Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

Diskutiere Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, habe zum 1.12. eine Wohnung an einen ausländischen Staatsbürger via Makler vermietet. Standardmietvertrag mit beiderseitigem Verzicht auf normale Kündigung in den ersten 6 Monaten. ...


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  1. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #1

    Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

    Hallo, habe zum 1.12. eine Wohnung an einen ausländischen Staatsbürger via Makler vermietet. Standardmietvertrag mit beiderseitigem Verzicht auf normale Kündigung in den ersten 6 Monaten. Erste Miete und 0,3 Kaution sind lt. MV vor oder bei Übergabe zu zahlen.
    Mieter ruft am 3.12. an er kommt vorbei Schlüssel holen und Sachen reinstellen. Fage nach Miete Kaution: Er ist noch nicht zum Überweisen gekommen. Hinweis: Kann er ja auf dem Weg zur Übergabe schnell bei Bank halten und mitbringen.. Druckst rum, Jaaaa Geld ist noch nicht auf seinem Konto ...
    Wenn das so ist lehne ich mit Hinweis auf Vertragsbedingungen Übergabe ab. Er lamentiert das ginge gegen ihn als Ausländer bla Schikane bla.
    Ich bleibe hart. Anruf bei Makler: Die haben auch noch kein Geld (Rechnung seit 2 Wo. raus) Mieter war angeblich unter der angeg. Vor-Adresse länger nicht anwesend, weil unterwegs - sollen sie an neue Adr. (also bei uns) schicken.
    Tel. m. Mieter: Keine Übergabe ohne Geld. Na dann kommt er Anfang nä. Woche mit Geld.
    Jetzt ist bereits Ende besagter Woche, Mieter reagiert nicht auf Mail, Telefon. Auch bei Makler-Anruf nicht.

    Hat jemond so was schon mal erlebt? Erfahrungen? Tipps?

    Wie ist die Rechtslage?
    Ich würde jetzt fristlos kündigen wegen Vertragsverletzung, hilfsweise fristgerecht (6 Monate) per Einschreiben m. Rückschein an im MV angeg. Vor.-Adresse.
    Und dann schleunigst neuen Mieter suchen.
    Die Monatsmieten (inkl. Heizkosten bei der Wetterlage im Dez) bis neuer Mieter einzieht als Mietausfall-Schaden anlasten mahnen und Inkasso beauftragen.
    Kommt das so hin? Oder verdonnert mich der Gesetzgeber zu Warten und finanz. Verlust?

    Danke für Meinungen,
    Gruß Werner

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  2. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #2

    RE: Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

    rein rechtlich ist an ihrem vorschlag nichts falsch.
    rein praktisch: vergessen sie es. es wird nichts zu holen sein, der mieter wird sich höchstwahrscehinlich nicht auf den rechtsweg begeben.
    wenn sie also selber klagen, dürfte es wahrscheinlich schon ein problem mit der ladungsfähigen anschrift geben und selbst wenn sie ein (versäumnis)urteil bekommen, wo wollen sie was vollstrecken ?

    also: vermieten sie die wohnung so schnell als möglich neu und schreiben sie den mietausfall steuerlich ab.

  3. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #3
    Ich würde auch sofort neu vermieten.
    Wenn das schon so anfängt, dann kanns kaum besser werden.
    Gut, dass der Mieter noch nicht in der Wohnung ist. Ich hätte ihm auch keinen Schlüssel ausgehändigt!

  4. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #4

    RE: Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

    Original von werner65
    Ich würde jetzt fristlos kündigen wegen Vertragsverletzung, hilfsweise fristgerecht (6 Monate) per Einschreiben m. Rückschein an im MV angeg. Vor.-Adresse.
    Hallo Werner,
    nicht mit Rückschein, sondern per Einwurfeinschreiben.

  5. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #5

    RE: Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

    Hallöle,
    erstmal vielen Dank für die Antworten - das bestätigt
    und baut somit wieder etwas auf...

    @Berny
    warum nicht mit Rückschein? Dann hätte man ggf. etwas in der Hand wo draufsteht "EMpfänger unbekannt" als weiteres Indiz für schräge Absichten oder eine Bestätigung, dass ers wirklich erhalten hat.

    Gruß
    Werner

  6. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #6

    RE: Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

    [i]@Berny
    warum nicht mit Rückschein? Dann hätte man ggf. etwas in der Hand wo draufsteht "EMpfänger unbekannt" als weiteres Indiz für schräge Absichten oder eine Bestätigung, dass ers wirklich erhalten hat.
    Hallo Werner,
    wenn er die Annahme verweigert oder die Benachrichtigung bei der Post nicht einlöst, hat er das Schreiben NIE(!) bzw. nicht erhalten.
    Wenn Du den Schrieb mit Vermerk "Empf. unbek." zurück bekommst, hat er ihn ja wohl auch nicht erhalten...

  7. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #7

    RE: Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht

    Original von werner65
    Ich würde jetzt fristlos kündigen wegen Vertragsverletzung, hilfsweise fristgerecht (6 Monate) per Einschreiben m. Rückschein an im MV angeg. Vor.-Adresse.
    Und dann schleunigst neuen Mieter suchen.
    Die Monatsmieten (inkl. Heizkosten bei der Wetterlage im Dez) bis neuer Mieter einzieht als Mietausfall-Schaden anlasten mahnen und Inkasso beauftragen.
    Kommt das so hin? Oder verdonnert mich der Gesetzgeber zu Warten und finanz. Verlust?
    Genau so. Sofort neuen Mieter suchen und daraus lernen, dass es zukünftig keinen Mietvertrag mehr gibt wenn nicht die Kaution in voller Höhe und bar auf dem Tisch liegt.

    Nur ein hoffnungsloser Gutmensch würde daran glauben, dass die restlichen zwei Drittel der Kaution noch irgendwann gezahlt würden.

    Übrigens: Erst zu sagen er sei noch nicht zum Überweisen gekommen um dann nachher damit rauszurücken, es sein gar kein Geld da würde ich für klare Verarsche halten. Und wer bei mir eine Wohnung mieten will sollte mich verarschen. Ist aber ein Klassiker, offenbar fallen immer noch gutgläubige Vermieter die noch zu wenig Lehrgeld gezahlt haben darauf rein.

  8. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #8
    Nur ein hoffnungsloser Gutmensch würde daran glauben, dass die restlichen zwei Drittel der Kaution noch irgendwann gezahlt würden.
    Naja, nur weil man regelmässig in einem Mietrechtsforum liest und schreibt, sollte man doch die Realität und die Mehrheit der Mietverhältnisse, die ganz friedlich verlaufen, nicht ganz aus den Augen verlieren.
    Wenn man einen Mieter gründlich überprüft hat, dann sollte sowohl die Sache mit der Kautionszahlung, wie auch die mit der regelmässigen Mietzahlung klappen.

  9. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #9
    Original von kathi
    Nur ein hoffnungsloser Gutmensch würde daran glauben, dass die restlichen zwei Drittel der Kaution noch irgendwann gezahlt würden.
    Naja, nur weil man regelmässig in einem Mietrechtsforum liest und schreibt, sollte man doch die Realität und die Mehrheit der Mietverhältnisse, die ganz friedlich verlaufen, nicht ganz aus den Augen verlieren.
    Wenn man einen Mieter gründlich überprüft hat, dann sollte sowohl die Sache mit der Kautionszahlung, wie auch die mit der regelmässigen Mietzahlung klappen.
    War klar, dass sich da ein Sprecher der Gutmenschen zu Wort melden muss. Aber leider nicht zur Sache.

    Hier ging es um einen konkreten Fall in dem der Mieter schon Ausreden und Lügen gebraucht warum er die erste Miete und die erste Kautionsrate nicht zahlen kann/will. Welchen Anhaltspunkt hast Du zu glauben, das sich das Zahlungsverhalten von so jemand später bessert?

    Ob und wie er überprüft worden ist steht hier nirgendwo.

  10. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #10
    Hier ging es um einen konkreten Fall in dem der Mieter schon Ausreden und Lügen gebraucht warum er die erste Miete und die erste Kautionsrate nicht zahlen kann/will. Welchen Anhaltspunkt hast Du zu glauben, das sich das Zahlungsverhalten von so jemand später bessert?
    Ich hab mich nicht auf diesen einen Mieter bezogen, sondern auf deine Verallgemeinerung. Dass ich bei diesem Mieter nicht auf die volle Kaution zu Mietbeginn verzichten würde ist klar.

  11. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #11
    Original von kathi
    Ich hab mich nicht auf diesen einen Mieter bezogen, sondern auf deine Verallgemeinerung. Dass ich bei diesem Mieter nicht auf die volle Kaution zu Mietbeginn verzichten würde ist klar.
    Ich kann in meinen Posts hier keine Verallgemeinerung finden. Aber schön dass wir drüber geredet haben.

  12. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #12
    Hallo zusammen,
    Der Vollständigkeit halber hier noch einige Fakten:
    Wir haben immer selbst vermietet. Den Aufwand wollten wir von jemandem treiben lassen, der als Profi dafür bezahlt wird. Ein Makler sei eine Oprion - dachten wir.
    Als von Maklerseite blutjunge und bildhübsche Damen mit Interessenten zwecks Besichtigung eintrudelten fand ich das zunächst noch ganz amüsant. Es gab verschiedene Punkte, die an der Kompetenz der Schönheiten zweifeln liessen. Uns als Anbieter, der explizit nach Nichtraucher als Mieter verlangt hatte dann von Maklerseite mit Verharmlosungen wie "Er raucht doch nur eine bis zwei pro Tag und lüftet immer" umstimmen zu wollen war einer dieser Punkte.
    Angeblich sei die Bonität aller Interessenten geprüft. Wie wir heute wissen bedeutet dies nur: "Er machte aber einen guten Eindruck auf uns"
    Und wir Hirnis dachten wir hätten es mit Profis zu tun, die et5was für ihre Courtage leisten.
    Da für den Mietinteressenten keine Schufa-Daten existieren, begnügten wir uns mit Vorlage eines Arbeitsvertrages mit einem großen renommierten Krankenhaus in der Nachbarschaft, dessen Gültigkeit ich mit einem Anruf bei der Personalabteilung prüfte.
    Wiederum hätte ich hier stutzig werden sollen als man durch die Blume erklärte, dass trotz Nachfrage immer noch nicht alle erforderlichen Unterlagen komplett vorlägen.
    Soviel zur Überprüfung. Einzige Lehre ist, dass es absolut KEINEN guten Willen und Glauben an das Gute im Mietinteressenten mehr geben wird.

    Eine Frage noch: Hat die Unterzeichnung und folgende Nichteinhaltung des MVs nicht
    strafrechtliche Relevanz? Betrug?
    Ich denke Nachfrage beim Krankenhaus, ob er dort seinen Dienst angetreten hat könnte helfen. Vllt. hat er ja nur "sicherheitshalber" mehrere Wohnungen angemietet und unsere war halt nicht der Favorit. Dann müssten doch Forderungen durchsetzbar sein?!
    Gruss
    Werner

  13. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #13
    Hat die Unterzeichnung und folgende Nichteinhaltung des MVs nicht strafrechtliche Relevanz? Betrug?
    Nee, er hat bisher keine falschen Angaben gemacht oder doch?
    Du hast grade folgendes Problem:
    Mietbeginn ist Anfang Dezember. Jetzt ist der 13.12 und der Mieter hat die Schlüssel noch nicht und die Kaution und die Miete noch nicht überwiesen. Alles nicht schön, aber noch im grünen Bereich für den Mieter. Solltest du jetzt sofort fristlos kündigen und weitervermieten, dann wäre die Kündigung unwirksam und der Mieter könnte noch auf die Idee kommen sich in die Wohnung einzuklagen.
    Meiner Meinung nach kannst du erst nach dem dritten Werktag im Januar wirksam kündigen und risikolos weitervermieten. Die Miete muss der Mieter dir natürlich trotzdem zahlen.

  14. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #14
    Original von werner65
    Eine Frage noch: Hat die Unterzeichnung und folgende Nichteinhaltung des MVs nicht strafrechtliche Relevanz? Betrug?
    Hallo Werner,
    beim HuG wurde uns einmal erläutert, dass ein MInteressent risikolos lügen kann ("darf"), ohne mit dem §263 StGB Bekanntschaft zu machen.
    Ungeachtet dessen steht auf unseren Mietinteressenten-Selbstauskünften unten:
    "Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Es ist mir bekannt, dass Falschangaben strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.
    Der § 263 des StGB sieht für Betrug Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 5 Jahren vor." - welches hoffentlich beeindruckt...

  15. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #15
    Noch kurz ein Nachtrag zu dem hier:
    Uns als Anbieter, der explizit nach Nichtraucher als Mieter verlangt hatte dann von Maklerseite mit Verharmlosungen wie "Er raucht doch nur eine bis zwei pro Tag und lüftet immer" umstimmen zu wollen war einer dieser Punkte.
    Solltet ihr das nächste Mal wieder selber einen Mieter suchen, dann würde ich nicht explizit einen Nichtraucher suchen. Denn jeder Raucher, der eine Wohnung sucht, wird hier plötzlich zum Nichtraucher. Und auch ein exzessiver Raucher schafft es, sich frisch gewaschene Klamotten anzuziehen, sich die gelben Stellen von den Fingern zu bürsten und vor dem Termin nicht zu rauchen, wenn er die Wohnung will. Und wenn er die Wohnung dann hat, kann er sich ja über Nacht das rauchen angewöhnt haben.
    Lieber gar nichts reinschreiben und die nichtsahnenden Raucher über den Geruchssinn aussortieren.

    beim HuG wurde uns einmal erläutert, dass ein MInteressent risikolos lügen kann ("darf"), ohne mit dem §263 StGB Bekanntschaft zu machen.
    Dürfte doch darauf ankommen wobei er lügt oder?

  16. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #16
    Original von kathi
    beim HuG wurde uns einmal erläutert, dass ein MInteressent risikolos lügen kann ("darf"), ohne mit dem §263 StGB Bekanntschaft zu machen.
    Dürfte doch darauf ankommen wobei er lügt oder?
    Er kann lügen dass sich die Balken biegen... - es ist kein Betrügen i.S. des StGB.

  17. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #17
    Original von Berny
    Er kann lügen dass sich die Balken biegen... - es ist kein Betrügen i.S. des StGB.
    aber wenn er in der mieterselbstauskunft gelogen hat, dann schon, oder wie war das noch? ich meine hier mehrfach gelesen zu haben dass dies als grund für eine fristlose kündigung ausreicht...

  18. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #18
    Original von lostcontrol
    Original von Berny
    Er kann lügen dass sich die Balken biegen... - es ist kein Betrügen i.S. des StGB.
    aber wenn er in der mieterselbstauskunft gelogen hat, dann schon, oder wie war das noch? ich meine hier mehrfach gelesen zu haben dass dies als grund für eine fristlose kündigung ausreicht...
    Klar, raus kriegst Du ihn damit. Mit den üblichen Kosten und dem üblichen Ärger.

    Ob er dafür nach StGB bestraft werden kann und in der Praxis auch wird würde mich aber auch interessieren....

  19. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #19
    Hallo, da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt:
    Er hat am 23.11. einen Mietvertrag unterschrieben, der Kautions- und Mietzahlung für spätestens den 1.12. vorsieht. Dabei wusste er genau, dass er kein Geld hat und auch keines haben wird. Er hat also gezielt uns Schaden zugefügt. Da könnte ich Betrug wittern. Dass er ansonsten lügen darf ist wohl so.
    Gruß
    Werner

  20. Neuer Mieter erscheint und zahlt nicht #20
    Original von lostcontrol
    Original von Berny
    Er kann lügen dass sich die Balken biegen... - es ist kein Betrügen i.S. des StGB.
    aber wenn er in der mieterselbstauskunft gelogen hat, dann schon, oder wie war das noch? ich meine hier mehrfach gelesen zu haben dass dies als grund für eine fristlose kündigung ausreicht...
    Lügen in der Mieterselbstauskunft muss nicht automatisch ein Betrügen sein.

    Werner schrieb:
    "Hallo, da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt:
    Er hat am 23.11. einen Mietvertrag unterschrieben, der Kautions- und Mietzahlung für spätestens den 1.12. vorsieht. Dabei wusste er genau, dass er kein Geld hat und auch keines haben wird. Er hat also gezielt uns Schaden zugefügt. Da könnte ich Betrug wittern. Dass er ansonsten lügen darf ist wohl so.
    Gruß
    Werner"
    Jaa, Werner, ich sehe diesen "Eingehungsbetrug" an als eine Art von Betrug i.S.d. StGB § 263.

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