Nebenkosten - Treppenhausreinigung

Diskutiere Nebenkosten - Treppenhausreinigung im Schädlingsbekämpfung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, in unserer Nebenkostenabrechnung werden Reinigungskosten für das Treppenhaus in Höhe von 300 EUR ausgewiesen. Meine Vermieterin (weit über 80) wohnt mit im Haus ...


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  1. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #1
    Shuilar

    Nebenkosten - Treppenhausreinigung

    Hallo zusammen,

    in unserer Nebenkostenabrechnung werden Reinigungskosten für das Treppenhaus in Höhe von 300 EUR ausgewiesen.
    Meine Vermieterin (weit über 80) wohnt mit im Haus und hat schon seit unserem Einzug 2001 immer wegen der Treppenhausreinigung gemeckert, hinterhergeputzt ... Dann wieder hat sie gemeint, dass wir doch nicht putzen müssten, weil sie ja auch eine Beschäftigung braucht.
    Kurz ... einmal so und einmal so.
    Jetzt kamen eben mit der Abrechnung die zusätzlichen Kosten von 300 EUR auf.
    In meinem Mietvertrag steht zwar:
    "Bei Nichtbeachtung der wöchentlichen Treppenhausreinigung erhöht sich die Miete um 50,-DM pro Monat", allerdings denke ich, dass Sie dieses "Nichtbeachten" doch hätten anmahnen müssen.
    Kennt sich da jemand aus?

    Liebe Grüße
    Shu

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  2. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #2
    Eine Anmahnung der bestehenden Pflichten ist nicht Aufgabe des Vermieters.
    Dafür sollte jedem Mieter klar sein, welche Pflichten er da unterschreibt.

  3. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #3
    Shuilar
    Die Pflichten waren ja eigentlich schon auch klar. Aber wenn deine Vermieterin zu dir kommt und sagt, dass du es lassen sollst, dann bestehst du auf dein Recht deinen Pflichten nachzukommen?
    Abgesehen davon frag ich mich, ob es reicht, wenn man das rückwirkend festlegt. Immerhin hätte man uns doch Anfang 2005 dann von dieser Tatsache informieren müssen und nicht Mitte 2006?

    Danke für weitere Infos.

    Viele Grüße
    Shu

  4. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #4
    Das eigentliche Problem ist, dass der Vertrag maßgebend ist und in dem steht drin, dass die Treppenhausreinigung Mietersache sind. Zugegebenermaßen sollte der Vermieter darauf hinweisen, dass eine Unterlassung ein Prob darstellt. Das ist aber nur "schlechtes Geschäftsgebahren", wenn es unterbleibt und hat keinerlei rechtl Auswirkungen. Im Gegenteil: Eine Abmahnung als solche ist schwerwiegender und zeigt eine nachhaltige Störung des Vermieter/Mieter Verhältnisses. Manche Vermieter sprechen bei mehreren Abmahnungen auch Kündigungen aus und behalten vor Gericht auch recht.

    Sprich mit dem Vermieter darüber, ob das auch wieder geändert werden kann.
    Vielleicht liegt es ja weniger an dir, sondern vielmehr an den Nachbarn, die genauso wenig der Hausreinigung nachgekommen sind. Dann war es eine allgemeine Entscheidung vom Vermieter, die er treffen darf.

  5. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #5
    Shuilar
    da in diesem Fall zum 30.09.2006 gekündigt wurde, wurde eine Reinigungsfirma beauftragt, die ab morgen die Treppenhausreinigung übernimmt.

    Es geht in diesem Fall nur darum, dass ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Erhöhung rückwirkend für 1,5 Jahre 25 EUR/Monat angesetzt werden.
    Abgesehen davon haben wir in dieser Zeit durchaus gereinigt und die Vermieterin, die reinigt, hat mehrere Wochen nicht gereinigt, weil sie im Urlaub war.

    Viele Grüße
    Shu

  6. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #6
    Oh mann ich würde mal behaupten, dass so eine Klause gegen die AGB´s verstößt und nach 138 BGB unwirksam ist, dieses stößt gegen die guten Sitten.... 25,- EUR / Monat mehr, was ist denn wenn man das 10 Jahre lang nicht macht,,,, darum ist es unwirksam... es ist und bleibt einfach WUCHER

  7. Nebenkosten - Treppenhausreinigung #7
    Betriebskosten rückwirkend eintreiben? Dafür gibt es doch die Nachzahlung.

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