw..

    Ich sehr nur Vorteile da ich die Mieter ja auch so aus dem Mietvertrag entlassen könnte wenn ich wollte.

    MFG

  4. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #4

    RE: Kündigungsverzicht, Nachmieter...

    Original von Prüfer
    Frage: Ist es irgentwie möglich Nachmieter zu akzeptieren(ohne Kündigungsverzicht) und die Nochmieter innerhalb der nächsten 2,5 Jahre noch in Haftung zu nehmen wenn Mietausfälle o.ä. zustande kommen.
    Das ist kein grundsätzliches Problem. Einfach ein Blatt Papier nehmen und einen Aufhebungsvertrag schreiben, in dem genau dieses vereinbart wird.

  5. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #5
    Aha, Danke.

    Ich dachte das verstößt eventuell gegen irgentwelche Gesetze und dem Mieter werden unzumutbare Lasten auferlegt die später dann durch ein Gericht gekippt werden...


    MFG

  6. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #6
    Original von Prüfer
    Ich dachte das verstößt eventuell gegen irgentwelche Gesetze und dem Mieter werden unzumutbare Lasten auferlegt die später dann durch ein Gericht gekippt werden...
    Mal abgesehn davon, dass es sich dabei um eine Individualvereinbarung handeln würde, die ohnehin nicht dem AGB-Recht unterliegt, wird die Vereinbarung im Grundsatz auch nach AGB-Recht zulässig sein. Es wird dabei nicht nicht vom gesetzlichen Leitbild abgewichen. Gesetzliches Leitbild ist, dass der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses ohnehin zur Vertragserfüllung verpflichtet wäre. Durch die Vereinbarung wird der Umfang der bereits bestehenden Verpflichtung des Mieters reduziert. Darin kann keine unangemessene Benachteiligung liegen.

  7. Kündigungsverzicht, Nachmieter... #7
    Vielen Dank.

    MFG

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Kündigungsverzicht, Nachmieter...


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