Mausplage - die Zweite

Diskutiere Mausplage - die Zweite im Schädlingsbekämpfung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ein Mieter hat wieder mit Mäusen in der Zwischendecke zu kämpfen. Er hat vom Vermieter Köder bekommen, den er nun schon mehrere Tage auslegt. Er ...


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  1. Mausplage - die Zweite #1

    Mausplage - die Zweite

    Ein Mieter hat wieder mit Mäusen in der Zwischendecke zu kämpfen. Er hat vom Vermieter Köder bekommen, den er nun schon mehrere Tage auslegt. Er wird die Mäuse aber nicht los. Nun wünscht der Mieter, dass die Zwischendecke entfernt wird (ziemlich alt, mit Stroh als Putzträger)...

    Was kann/kann/muss der Vermieter tun?

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  2. Mausplage - die Zweite #2
    1. Bezweifel ich, dass ein entfernen der Decke hilft.
    2. wäre es hilfreich zu wissen, was der Kammerjäger dazu sagt.

    Ich würde die Decke stellenweise öffnen und Köder auslegen. verschiedene Zugänge zur Zwischendecke für Mäuse sperren...

  3. Mausplage - die Zweite #3
    Danke für die Antwort.

    zu 1.) Nun, wenn die Zwischendecke weg ist, können keine Mäuse mehr darauf herumlaufen. Die Löcher in der Wand oder Massivdecke können dann erkant und geschlossen werden.

    zu 2.) Wir werden wahrscheinlich den Kammerjäger bestellen. Vielleicht hat der auch noch eine Idee.

  4. Mausplage - die Zweite #4
    Original von Schlumpf
    zu 2.) Wir werden wahrscheinlich den Kammerjäger bestellen. Vielleicht hat der auch noch eine Idee.
    da kannste von ausgehen. der macht das nämlich beruflich. und hat das richtig gelernt!

  5. Mausplage - die Zweite #5
    Hallo,

    zu erst einmal würde ich (nur fürs eigene Wellnessgefühl) prüfen, ob die Mäuseplage nicht vll. schon immer existierte. Dann könnte man sich vielleicht darauf berufen: Gemietet wie gesehen - macht man aber als seiöser Vermieter natürlich nicht.

    Ich sehe das so: Daß die Mäuseplage verschwinden muss, steht außer Frage - aber über das "Wie" kann, darf, sollte und muss der Vermieter entscheiden. In meinen Augen hat der Mieter da nichts zu entscheiden oder bestimmen - was nicht heißt, das du dich als Vermieter nach den Wünschen des Mieters richten kannst.

  6. Mausplage - die Zweite #6
    Der Mieter meint nun festgestellt zu haben, dass die Mäuse einen "Installationsschlitz" hochlaufen, um in die Zwischendecke zu gelangen. D.h. dieser Schlitz ist etwa 30cm breit und geht von unten UG-Außenwand bis oben. Das Haus befindet sich an einem Hang, so dass diese Wand "frei steht". Ca. 1/2 m links von dem Schlitz ist ein Heizkörper unter dem Fenster eingelassen und die Rohrleitungen führen wohl diesen Schlitz hoch in die obere Wohnung (Verlegungs-Pläne dafür haben wir leider nicht mehr). Wenn man innen an die Wand klopft, hört man auf jeden Fall deutlich, dass es dahinter hohl ist.
    Da der Mieter auch laute Strömgeräusche beklagt (unser Heizungsmonteur meinte, dass ein hydraulischer Abgleich nicht möglich sei...) könnte man oben in der Wand ein Loch machen und über einen Trichter den Hohlraum bis oben mit ganz trockenem Sand füllen. Das würde zum einen den Mäusen definitiv den Zugang zur Zwischendecke verbauen (insofern sie darüber hineingelangen), zum anderen würde es die Strömgeräusche dämmen... Außerdem wäre es kein großer Aufwand, sowohl zeitlich als auch finanziell.

  7. Mausplage - die Zweite #7
    Original von Christian
    zu erst einmal würde ich (nur fürs eigene Wellnessgefühl) prüfen, ob die Mäuseplage nicht vll. schon immer existierte. Dann könnte man sich vielleicht darauf berufen: Gemietet wie gesehen - macht man aber als seiöser Vermieter natürlich nicht.
    Ich hoffe das war als Witz gemeint.

    "In der Wohnung gabs schon immer Probleme mit Ungeziefer. Gemietet wie gesehen!"

  8. Mausplage - die Zweite #8
    Wieviel kann/darf man eigentlich einem Mieter bei der Bekämpfung von Schädlingen zumuten? D.h. genügt es, wenn ich ihm Köder/Fallen besorge - und um den "Rest" kümmert er sich dann?

  9. Mausplage - die Zweite #9
    Bei kleinerer "Plage" genügt es, dass die Mieter selbst Hand anlegen. Ist für sie auch angenehmer, als wenn sie von Vermieter oder Kammerjäger gestört werden.

    Wenn aber die Mäuseplage erst durch Unhygiene von Mietern verursacht wird, ist der Vermieter Anspruchsteller gegenüber diesen.

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