???Fristlose Kündigung???

Diskutiere ???Fristlose Kündigung??? im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo allesamt, habe folgendes Problem mit einer Mieterin: Frau x hat bei uns nun seit 2 Jahren eine Wohnung angemietet und auch bis letzten Monat ...


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  1. ???Fristlose Kündigung??? #1

    ???Fristlose Kündigung???

    Hallo allesamt,
    habe folgendes Problem mit einer Mieterin:

    Frau x hat bei uns nun seit 2 Jahren eine Wohnung angemietet und auch bis letzten Monat immer Ihre Miete bezahlt. Nun hat sich allerdings Ihre finanzielle Situation verschlechtert und möchte fristlos aus Ihrem Mietvertrag was Sie mir anfangs telefonisch mitgeteilt hat. Ich erklärte Ihr das Sie die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten habe wie jeder andere Mieter auch, ich mich allerdings bemühen werde schnellstmöglich einen Nachmieter zu finden so dass Sie eventuell eher aus Ihrem Vertrag kommt. Nun erhalte ich 2 Tage später von Ihr ein Schreiben das Sie die "Mängel" an den Fenstern nicht mehr hinnehmen möchte (weil Einfachverglasung) und Sie die Wohnfläche doch stark anzweifelt und somit unverüglich aus dem Mietvertrag möchte. Würden wir uns nicht darauf einlassen würde Sie nachträgliche Ansprüche auf Mietrückzählung auf die "festgestellten Mängel" geltend machen.
    Wir haben nun die Fläche der unteren Wohnung nachgemässen welche genau dieselbe größe hat. Statt wie im Mietvertrag angegeben 65qm, sind es in wirklichkeit 61 qm. Was die Fenster angeht handelt es sich hierbei um eine Einfachverglasung was Sie aber beim Einzug nicht bemängelt hat (siehe Übergabeprotokoll).

    Meine Frage: Kann die Mieterin im Nachhinein Ansprüche auf Teilrückzahlungen der Miete stellen?

    Bin über jede Antwort dankbar!

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  2. ???Fristlose Kündigung??? #2

    RE: ???Fristlose Kündigung???

    Lassen Sie sich von Ihrer Mieterin nicht verängstigen.

    Erst wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der tatsächlich vorhandenen Fläche abweicht, müssten Sie sich Gedanken machen. Die hier vorhandene Abweichung liegt also durchaus im vertretbaren Rahmen.

    Abgesehen davon, dass es so etwas wie "nachträgliche Ansprüche auf Mietrückzählung auf die "festgestellten Mängel" geltend machen." nicht gibt, stellen einfach verglaste Fenster nicht grundsätzlich einen Mangel dar.

  3. ???Fristlose Kündigung??? #3

    RE: ???Fristlose Kündigung???

    Original von w.immo
    Bin über jede Antwort dankbar!
    Hallo,
    dazu von mir die gleiche wie die von Gruwo.

  4. ???Fristlose Kündigung??? #4
    Besten Dank füre eure schnelle Antwort. Habe mir schon fast gedacht, das Sie mit Ihrem Vorhaben kein Recht bekommen wird. Werde nun wohl den Fall an die Creditreform abgeben müssen.

  5. ???Fristlose Kündigung??? #5
    Original von w.immo
    Werde nun wohl den Fall an die Creditreform abgeben müssen.
    Müssen?
    Was macht denn die Creditreform?

  6. ???Fristlose Kündigung??? #6
    Die Creditreform bietet auch Inkassodinestleistungen an.

  7. ???Fristlose Kündigung??? #7
    Original von Soontir
    Die Creditreform bietet auch Inkassodinestleistungen an.
    Dann sollteste vor Auftragserteilung gründlich Kosten/Nutzen abwägen.

  8. ???Fristlose Kündigung??? #8
    Wir sind bei der Creditreform als Geschäftskunden regestriert und zahlen somit eine jährliche Beitragsgebür. Das Mahnverfahren und die damit verbundenen Kosten werden dem Schuldner aufgetragen.

  9. ???Fristlose Kündigung??? #9
    Original von w.immo
    Das Mahnverfahren und die damit verbundenen Kosten werden dem Schuldner aufgetragen.
    Das ist immer der Fall, falls Masse vorhanden ist. Falls nicht, zahlt der Auftraggeber.

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