Hallo, wir sind Mieter einer Doppelhaushälfte. Vor 2 Wochen haben wir 2 Wespennester entfernen lassen, die je rechts und links vom Eingang des Hauses ihr Nest im Vorgarten gebaut haben. Da unsere Tochter stark allergisch ist haben wir den Auftrag an den Schädlingsbekämper ohne vorherige Absprache unserer Vermieterin gemacht (erfahrungsgemäß hätte dies erst einmal Zeit in Anspruch genommen, bevor sie gehandelt hätte). Ich habe telefonisch mehrere Angebote eingeholt (was gerade einmal 10 Minuten in Anpsruch genommen hat), die Feuerwehr und den Nabu gefragt. Direkt am nächsten Tag hat der Schädlingsbekämpfer die Nester entfernt. Kosten 120 Euro für 2 Nester (die meisten Firmen verlangten diesen Preis schon für 1 Nest).
Wir haben dann freundlich unsere Vermieterung gebeten, uns die Kosten zu erstatten. Heute bekommen wir einen Brief mit unserer Rechnung zurück. Sie hat ihren Rechtsbeistand befragt: wir hätten genug Zeit gehabt um Angebote einzuholen und die Feuerwehr zu befragen, dann hätten wir auch vorher die Zeit gehabt, sie um Zustimmung zu bitten. Ihr Rechtsbeistand sagt: wer den Auftrag vergibt der muss auch zahlen.
Stimmt das so? Es war wirklich Eile geboten. Der Schädlingsbekämpfer war schon erstaunt, dass noch niemand gestochen wurde.
Es gibt anscheinend ein Urteil, dass man in gewissen Angelegenheiten auch ohne vorherige Absprache den Schädlingsbekämpfer kommen lassen kann.
AG Meppen, Urteil vom 11.03.2003, Az: 8 C 92/03
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Was können wir hier noch tun?

