mündlicher Mietvertrag

Diskutiere mündlicher Mietvertrag im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Da ich mich zu für einige Zeit im Ausland befunden habe, hat die Verwaltung (ohne Vertrag) für mein Haus der Mann meiner verstorbenen Mutter gemacht. ...


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  1. mündlicher Mietvertrag #1

    mündlicher Mietvertrag

    Da ich mich zu für einige Zeit im Ausland befunden habe, hat die Verwaltung (ohne Vertrag) für mein Haus der Mann meiner verstorbenen Mutter gemacht. In dieser Zeit hat er einem Mieter eine Doppelgarage mündlich vermietet. Ich habe es mit der Zeit mitbekommen und es geduldet.
    Nun wohne wieder im Haus und möchte den 2. Stellplatz (den er nicht nutzt). Allerdings stellt er sich quer.
    Wie sind meine Möglichkeiten. Ist es überhaupt ein mündlicher Vertrag, wenn ich nicht anwesend war? Habe ich eine Möglichkeit
    ohne das lange Verfahren mit Eigenbedarf?

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  2. mündlicher Mietvertrag #2
    ohne das lange Verfahren mit Eigenbedarf?
    Es gibt bei separat vermieteten Stellplätzen/Garagen keine langen Verfahren wegen Eigenbedarf. Kündige die Garage mit einmonatiger Kündigungsfrist und gut is.

  3. mündlicher Mietvertrag #3
    Danke

  4. mündlicher Mietvertrag #4
    Soweit ich hier mal gelesen habe, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat?
    Korrigiert mich bitte, wenns nicht stimmt.

  5. mündlicher Mietvertrag #5
    Original von armeFrau
    Soweit ich hier mal gelesen habe, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat?
    Korrigiert mich bitte, wenns nicht stimmt.
    Ein Blick ins Gesetz verbessert die Rechtskenntnis...

    Die Kündigungsfrist ergibt sich aus § 580a BGB und ist abhängig vom Mietzahlungszeitraum. Bei einer Monatsmiete sind es nach Abs. 1 Nr. 3 die gleichen 3 Monate, die auch für Wohnraummietverhältnisse gelten, genauer bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats.

  6. mündlicher Mietvertrag #6
    Zu beachten ist hier m.E. noch, wer überhaupt der Vermieter ist.
    Wenn das alles so ist, wie casa schreibt, kann casa nämlich gar nicht kündigen.
    Allerdings könnte ich mir auch vorstellen, daß casa nicht bewusst ist, daß ein Vertrag nicht zwangsläufig schriftlich sein muss.

    Gruß,
    Christian

  7. mündlicher Mietvertrag #7
    Die Hausverwaltung hat die Doppelgarage abgegeben und dieser mündliche Vertrag ist inzwischen natürlich gültig. Allerdings ist die Garage unabhängig von der Wohnung vermietet und so kann sie wie RMVH schreibt nach 3 Monaten gekündigt werden. Leider erst nach 3! Nun muß mein Auto halt noch etwas weiter im Schnee stehen, weil der Mieter 2 Stellplätze für ein Auto beansprucht. Mit einem normalen Gespräch war dies leider nicht zu lösen...
    Vielen Dank für Eure Tipps!!

  8. mündlicher Mietvertrag #8
    Dummerweise wirst du m.E. nach gar nicht kündigen können (wenn das, was du hier schreibst, auch alles so der Realität entspricht).


    Das mit dem schriftlichen Vertrag bezog sich nicht auf den Mietvertrag, sondern auf das hier:
    hat die Verwaltung (ohne Vertrag) für mein Haus der Mann meiner verstorbenen Mutter gemacht.

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mündlicher Mietvertrag


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